„Dass in einer Notsituation automatisch die Verantwortung an die Angehörigen geht, ist leider ein weitverbreiteter Irrglaube“, erklärt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. „Ohne Vollmacht sind selbst Eheleute nicht dazu berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten.“ Zwar halten viele Menschen eine Vorsorgevollmacht prinzipiell für sinnvoll. Jedoch eilig haben sie es damit nicht. Das Problem liegt darin, dass sie sich selbst bis ins hohe Alter noch relativ fit fühlen und keine rasante Verschlechterung erwarten. Doch leider passieren Unfälle in der Regel ohne Ankündigung.

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BR-Geld & Leben: Ohne Vorsorgevollmacht-Ehepaar wurde zwangsgetrennt

In einen Bericht des Bayerischen Rundfunks in der Sendung „Geld & Leben“ wird der Fall des älteren Ehepaars Spiegel behandelt, das von der nicht vorhandenen Vorsorgevollmacht schwer betroffen ist. Die Frau des Ehepaars ist an Demenz erkrankt. Obwohl sie jahrelang von ihrem Ehemann betreut wurde, hat das Gericht entschieden eine professionelle Betreuerin einzusetzen, die sie wiederum in ein Pflegeheim steckte.

Anfang 2008 sprach das Gericht noch die Betreuung dem Ehemann zu, aber entzog sie ihm wieder, da er von einer Zwangsräumung bedroht war. Das Haus der Senioren wurde tatsächlich zwangsgeräumt, da das Ehepaar aufgrund der Pflegefall-Situation die ausstehenden Raten nicht mehr abbezahlen konnte. Denn Frau Spiegel verlor ihren gut bezahlten Job durch die Demenz und Herr Spiegel musste als eigenständiger Unternehmen Insolvenz anmelden. Obwohl der Arzt auch von einer Zwangsräumung eher abriet, da er mit einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes rechnete, wurden beide zwangsgetrennt. Herr Spiegel musste sich sogar in einem Obdachlosenheim einquartieren, bis er eine Wohnung finden konnte.

Nachdem der Ehemann eine kleine Wohnung gefunden hatte, durfte auch seine Frau wieder bei ihm einziehen. Allerdings hat er nicht das Betreuungsrecht zugesprochen bekommen, da das Gericht dem Mann eine „Interessenkollision“ vorwarf, erhält er doch deutlich weniger Rente als seine Frau. Er könnte folglich an Ihrem Geld interessiert sein. Für eine Klage fehlte Herr Spiegel das Geld. Nun muss er damit leben, dass eine fremde Berufsbetreuerin in den Ehealltag "hineindirigiert".

Vorsorgevollmacht hilft

Eine Vorsorgevollmacht hätte auch in diesem Fall helfen können. Obwohl das Gericht in den meisten Fällen Angehörige als Betreuer einsetzt, zeigt doch der Fall der Familie Spiegel, dass schon unglückliche Umstände zur Einsetzung einer externen Betreuerin führen können. Wichtig ist es auch, einen Ersatz für die gewünschte Betreuungsperson anzugeben, falls die Person grade nicht kann oder selbst nicht in der Fassung ist, jemanden zu betreuen. Eine Vorsorgevollmacht kann vieles regeln, insbesondere:

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  • Entscheidungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten
  • Entscheidungen über Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe
  • Entscheidungen über die Fortsetzung oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
  • Entscheidungen über den Aufenthalt des Vertretenen, insbesondere über die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim oder in einem Krankenhaus
  • Entgegennahme von Postsendungen
  • Vertretung bei und gegenüber Behörden

Was braucht eine Vorsorgevollmacht:

  • Sie muss schriftlich erstellt werden
  • Sie braucht keine notarielle Beglaubigung (nur wenn später Geschäfte über Immobilien getätigt werden)
  • Sie ist nur gültig mit eigenhändiger Unterschrift
  • Sie braucht Angabe von Ort und Zeit

Im Zweifel ist es besser, sich von einem Fachmann beraten zu lassen.

Bayerischer Rundfunk

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