Der Reihe nach: Am 5. Mai um 18:45 Uhr hatte ein auf der Fujita-Skala mit F3 klassifizierter Tornado die knapp 8.000 Einwohner zählende Kleinstadt Bützow (Kreis Rostock) getroffen. Böen bis zu 120 km/h deckten Dächer ab und verwüsteten den Ort. Je nach Quellenangaben unmittelbar nach dem Tornadoereignis beträgt der Schaden 10 bis 30 Millionen Euro. Genaueres ist bisher nicht bekannt. Anfang August meldete die Schweriner Volkszeitung (SVZ) neben „problemlos“ von den (meist) Gebäudeversicherern ersetzten Schäden auch: „Versicherungen kündigen Tornado-Opfern Geschädigte.“

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Allianz ersetzt viele Schäden problemlos

Zwar bekämen Geschädigte des Tornados „in den meisten Fällen ihre Schäden“ ihren Schaden „problemlos ersetzt“. Einigen Betroffenen werden aber nach der Schadenregulierung „einfach die Gebäudeversicherungen gekündigt“. Dies habe Bützows Bürgermeister Christian Grüschow als „sehr unsolidarisches Vorgehen“ kritisiert. Zunächst wird in der SVZ von einem Geschädigten berichtet, der gesagt habe:

80.000 Euro sofort anerkannt

“Die Versicherung bemühte sich sofort“. Bereits am Tag nach dem Schaden habe ein Sachverständiger einer namentlich nicht genannten Versicherung den Gesamtschaden auf 80.000 Euro bis 100.000 Euro geschätzt. „Die Summe wurde in vollem Umfang anerkannt, es gab keinen Grund zur Beschwerde“, habe der Geschädigte der SVZ gesagt; allerdings habe er auch berichtet, dass sein Versicherer ihm die Gebäudeversicherung kündigen werde. Dies habe ihm das Unternehmen mitgeteilt.

Verbraucherschützer ohne Sachkunde

In demselben Bericht der SVZ wird aber auch von Axel Drückler von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern berichtet, der gesagt habe „das Kündigungsrecht sei den Versicherungen vom Gesetzgeber eingeräumt worden, weil im Rahmen von Schadenersatzleistungen neue Risiken bekannt werden können, die neue Verträge erfordern“; so steht es im Schweriner Blatt. Das ist natürlich sachfremd: Versicherer dürfen nach einem Schaden ohne Angabe von Gründen kündigen, wie es jeder in Sachkunde formal geprüft Versicherungsvermittler wissen muss.

Aber Verbraucherschützer müssen keine Sachkunde nachweisen. Und weil viele (ehemalige DDR-) Versicherungsverträge von der Allianz Versicherung geführt werden, die nach der Wende DDR-Verträge in die heutige Deutsche Versicherungs-AG übernommen hat, fragte der Versicherungsbote bei der Allianz Deutschland an. Es antwortete ein Pressesprecher.

Versicherungsbote: Können Sie mitteilen, ob die Allianz in Bützow und Umgebung nach der Regulierung Schadenkündigungen ausspricht/ausgesprochen hat?

Allianz Versicherung:Die Allianz nimmt aufgrund Tornados oder anderen Elementarschäden keine automatischen Kündigungen im Hausrat-/Haushalt- und Gebäudebereich vor. Wie nach jedem Schadenereignis müssen wir die einzelnen Verträge individuell prüfen. Hierbei berücksichtigen wir die Laufzeit des Vertrages von Anbeginn sowie den bisherigen Schadenverlauf.

Gegebenenfalls bieten wir unseren Kunden eine Vertragsänderung in Form einer Beitragsanpassung oder eine Einführung eines Selbstbehaltes an. In einigen wenigen Fällen ist es nicht möglich, den Vertrag fortzuführen bzw. die Kunden nehmen unsere Vorschläge nicht an. Wenn es zu einer Kündigung kommt, ist also nicht ein einzelnes Ereignis Grundlage hierfür, sondern vielmehr wird der Schadenverlauf über einem bestimmten Zeitraum in seiner Gesamtheit betrachtet und dann eine Entscheidung getroffen.

Versicherungsbote: Wie viele Schäden (Anzahl/Schadensumme) hatte die Allianz in etwa zu regulieren?

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Allianz: Gemessen an anderen Sturmereignissen liegt eine geringe Stückzahl an Schäden vor; die durchschnittliche Schadenhöhe des Einzelschadens ist beim Ereignis in Bützow aber deutlich höher.

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