Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei der geförderten Altersvorsorge – Produktinformationsstelle Altersvorsorge gegründet

Etwas sperrig die Überschrift – oder? So jedoch lautet die Überschrift des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu einer Pressemitteilung in Sachen neuer Produktinformationsblätter. Darin wird mitgeteilt, dass am 8. Oktober 2015 in Kaiserslautern die "Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH" (PIA) von der Fraunhofer-Gesellschaft gegründet wurde und sofort ihre Arbeit aufnimmt. Das BMF übertrage der PIA wichtige Aufgaben zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei den steuerlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukten "Riester-Rente" und "Basisrente" (Rürup-Rente).

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Zum Hintergrund

Anbieter von Basisrenten und Riester-Renten müssen ab 1. Januar 2017 ein einheitliches Produktinformationsblatt verwenden, in dem sie ihre Kunden in einheitlicher Form über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Altersvorsorgeprodukte informieren. Damit sollen Verbraucher die verschiedenen Angebote im Hinblick auf Chancen und Risiken, Garantien und Kosten zukünftig besser vergleichen können. Aufbau und Inhalte des Produktinformationsblatts werden gesetzlich normiert. Dazu zählen bestimmte Kosten- und Renditekennziffern, die über sämtliche Produktgruppen und -kategorien einheitlich ermittelt werden müssen.

Braucht der Verbraucher die PIA?

Nach bisherigen Erfahrungen zu Transparenzversuchen staatlicher Stellen wird vermutlich alles eher noch unübersichtlicher und noch komplizierter. Es beginnt schon damit, dass nun ein weiteres Produktinformationsblatt von der PIA extra für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte entwickelt werden soll. Hauptsache, der Verbraucher erhält möglichst viel und vor allem inhaltlich verschiedenes Papier, dass er nicht liest und auch nicht will. Wem soll das tatsächlich helfen? Braucht man wirklich das Fraunhofer Institut, um ein für jeden Verbraucher verständliches Produktinformationsblatt zu entwickeln? Ich sage „nein“ und merke gleichzeitig an, dass die wohl nunmehr an das Fraunhofer Institut zu zahlenden Gelder weit besser verwendet werden können; zum Beispiel für mehr Schulbildung in Sachen Altersvorsorge, Geldanlage, Sparen und Versicherung.

Versicherung, Altersvorsorge, Sparen - Lebensnahe Ausbildung in Schulen fehlt

Tatsächlich helfen würde es meines Erachtens, wenn zumindest die neue Generation schon in der Schule lebensnahe Informationen erhält. So zum Beispiel die Information, dass man sich auf die gesetzliche Rente, die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente und die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung allein keinesfalls verlassen kann - um nur einige Beispiele kastrierter staatlicher Halbfürsorge zu benennen. Wichtig ist es also, bereits Schülern der Oberstufen, Studenten und Lehrlingen klar und deutlich vor Augen zu führen:

  • Wichtig ist die ausreichende Absicherung der Arbeitskraft im Falle der Berufsunfähigkeit und im Falle einer Invalidität!
  • Wichtig ist die Absicherung der Familie im Falle des eigenen Todes!
  • Sehr wichtig ist der möglichst frühzeitige Beginn des Aufbaus einer eigenen Altersvorsorge!

Vorschlag für ein Produktinformationsblatt

Wenn es denn nun schon ein Produktinformationsblatt geben soll, was wohl kaum noch zu verhindern sein wird, warum dann nicht wenigstens einheitlich für alle Produktgruppen der Bereiche Altersvorsorge und Sparen bzw. Geldanlage? Nachfolgend (als Diskussionsansatz) der Vorschlag für ein einfaches Produktinformationsblatt.

Produktinformationsblaetter-fuer-alle-Geldanlagen-und-versicherungsgebundenen-Anlageprodukte-des-geregelten-Kapitalmarktes.pdf

Es besteht aus einer sehr kurzen Zusammenfassung wichtiger Vertragsdaten, einigen wichtigen Hinweisen und aus einer einfachen Übersichts- bzw. Verlaufstabelle, aus der jeder Verbraucher unter anderem die Gesamtkosten wie auch den tatsächlichen Anlagebetrag ersehen kann. Die Übersichts- respektive Verlaufstabelle im Produktinformationsblatt hat sowohl die Anspar- wie auch die Auszahlphase zu berücksichtigen.

Da die Werte zum Jahresende ausgewiesen werden und ein fester Rendite beziehungsweise Zinsansatz verwendet wird, ist die Nennung der Gesamtkosten beispielhaft auch bei Fondspolicen beziehungsweise bei reinen Fondsanlagen möglich. In verschiedenen Fällen wäre dem Verbraucher die Tabelle aktualisiert zumindest einmal jährlich zur Verfügung zu stellen. Dies wäre zum Beispiel bei einem Fondswechsel der Fall beziehungsweise wenn sich der Beitrag oder die Kosten ändern, aber auch bei Zuzahlungen oder Beitragspausen.

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