Von seiner Erkrankung informierte der Versicherungsnehmer die Nürnberger Versicherung und bat um Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung aus seiner im Jahr 2012 dort abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung forderte in der Folgezeit mehrmals weitere Informationen von dem Versicherungsnehmer an, die dieser auch unmittelbar zur Verfügung stellte.

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Nürnberger wollte vom Vertrag zurücktreten

Gleichwohl unterließ die Nürnberger Versicherungsgruppe die Zahlung der Versicherungsleistung. Stattdessen warf sie dem Versicherungsnehmer eine vorsätzliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor und erklärte den Rücktritt vom Versicherungsvertrag. So berichtet die auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich aktuell auf ihrer Homepage.

Zahlung erst nach anwaltlicher Hilfe

Letztlich wand sich der Versicherungsnehmer an CLLB Rechtsanwälte, die daraufhin ein entsprechendes Anspruchsschreiben an die Nürnberger Versicherungsgruppe sendete. In diesem Schreiben legte die Kanzlei dar, warum der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme unproblematisch bestünde. Die Nürnberger Versicherung sah schließlich nach einiger Korrespondenz ihr Fehlverhalten ein und erkannte den Leistungsanspruch letztlich vollumfänglich an.

Keine Personenversicherung ohne Vertragsrechtsschutz

Das vorgenannte Beispiel zeigt deutlich, dass nicht allein eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wichtig ist. Gerade im Personenversicherungsbereich ist auch eine Vertragsrechtsschutzversicherung unbedingt empfehlenswert um bestehende Ansprüche bei den oft ganz erheblichen Streitwerten durchsetzen zu können. Zu den vorgenannten Personenversicherungen gehören u.a. die Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Lebensversicherungen, aber auch Versicherungen gegen schwere Krankheiten (Dread Disease), Krankenversicherungen (z.B. Krankenzusatz- und Auslandsreisekrankenversicherungen), Grundfähigkeits- Multiinvaliditäts-, Pflegezusatz-, und Sterbegeldversicherungen. Gerade im Bereich der Personenversicherung sollte bereits die Anspruchstellung (Schadenmeldung) über einen spezialisierten Anwalt erfolgen, so z.B. über einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dies ist kein Manko für die den Vertrag betreuenden Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler, aber Selbige sind ebenso wenig Schadensachbearbeiter wie der Versicherungsnehmer selbst. Hinzu kommt, dass der beauftragte Anwalt für eine fehlerhafte Anspruchstellung haftet. Somit ergibt sich sowohl für den Versicherungsnehmer wie auch für Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler eine doppelte Sicherheit.

Ausschnittsdeckung bereits zu geringen Beiträgen möglich

Eine vollumfängliche Rechtsschutzversicherung, die neben einer sehr guten Verkehrs- und Vertragsrechtsschutz-Deckung zu hervorragenden Bedingungen auch einen Miet- und Arbeitsrechtsschutz enthält, ist für Arbeitnehmer ohne Immobilienbesitz selbstverständlich die beste Wahl.

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Wem das zu teuer ist, der sollte auf jeden Fall eine entsprechende Ausschnittsdeckung für den Vertragsrechtsschutz im Personenversicherungsbereich abschließen, damit entsprechende Leistungsansprüche ohne finanzielle Not durchgesetzt werden können. Derartige Ausschnittsdeckungen sind z.B. in Form einer sogenannten SAFE-Card bei ausgewählten Versicherungsmaklern erhältlich. Welche Rechtsschutzdeckung für den jeweiligen Verbraucher die Passende ist, das sollte stets in einem individuellen Beratungsgespräch ermittelt werden - wie bei jeder anderen Versicherung auch.

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