Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation werden etwa Arbeitsplätze technisch so ausgestattet, dass Betroffene weiterhin ihrer Arbeit nachgehen können. Alternativ werden dann auch Kosten einer Arbeitsassistenz übernommen, also für regelmäßige Unterstützung in Form von Handreichungen während der Arbeitszeit. Sollte ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen seinen ehemaligen Beruf nicht mehr ausführen können, werden darüber hinaus Qualifizierungsmaßnahmen in einen anderen Beruf gefördert. Finanziell unterstützt wird auch die behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeuges, damit die Betroffenen zur Arbeit fahren können. Dies teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.

Anzeige

Technische Ausstattung für Menschen mit Behinderung

An wen aber können sich Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen wenden, wenn sie entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen wollen? Speziell ausgebildete Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung beantworten Fragen zur beruflichen Rehabilitation, helfen bei der Antragstellung und begleiten die Versicherten bis zur beruflichen Wiedereingliederung. In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation finden Betroffene Rat und Hilfe. Informationen zu diesem Thema enthält auch die kostenlose Broschüre "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance". Arbeitgeber erhalten im Rahmen des Firmenservices von Fachleuten der Rentenversicherung Hilfe dabei, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu sichern und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu vermeiden.

Adressen und Telefonnummern können beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800 erfragt werden. Dort kann auch die Broschüre bestellt werden. Arbeitgeber können sich direkt unter der Telefonnummer 0800 1000453 an den Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Deutsche Rentenversicherung Bund

Anzeige