Kerstin Woll erzählt im Wiso-Bericht: „Mein Freund hatte leider Mitte Juni einen Herzstillstand. Er wurde ins künstliche Koma versetzt, lag auf der Intensivstation und kam danach in die Rehaklinik. Hier ist er jetzt schon seit mehreren Wochen.“. Viele Deutsche gehen davon aus, dass in solchen Notsituation automatisch der Ehegatte, Partner oder die Angehörigen entscheiden dürfe.

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Es gilt das Selbstbestimmungsrecht

Niemand darf einfach für einen Patienten entscheiden. Hier greift das Selbstbestimmungsrecht und das gilt auch für Ehe- oder Lebenspartner. Insbesondere wenn Menschen im Krankenhaus liegen oder sich sogar im Koma befinden, kann das zum Problem werden. Schließlich benötigen Ärzte für sämtliche Eingriffe die Einwilligung des Patienten. Ist dieser de facto geschäftsunfähig, dann kann der Arzt die Einwilligung nicht bekommen und darf nur in extremen Notfällen operieren. Da der Partner nicht einwilligen darf, muss sich der Arzt zuerst an das Betreuungsgericht wenden und einen staatlich bestellten Betreuer anfordern. „Ohne entsprechende Vorsorge muss in einem solchen Fall ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden.“, warnt deshalb Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.

„Dass in einer Notsituation automatisch die Verantwortung an die Angehörigen geht, ist leider ein weitverbreiteter Irrglaube“, erklärte Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer gegenüber dem Bayerischen Rundfunk vor einigen Monaten. „Ohne Vollmacht sind selbst Eheleute nicht dazu berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten.“

Ohne Vorsorgevollmacht braucht es Glück

Das eigentliche Problem liegt auch darin, dass sich die Leute selbst bis ins hohe Alter noch relativ fit fühlen und dementsprechend keine rasante Verschlechterung erwarten. Folglich wird die Vorsorgevollmacht einfach vergessen. Doch leider passieren Unfälle in der Regel ohne Ankündigung.

Kerstin Woll hatte Glück. Sie wurde vom Gericht als ehrenamtliche Betreuerin eingesetzt. „Ich bin sehr sehr froh, dass ich das machen kann. Dass ich für ihn sorgen kann, dass ich medizinisch die Informationen bekomme. Ich glaube nicht, dass eine dritte Person die richtige Person ist, über Dinge informiert zu werden oder zu entscheiden, die den Partner direkt betreffen“, sagte die sichtlich erleichterte Frau.

Vorsorgevollmacht kann vieles Regeln

Auch wenn grundsätzlich die Betreuer aus den Familienkreis eingesetzt werden, sofern es geeignete Personen gibt, bringt der Prozess nervig und stressige Probleme mit sich mit. Der Prozess ist einerseits oft mir erheblichen Kosten verbunden und der Betreuung verbundene gerichtliche Kontrolle kann von der Familie of als enorme psychische Belastung empfunden werden.

Eine Vorsorgevollmacht kann vieles regeln, insbesondere:

  • Entscheidungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten
  • Entscheidungen über Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe
  • Entscheidungen über die Fortsetzung oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
  • Entscheidungen über den Aufenthalt des Vertretenen, insbesondere über die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim oder in einem Krankenhaus
  • Entgegennahme von Postsendungen
  • Vertretung bei und gegenüber Behörden

Was braucht eine Vorsorgevollmacht:

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  • Sie muss schriftlich erstellt werden
  • Sie braucht keine notarielle Beglaubigung (nur wenn später Geschäfte über Immobilien getätigt werden)
  • Sie ist nur gültig mit eigenhändiger Unterschrift
  • Sie braucht Angabe von Ort und Zeit

Im Zweifel ist es besser, sich von einem Fachmann beraten zu lassen.

ZDF-WISO

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