Vermittler wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Ellwangen verurteilte den 31-Jährigen ehemaligen Versicherungsvermittler wegen Betrugs in zwei Fällen und wegen Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Als Bewährungsauflagen muss er darüber hinaus 1.000 Euro an den Förderverein für krebskranke Kinder in Tübingen bezahlen. So berichtet die Schwäbische Zeitung.

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Ob auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen unerlaubter Bankgeschäfte ermittelt ist nicht bekannt. Ermittlungsansätze gegen den Mann wären aber gerade in Sachen unerlaubter Bankgeschäfte denkbar.

Urkundenfälschung

Im Jahr 2013 wollte die Kundin so schnell wie möglich ihr Geld zurück. Daraufhin kündigte der ehemalige Vermittler den Rentenversicherungsvertrag ihres Mannes in Höhe von 20.400 Euro und beging dadurch Urkundenfälschung. Mittlerweile hat die Geschädigte ihr Geld zurückerhalten, die Versicherungsagentur beglich den Schaden.

Durch seine frühere Selbstständigkeit hat der nicht vorbestrafte 31-Jährige Schulden gegenüber der Krankenkasse und gegenüber dem Finanzamt angehäuft. Er könne mit Geld nicht umgehen, sagte der geständige Angeklagte im Prozess. Wegen eben dieser Schulden habe er angefangen zu spielen. Pro Tag seien es teilweise 300 bis 400 Euro gewesen die er verspielt habe, immer in der Hoffnung das Geld zurück zu gewinnen.

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Versicherungsmaklerstellung ausgenutzt

Oberstaatsanwalt Jürgen Volmer hielt dem Angeklagten den kriminellen Missbrauch einer Vertrauensstellung, den hohen Schaden und seine Glücksspielsucht vor. Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker verurteilte den Mann in Höhe der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der Amtsgerichtsdirektor wurde in seiner Urteilsbegründung sehr deutlich: "Sie haben Ihre Stellung als Versicherungsmakler, als Vertrauensperson schamlos ausgenutzt. Gott sei Dank sind Sie heute nicht mehr als Versicherungsmakler tätig", sagte Strecker in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte selbst arbeitet laut Schwäbischer Zeitung jetzt bei einer anderen Firma als kaufmännischer Angestellter im Innendienst.

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