Schulzeit – auch für Eltern und Großeltern

Für die Schulanfänger bricht eine neue, interessante Zeit an – für die Eltern und Großeltern jedoch auch. Spätestens jetzt ist auch der Zeitpunkt für eine erneute Überprüfung der Versicherungsunterlagen gekommen. Gleiches gilt für Geldanlagen. Der Artikel soll einige Hinweise zu Versicherungen und Geldanlagen geben, die im Zusammenhang mit Kindern, Schulanfängern und auch älteren Schülern stehen. Und er gibt Hinweise, was Großeltern sinnvoll für ihre Enkel tun können.

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Privathaftpflicht- und Unfallversicherung

Deliktunfähigkeit bei Kindern gilt, wenn sie im fließenden Verkehr einen Unfall verursachen, bis zum zehnten vollendeten Lebensjahr. Dem Geschädigten (vielleicht der Nachbar) ist trotzdem nicht geholfen. Achten Sie deshalb auf den Einschluss der Deliktunfähigkeit in der Privathaftpflichtversicherung.

Eltern sollten für ihre Kinder (unabhängig vom Alter, also am besten von Geburt an) zur Invaliditätsabsicherung eine Unfallversicherung abschließen. Zwar greift bei Schulkindern - bei Unfällen auf den direkten Wegen hin zur und zurück von der Schule - die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings passieren die meisten Unfälle in der Freizeit; ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht dann nicht. Das Thema Privathaftpflicht- und Unfallversicherung in Sachen ABC-Schützen hat Versicherungsbote ausführlich in einem weiteren Artikel behandelt.

Todesfallabsicherung durch Risikolebensversicherung

Damit ist nicht etwa eine Risikolebensversicherung für den ABC-Schützen oder den älteren Schüler gemeint, sondern für dessen Versorger, also die Kindeseltern. Was, wenn der Hauptverdiener/Hauptversorger (Elternteil) durch Krankheit oder Unfall unerwartet verstirbt? Wie wird die Versorgung, insbesondere der Kinder, dann sichergestellt? Auf die staatliche Absicherung kann man hier nicht bauen, denn die durchschnittliche Halbwaisenrente beträgt gerade einmal 160 Euro monatlich. Als Versicherungssumme sollte für die Todesfallabsicherung (Risikolebensversicherung) in etwa das vier- bis fünffache Jahreseinkommen herangezogen werden.

Das Schulfahrrad

Kinderfahrräder lassen sich in die bestehende Hausratversicherung einschließen. Die Versicherung leistet dann bei Diebstahl außerhalb des eigenen Grundstücks, wenn das Fahrrad mittels eines guten Fahrradschlosses gesichert war und es trotz dieser Sicherung gestohlen wurde.

Früh mit Sparen anfangen

Zeit ist Geld. Dies gilt insbesondere, wenn mit kleinen Beiträgen viel erreicht werden soll. Das Sparbuch ist bei den derzeitigen Zinsen dafür ebenso ungeeignet wie die von Versicherern viel beworbenen Kinder- oder Ausbildungsversicherungen. Auch die Verbraucherzentralen raten von Ausbildungsversicherungen ab und favorisieren die Trennung von Versicherung und Geldanlage. Zwar tragen die sogenannten "Kindergeld-Produkte" oft einprägsame und werbeträchtige Namen, deren Renditen sind allerdings eher bescheiden.

Besser geeignet erscheint - gerade wegen der langen Sparphase - ein Fondssparplan in einem offenen Investmentfonds. Man investiert in Sachwerte und kann an der Wertentwicklung der Kapitalmärkte teilhaben. Durch die lange Anlagedauer lassen sich Schwankungen gut aushalten und man nutzt den sogenannten Coast Average Effekt. Der Coast Average Effekt führt u.a. dazu, dass bei fallenden Kursen mehr Anteile erworben werden (wie derzeit). Hinzu kommen steuerliche Vorteile, wenn der Investmentsparplan auf den Namen des Kindes läuft. Auch von den Depotkosten bieten sich Vorteile, da Jugendliche oft nur geringe Depotkosten zahlen. Lassen Sie sich dazu am besten von einem freien Finanzanlagenvermittler oder einen Honoraranlagenberater beraten. Ein solcher Investmentsparplan ist darüber hinaus ein sinnvoller „Enkel-Sparplan“, auch er könnte also ein Geschenk der Großeltern sein.

Berufsunfähigkeitsversicherung für ältere Schüler

Zuvorderst muss beachtet werden, dass Schüler ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten müssen, da die Eltern für ihre Kinder sorgen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher stets für die Eltern wesentlich wichtiger, als für ihre Kinder. Hier gilt in etwa das Gleiche wie im Todesfall: Was, wenn der Hauptverdiener/Hauptversorger (Elternteil) durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird? Wie wird die Versorgung, insbesondere der Kinder, dann sichergestellt?

Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für die Eltern vorhanden, dann sollte durchaus über eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler (sogenannte Schüler-BU) nachgedacht werden. Eine "echte" Schüler-BU ist in der Regel ab dem 15. Lebensjahr möglich. Insbesondere die vier nachfolgenden Gründe sprechen für den Abschluss einer Schüler-BU:

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  • Größter Hinderungsgrund für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in späteren Jahren sind oft die Gesundheitsfragen. Übergewicht, Rückenleiden, Bluthochdruck, Diabetes, psychotherapeutische Behandlungen und viele andere Erkrankungen versperren dann den Weg in eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft ganz oder der Abschluss ist nur unter Hinnahme von Ausschlüssen bestimmter Krankheitsbilder und deren Folgen möglich. Ein Schüler hat eher selten derartige Gesundheitsstörungen. Die Schüler-BU ist also eine hervorragende (vielleicht nie wieder kehrende!) Möglichkeit sich auch für das spätere Berufsleben ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse abzusichern.
  • Schüler haben einen "Einheitsbeitrag". Die Einstufung in akademische Berufe, Büroberufe oder Berufe mit körperlichen oder gefährlichen Tätigkeiten entfällt. Falls später ein akademischer Beruf ausgeübt wird, dessen Beitrag unter dem der Mischkalkulation der dann ehemaligen Schüler-BU liegt, kann durch ein Gespräch mit dem Versicherer ggf. der Beitrag nach unten angepasst werden.
  • In der überwiegenden Anzahl aller Fälle sichert man sich durch die Schüler-BU nicht nur den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Leistungseinschränkungen, sondern auch einen sehr günstigen Beitrag, der bei einem späteren Eintrittsalter nicht mehr erreichbar wäre.
  • Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen spielen bei der Ablehnung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine nicht unerhebliche Rolle. Die Möglichkeit des Versicherers wegen vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurückzutreten endet spätestens nach 10 Jahren. Wurde die Schüler-BU mit dem 15. Lebensjahr abgeschlossen, dann ist der 26jährige also auf der ganz sicheren Seite. Auch das ist ein ganz erheblicher Vorteil.


Schüler-BU: Darauf sollte geachtet werden

  • Wenig hilfreich sind Erwerbsunfähigkeitsversicherungen für Schüler, Absicherungen gegen Schulunfähigkeit und ähnliche "BU-Ersatzversicherungen" für Schüler. Sinnvoll, vor allem für den späteren Berufsweg, ist daher allein eine "echte" Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler.
  • Mindestens eine garantierte, monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.000.- Euro bis zum Endalter 67. absichern. Bei einigen Gesellschaften ist dies für Schüler bis 2.000 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente möglich.
  • Achten Sie auf vernünftige Erhöhungs- und Nachversicherungsmöglichkeiten.
  • Vereinbaren Sie mindestens 2 Prozent garantierte Rentendynamik.
  • Achten Sie auf gute Regelungen in Sachen Verweisung.
  • Vereinbaren Sie eine Beitragsdynamik, damit die Versicherungssumme fortwährend ansteigt. Dies gilt gerade dann, wenn die Schüler-BU mit einer anfangs eher geringen Berufsunfähigkeitsrente (z.B. 1.000 Euro monatlich) abgeschlossen wird. Berufsunfähigkeitsversicherungen, deren versicherte Rente unterhalb der Grundsicherung liegen (derzeit etwa 700 Euro monatlich) sind eher nicht empfehlenswert.
  • Schließen Sie die Schüler-BU als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung ab und meiden Sie möglichst Koppelverträge. Verbraucherschützer raten auch hier zu einer Trennung von Versicherung und Geldanlage.
  • Achten Sie darauf, dass der Vertrag keine "Schülerklausel" enthält, der aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Schulunfähigkeitsversicherung macht.
  • Teilen Sie nach Abschluss der Schulausbildung dem Versicherer unbedingt zeitnah mit, welcher Beruf erlernt wird bzw. das ein Studium begonnen wird. Gleiches gilt, wenn ein soziales Jahr angetreten wird. Ganz egal was es also letztlich ist - teilen Sie dem Versicherer die neue Situation und die neue Tätigkeit mit, da ansonsten der Versicherungsschutz "im Stillen" mit dem 25. Lebensjahr auslaufen könnte. In diesem Falle wäre der Abschluss der Schüler-BU "umsonst" gewesen, da das ursprüngliche Ziel verfehlt wurde.
  • Lassen Sie sich zur Schüler-BU unbedingt persönlich beraten. Das Internet haftet nicht für Beratungsfehler.
  • Auch die Schüler-BU ist eine sinnvolle "Enkel-Versicherung". Der zu zahlende Beitrag könnte also ein Geschenk der Großeltern sein.

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