Jeder Tag Unfall-Versicherungsschutz kostet 5,99 Euro, wenn man mal schnell, zack, via App und ruckzuck über den Internet-Bezahldienst Paypal abgebucht, eine Unfallpolice der Bayerischen tippt, klickt ... jedenfalls kauft. Das geht aus dem in diesem Jahr erneuerten „Wiesnschutz“ von Appsichern.de hervor. Risikoträger ist die Bayerische Versicherung. Letztere bietet den „Wiesnschutz“ auf ihrer Internetseite übrigens selbst an. Dort ohne App. Immerhin besteht im Falle der Bayerischen mangels Reichweite, im Vergleich zu Appsichern, die sozusagen im Smartphone auf Kunden lauern, keine so große Gefahr, Wucherpreise für seine Unfallpolice zahlen zu müssen.

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Unfallversicherung mit 20-fachem(!) Preis im Vergleich zur Interrisk-Jahrespolice

Zum Trost? Wer sich als Tourist oder Dauergast auf der „Wiesn“ zehn Tage lang gegen Unfälle auf dem Oktoberfest „appsichern“ will, der bekommt zehn Prozent Rabatt. Und zahlt „nur“ noch 53,91 oder 5,39 Euro je Tag. Dennoch; diese Tagesprämie entspricht mal 365 einem Jahresbeitrag von 1.967,72 Euro. Dafür gibt es im Kern 50.000 Euro bei Vollinvalidität und 10.000 Euro bei Tod. Im Vergleich dazu kostet eine Jahrespolice bei der Interrisk Versicherung im XXL-Tarif nur 96,79 Euro (Gefahrenklasse B, hier Beruf Maurer).

Oktoberfest-Police zum WucherpreisOktoberfest-Police zum WucherpreisUnfallversicherung mit 20-fachem(!) Preis im Vergleich zur Interrisk-JahrespoliceRomi/Pixabay

Maß genommen: Beide ohne Alkoholklausel

Ob das lohnt? „Unfallfolgen unter Alkoholeinfluss sind mitversichert“, schreiben Appsichern/Die Bayerische zwar gleichlautend auf ihren Internetseiten. Das ist aber auch beim XXL-Tarif der Interrisk der Fall (nicht in deren schwächerer Tarifversion XL/L mit 1,3 und 1,1 Promille-Grenze!). In beiden Fällen, Bayerische und Interrisk, gelten für Fußgänger keine Promille-Grenzen im Zusammenhang mit Alkohol (für Autofahren gilt jeweils die gesetzeskonforme 0,5-Promille-Regel). Also Leistungsgleichstand in Bezug auf den tiefen Blick ins Glas und den Schluck zu viel aus der Maß.

Mit der Maß ans Ziel?

Auf der „Wiesn“ Verunfallte mögen vielleicht ein Alkoholproblem haben, aber bei Unfall deswegen dann zumindest keine Sorgen mit der Versicherung. Andererseits sind Deckungssummen von 50.000 Euro bei Vollinvalidität kein Schutz, der ein Lebenseinkommen des Verunfallten auch nur ansatzweise ausgleichen könnte. Auch wenn man bei Eintags-Versicherungen kaufmännisch mit höheren Stückkosten kalkulieren muss, so ist ein zwanzigfacher Preis gegenüber regelmäßig unaufgeklärten Verbrauchern wohl kaum zu vertreten.

Maßloser Preis, wenn man in das Gesetz schaut

Außerdem läuft das Antrags- und Policierungs-Verfahren weitestgehend automatisiert ab - die so genannte Dunkelverarbeitung; also ohne menschlichen Eingriff. Zum Beispiel mehr als das Doppelte marktüblicher Zinsen, mehr als das Doppelte marktüblicher Mieten ... mehr als die doppelten marktüblichen Preise gelten in der jahrzehntelangen Rechtsprechung als Wucher. Im rechnerischen Beispiel kassieren Appsichern.de beziehungsweise Die Bayerische 20-fach. Das Gesetz sagt:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“

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Unerfahrenheit und einen Mangel an (Preis-)Urteilsvermögen darf man bei Otto Normalverbraucher unterstellen.

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