Oft wird von den interessierten Kreisen herausgestellt, dass die Riester-Rente bereits zum Mindestbeitrag hohe Förderquoten möglich macht. So kürzlich auch eine Studie der Deutschen Rentenversicherung BUND (DRV). Allerdings definieren die Autoren Maik Wels und Christian Rieckhoff in dieser Studie den Mindestbeitrag wie folgt: „Es wird … die Annahme getroffen, dass die Eigenbeiträge des Versicherungsnehmers über die gesamte Beitragsphase gerade dem Mindesteigenbeitrag entsprechen. Das heißt, dass der Zulageanspruch in voller Höhe ausgeschöpft werden kann.“ – womit die Augenwischerei schon ihren Anfang nimmt. Darüber hinaus wurden alle Beispiele der Studie bei einem Direktversicherer gerechnet, was ebenfalls Augenwischerei ist wenn man beachtet, dass der weitaus geringste Teil aller versicherungsgebundenen Riester-Verträge bei einem Direktversicherer abgeschlossen sein dürfte.

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Der tatsächliche, vertragsbezogene „Mindesteigenbeitrag“ zum Abschluss einer Riester-Rente liegt bei fest 60 Euro jährlich (völlig unabhängig von der Zulagehöhe). In Bezug auf diesen (richtigen) Mindestbeitrag zu Riester-Verträgen und den darauf möglichen Förderungen war vor kurzem an anderer Stelle zu lesen: "Für den Kleinverdiener lohnt sich das Riestern oft noch mehr. Im Extremfall kassieren Geringverdiener mit Kindern ein Vielfaches ihres (Mindest-)Beitrags von 60 Euro pro Jahr.“ Dies ist einerseits richtig, andererseits aber nur die halbe Wahrheit.

Richtiger…

wäre m.E. die Aussage: "Für eine geringe Anzahl von Kleinverdienern, könnte sich Riestern zum Mindestbeitrag eventuell lohnen, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Für die große Masse der Kleinverdiener lohnt sich Riestern zum Mindestbeitrag nicht.“ Dies begründet sich zum einen durch die Tatsache, dass Riestern zum Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich auch für "Kleinverdiener" nicht einfach so abgeschlossen werden kann und (wie jede andere Altersvorsorge/Geldanlage auch) einer differenzierten Betrachtung und Beratung bedarf. Zum anderen wird dies aber auch selbsterklärend an den etwas später nachfolgenden, konkreten Beispielen deutlich.

Wer ist Kleinverdiener?

Zuerst muss geklärt werden, wer in Sachen Riester (und natürlich allen anderen Sparformen) und Grundsicherung unter den Begriff "Kleinverdiener" fällt. Hier muss die grobe, durchschnittliche Definition für Kleinverdiener in Sachen Riester und Grundsicherung m.E. wie folgt lauten:

Kleinverdiener in Sachen Riester und Grundsicherung ist der, dessen Einkommen innerhalb von 47 Arbeitsjahren durchschnittlich unterhalb von ca. 2.200 Euro brutto monatlich liegt. Dabei muss beachtet werden, dass häufig Brüche im Erwerbsleben auftreten, wie z.B. Zeiten von Arbeitslosigkeit, Lehrzeiten, Kindererziehungszeiten etc..

Der konkrete Beispiel-Fall zu einer Kleinverdienerin

Nehmen wir eine sozialversicherungspflichtig angestellte 30jährige Single-Frau an. Die Dame unterliegt nicht der Kirchensteuerpflicht, ihr Wohnort ist in Sachsen. Diese Single-Frau verdient brutto monatlich die o.g. 2.200 Euro. Macht ca. 1.490 Euro netto.

Ab 2030 beträgt die Rente ca. 43% des letzten Nettoeinkommens. Das ist, man glaubt es kaum, bereits in 15 Jahren der Fall; gilt also für alle die heute 52 Jahre oder jünger sind, wenn man von einem Renten-Beginnalter zum 67. Lebensjahr ausgeht.

Wenn die Single-Dame zum 67. Lebensjahr in Rente geht, wird sie nach derzeitigem Stand 43% von 1.490 ehemaligem mtl. Nettoeinkommen als Rente beziehen. Das sind ca. 640 Euro, also unterhalb der Grundsicherung im Alter (sogenannte bedarfsorientierte Grundsicherung), die durchschnittlich bei ca. 700 Euro mtl. liegt.

Die Riester-Rechnung mit 5 Euro monatlichem Mindestbeitrag bei einem Renten-Beginnalter zum 67. Lebensjahr

Rechnen wir nun Riester zu unserer vorstehend beschriebenen Single-Dame mit 5 Euro monatlichem Mindestbeitrag ohne Zusatzversicherungen bei einem halbwegs guten Versicherer (der z.B. auch mit Maklern zusammenarbeitet) mit dessen Original-Gesellschaftssoftware. Die nachfolgenden Beispiele ohne Kinder zu rechnen ist im Übrigen völlig irrelevant, da die Förderung (und damit das Gesamtergebnis) noch geringer ausgefallen wäre. Gerechnet wurde daher nachfolgend mit der Grundförderung und mit verschiedenen Kinderzulagen, selbstverständlich für nach 2008 geborene Kinder, für welche die erhöhte Kinderzulage fällig ist. Im Beispiel sind die Kinder gerade geboren (um den bestmöglichen Zulagenzeitraum zu haben) und der Riester-Vertrag wird zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen.

  1. Mit einem Kind käme die Single-Dame auf eine monatliche Riester-Garantie-Rente (bei 5 Euro monatlichem Eigenbeitrag + Grundförderung + Förderung für 1 Kind nach 2008 geboren und bei Endalter 67) von ca. 12 Euro. Rechne nun Rente + Riesterrente (640 + 12) = 652 Euro. Dieser Betrag liegt unterhalb der Grundsicherung. Die Riester-Rente wird also voll mit der Grundsicherung verrechnet, auch die geleisteten Eigenbeiträge.
  2. Nehmen wir ruhig auch einmal an, die Single-Dame hätte 2 Kinder (Zwillinge) nach 2008 geboren. Mit zwei Kindern käme die Single-Dame auf eine monatliche Riester-Garantie-Rente (bei 5 Euro monatlichem Eigenbeitrag + Grundförderung + Förderung für 2 Kinder nach 2008 geboren und bei Endalter 67) von ca. 21 Euro. Rechne nun Rente + Riesterrente (640 + 21) = 661 Euro. Dieser Betrag liegt unterhalb der Grundsicherung. Die Riester-Rente wird also voll mit der Grundsicherung verrechnet, auch die geleisteten Eigenbeiträge.
  3. Nun nehmen wir an die Single-Dame hätte Drillinge, also 3 Kinder nach 2008 geboren. Mit drei Kindern käme die Single-Dame auf eine monatliche Riester-Garantie-Rente (bei 5 Euro monatlichem Eigenbeitrag + Grundförderung + Förderung für 3 Kinder nach 2008 geboren und bei Endalter 67) von ca. 96 Euro. Rechne nun Rente + Riesterrente (640 + 96) = 736 Euro. Die Gesamtrente liegt also ca. 36 Euro oberhalb der Grundsicherung, somit sind die 36 Euro monatlich als "Reinertrag" zu werten. Rechnen wir nun weiter, um zu ermittelt, wie alt die Single-Dame werden muss, um mittels Reinertrag die Eigenbeiträge von 60 Euro pro Jahr zu erreichen. Rechne also 60 x 37 Jahre Beitragszahldauer zur Riester-Rente = 2.220 Euro, diese geteilt ./. 36 Euro Reinertrag aus der Riester-Rente = 62 Monate, mithin etwas mehr als 5 Jahre.
    Die Riester-Rentnerin müsste also etwas mehr als 72 Jahre alt werden um zumindest ihre Eigenbeiträge wieder "im trockenen" zu haben. Ab ca. Mitte des 72. Lebensjahres macht die Riester-Rentnerin (im Erlebensfall) dem Anschein nach ein Geschäft. Dies erscheint jedoch nur so, denn die Inflation wurde nicht berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Inflation darf vermutet werden, dass die Single-Dame die tatsächliche Gewinnschwelle in vielen Fällen (lebend) nicht erreichen wird.
    Um ihre Eigenbeiträge und die gewährte Förderung als Rente zu erhalten müsste die Single-Dame ca. 110 Jahre alt werden (rechne 3 Kinderzulagen x 18 + Grundzulage x 37 + jährl. Mindestbeitrag x 37 ./. Reinertrag), wobei die Inflation nicht berücksichtigt ist.
  4. Nun nehmen wir noch an die Single-Dame hätte Vierlinge, also 4 Kinder nach 2008 geboren. Mit vier Kindern käme die Single-Dame auf eine monatliche Riester-Garantie-Rente (bei 5 Euro monatlichem Eigenbeitrag + Grundförderung + Förderung für 4 Kinder nach 2008 geboren und bei Endalter 67) von ca. 121 Euro. Rechne nun Rente + Riesterrente (640 + 121) = 761 Euro. Die Gesamtrente liegt also ca. 61 Euro oberhalb der Grundsicherung, somit sind die 61 Euro monatlich als "Reinertrag" zu werten. Rechnen wir nun weiter, um zu ermitteln, wie alt die Single-Dame werden muss, um mittels Reinertrag die Eigenbeiträge von 60 Euro pro Jahr zu erreichen. Rechne also 60 x 37 Jahre Beitragszahldauer zur Riester-Rente = 2.220 Euro, diese geteilt ./. 61 Euro Reinertrag aus der Riester-Rente = 36 Monate, mithin ca. 3 Jahre.

    Die Riester-Rentnerin müsste also 70 Jahre alt werden um zumindest ihre Eigenbeiträge wieder "im Trockenen" zu haben. Nach dem 70. Lebensjahr macht die Riester-Rentnerin (im Erlebensfall) dem Anschein nach ein Geschäft. Allerdings wurde auch hier die Inflation nicht berücksichtigt.

    Um ihre Eigenbeiträge und die Förderung als Rente zu erhalten müsste die Single-Dame in diesem Beispiel ca. 100 Jahre alt werden (rechne 4 Kinderzulagen x 18 + Grundzulage x 37 + jährl. Mindestbeitrag x 37 ./. Reinertrag). Auch hier ohne Berücksichtigung der Inflation.

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Die vorgenannten Zahlen verschlechtern sich teilweise erheblich, wenn Riester-Sparer bereits eher (mit Abschlägen) in Rente gehen würden – insbesondere dann, wenn sich dadurch auch gleichzeitig die Laufzeit der Ansparphase der Riester-Rente verringert. In diesen Fällen sind Konstellationen möglich, bei denen es trotz drei oder vier Kinderzulagen zu einer Verrechnung mit der Grundsicherung kommt. Gleiches gilt, wenn die zulagenberechtigten Kinder vor 2008 geboren wurden.

Wie oft drei oder mehr Kinder in einer Familie vorkommen

Ganz deutlich gesagt werden muss, dass die vorgenannten Beispiele zu 3. und 4. eher selten vorkommen. Dies ergibt sich schon allein aus den Daten des letzten Zensus (Volkszählung). Diesem ist zu entnehmen, dass lediglich 861.000 Familien in Deutschland drei oder mehr Kinder unter 18 Jahren in ihrem Haushalt haben. Das sind also gerade einmal 7,4% aller Familien mit Kindern. Die "Familie mit Kind(ern)" wird im Zensus derart definiert, dass es sich dann um eine "Familie mit Kind(ern)" handelt, wenn mindestens 1 Elternteil mit einem Kind unter 18 Jahren in häuslicher Gemeinschaft lebt. Siehe dazu auch die entsprechenden Zahlenerhebungen.

Hinweis 1 für Riester-Vermittler

Vermittler welche die vorstehenden Punkte bei der Beratung von "Kleinverdienern" zu Riester nicht beachten und nicht wahrheitsgemäß und für Laien verständlich dokumentieren, werden ggf. ein böses Erwachen erleben. Zur wahrheitsgemäßen Dokumentation gehört eben gerade nicht das bloße und gebetsmühlenartige Aufzählen der staatlichen Förderung. Vielmehr müssen die Gesamtumstände des jeweiligen Kunden betrachtet werden.

War erkennbar, dass der Kunde auf Stand des Datums der Beratung in Grundsicherung fallen könnte, so muss dies dokumentiert werden. Makler werden für unbedachtes Vorgehen und fehlende oder fehlerhafte Dokumentierung gerade in Sachen Riester-Beratung ganz unzweifelhaft haften, Vertreter natürlich ebenfalls. Entsprechende Klagen werden wir m.E. in ein paar Jahren in Massen sehen, im Anschluss daran oder gar eher ebenso in Sachen bAV (hier insbesondere im Bereich Direktversicherung ohne hinreichenden Arbeitgeberzuschuss).

Fazit für Kleinverdiener

  • Wer nichts für seine Rente tut, der wird auf Grundsicherung angewiesen sein. Auch Kleinverdiener sollten daher ganz unbedingt versuchen wenigstens 60 Euro monatlich zu sparen.
  • Davon kann mit 5 Euro monatlich die o.g. Version des Riester-Sparens versucht werden, wenn mindestens 3 (besser 4 oder mehr Kinder) zum Haushalt zählen, zu denen der Riester-Sparer unterhaltspflichtig ist. Bei Verheirateten ist ein 2. Riester-Vertrag zu 5 Euro monatlichem Mindestbeitrag abzuschließen (Erbenregelung).
  • Die anderen 50 Euro gehören in einen reinen, ungezillmerten Aktienfonds unter der Maßgabe, dass die Vermögenswirksame Leistung (VL) nebst deren Fördermöglichkeiten schon genutzt wird (ebenfalls als Aktienfondsanlage). Ist dies nicht der Fall, dann zuvorderst eine auf Aktienfonds basierende, ungezillmerte VL abschließen (wegen Arbeitgeberzuschuss + ggf. staatliche Förderung). Auf Aktienfonds basierend u.a. deshalb, weil diejenigen, die schon heute nicht wirklich viel haben, auch nicht wirklich viel verlieren können. Diese Personengruppen haben vielmehr nur etwas zu gewinnen. Kleinverdiener haben also lediglich die Chance auf Renditejagd im weißen Kapitalmarkt (nicht im grauen Kapitalmarkt!) zu gehen.
  • Das Aktiendepot sollte bei absehbar drohender Verrechnung mit der Grundsicherung möglichst 10 Jahre vor Renten-Beginn aufgelöst und dass Geld (bis auf die gesetzlichen Freibeträge) verbraucht werden (z.B. die Erfüllung eines lange gehegten Urlaubstraumes etc.).
  • Andere Möglichkeiten gibt es durch die bereits erfolgte Demontage der gesetzlichen Rentenversicherung für zukünftige Bezieher von Grundsicherung nicht – bitter, aber wahr!

Hinweis 2 für Riester-Vermittler

Solchen Verbrauchern, die als Kleinverdiener voraussichtlich von der Misere der Grundsicherungsverrechnung betroffen sein werden, irgendwelche andere Flöhe von einer angeblich tollen Riester-Rendite zum Mindesteigenbeitrag ins Ohr zu setzen ist m.E. unverantwortlich und wird in ein paar Jahren von den Gerichten mit entsprechenden Schadenersatzprozessen abgestraft werden.

Immerhin hat der Riester-Sparer, dessen Riester-Rente bei Renteneintritt mit der Grundsicherung verrechnet wird, mindestens volle 3 Jahre nach Kenntnis des Schadens Zeit sich zu überlegen, ob er den Vermittler wegen Falschberatung in Anspruch nehmen will. Als Kenntnis vom Schaden ist hier der Zeitpunkt anzunehmen, zu welchem der Verbraucher feststellt, dass seine Riester-Rente mit der Grundsicherung tatsächlich verrechnet wird, also zum Zeitpunkt des Rentenbeginns.

Dabei ist es im Übrigen unerheblich, ob der damalige Riester-Vermittler sich zum (ggf. in weiter Zukunft liegenden) Klagezeitpunkt des Verbrauchers bereits in Ruhestand befindet oder nicht. Schutz vor Schadenersatz bei gewonnener Klage durch den Verbraucher bietet hier nur der rechtzeitige Tod des Vermittlers vor Urteilsverkündung. Aber selbst dann sind ja vielleicht immer noch die Erben des Vermittlers als Anspruchsgegner des Verbrauchers da (siehe dazu auch Gesamtrechtsnachfolge § 1922 Abs. 1 BGB).

Interessante und erschreckende Zahlen

Wirklich detaillierte Zahlen zu Riester sind kaum zu finden. Insbesondere die Zahlen der letzten Jahre fehlen vollständig. Es können daher nur länger zurückliegende Zahlenwerke betrachtet werden.

Im Jahr 2007 hatten 60 – 70% aller Riester-Sparer (gesamt) ein Jahresbruttoeinkommen von unter 30.000 Euro. Bei Frauen (gesondert betrachtet) ist dies sogar bei fast 90% der Riester-Sparerinnen der Fall. Siehe dazu auch die Studie des DIW.

Neuere Zahlen ließen sich nur noch in einer Publikation der Deutschen Rentenversicherung BUND finden, diese stammen aus dem Jahr 2010. Laut dieser Publikation verdienten 46,5 % der Zulagenempfänger ein Einkommen von weniger als 20.000 EUR jährlich, den Einkommensklassen von jährlich 20.000 bis unter 40.000 EUR wären laut dieser Publikation 34,9 % der Zulagenempfänger zuzurechnen. Macht insgesamt 81,4% Zulagenempfänger mit einem Einkommen unter 40.000 EUR jährlich.

Legt man diese Zahl von 81,4% der Zulagenempfänger mit einem Einkommen unter 40.000 EUR jährlich auf die Anzahl der Riester-Verträge (nur Versicherungsbereich) Stand 2015 von ca. 11.000.000 um, so gelangt man zu einem erschreckenden Ergebnis. Denn es bedeutet, dass ca. 9 Millionen (!) Riester-Verträge von Verrechnung mit der Grundsicherung zumindest bedroht sind.

Wer anderes fundiert und nicht etwa polemisch behaupten möchte, der liefere aktuelle, detaillierte und vollständige Zahlen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, aus welchen folgendes hervorgeht:

  1. Anzahl der bestehenden, nicht beitragsfrei gestellten Riester-Verträge zur Einkommensgruppe bis 10.000 Euro jährliches Bruttogehalt, die die erforderlichen 4% Eigenbeitrag vom letzten Bruttojahresgehalt als Eigenbeitrag leisten (zum Stand 30.06.2015).
  2. Anzahl der bestehenden, nicht beitragsfrei gestellten Riester-Verträge zur Einkommensgruppe bis 10.000 Euro jährliches Bruttogehalt, die wenigstens 2% Eigenbeitrag vom letzten Bruttojahresgehalt als Eigenbeitrag leisten (zum Stand 30.06.2015).
  3. Anzahl der bestehenden, nicht beitragsfrei gestellten Riester-Verträge zur Einkommensgruppe bis 10.000 Euro jährliches Bruttogehalt, die lediglich den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich leisten (zum Stand 30.06.2015).
  4. Alle drei vorgenannten Angaben sodann auch zu den Einkommensgruppen bis 20.000 Euro jährliches Bruttogehalt und bis 30.000 Euro jährliches Bruttogehalt.
  5. Zu den Punkten 1. bis 4. die Anzahl der jeweiligen Verträge, zu denen tatsächlich für jedes Jahr ein entsprechender Zulagenantrag gestellt und positiv beschieden wurde.
  6. Zusätzlich die Angabe, wie viele Riester-Verträge des Gesamtvertrags-Riester-Bestandes (mit Stand 30.06.2015) mit Beiträgen bedient werden, also nicht gekündigt oder beitragsfrei gestellt sind.
  7. Zusätzlich die genaue Angabe, wie viele Riester-Verträge des Gesamtvertrags-Riester-Bestandes (mit Stand 30.06.2015) nicht mehr mit Beiträgen bedient werden.
  8. Zusätzlich die genaue Angabe, wie viele Riester-Verträge von Beginn der Riester-Förderung an bis 30.06.2015 jemals abgeschlossen wurden, ganz egal ob diese noch bestehen oder nicht.

Nur unter der genauen Zurverfügungstellung aller dieser Angaben wären tatsächlich verlässliche Durchschnittsberechnungen möglich. Warum gibt es diese Zahlen nicht? Gesetzgeber und Versicherer werden sehr genau wissen warum. Äußerst erstaunlich ist, dass die Medien diese Zahlen augenscheinlich bisher nicht mit hinreichendem Nachdruck eingefordert haben.

Schlussbetrachtung

Bis zur Nennung der vorgenannten, fehlenden Angaben zu 1. bis 8. darf m.E. behauptet werden, dass eine Vielzahl aller abgeschlossenen Riester-Verträge von der Verrechnung mit Grundsicherung im Alter betroffen sein werden – mit entsprechenden Folgen für gutgläubige Riester-Sparer und die nicht oder unvollständig dokumentierenden Riester-Vermittler.

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Udo Rummelt

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