Haftpflichtversicherung: Jeder Babysitter sollte eine haben

Zudem sollte auch jeder Babysitter über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diese greift, wenn der Babysitter beispielsweise während der Betreuungszeit des Nachwuchses versehentlich das Eigentum der Familie beschädigt oder gar Schuld an einer Verletzung des Kindes hat. Handelt es sich bei dem Babysitter um einen Jugendlichen, wird er normalerweise über seine Eltern versichert sein.

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Haftpflichtversicherung auch für die Eltern des betreuten Kindes wichtig

Genauso wichtig ist eine Haftpflichtversicherung auch für Eltern des betreuten Kindes. Diese schützt vor den finanziellen Risiken bei Personen- und Sachschäden, die der Babysitter versehentlich während seiner Tätigkeit gegenüber Dritten verursacht. Dennoch sollten private Arbeitgeber die Bedingungen der Haftpflichtversicherung vorher noch einmal genau prüfen.

Anmeldung beim zuständigen Unfallversicherungsträger ist Pflicht

Jeder Job in Deutschland muss beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Je nach Bundesland gibt es auch verschiedene Träger. Für die Anmeldung ist generell der Arbeitgeber zuständig. Das sind beim Babysitter die Eltern des betreuten Kindes. Bekommt der Babysitter weniger als 450 Euro je Monat, gilt das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren. Der einheitliche Unfallversicherungsbeitrag in Höhe von 1,6 Prozent des Arbeitsentgelts wird dann zweimal im Jahr mit den übrigen Sozialabgaben vom privaten Arbeitgeber eingezogen.

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Verdient der Babysitter mehr als 450 Euro oder hat er sogar mehrere Minijobs, ist er voll versicherungspflichtig und muss einen Teil des Unfallversicherungsbeitrags selbst zahlen. Ab 450 Euro Verdienst müssen die Eltern des betreuten Kindes den Babsyitter direkt bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Nähere Informationen dazu gibt es unter www.dguv.de.

DVAG

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