Gerade in der jüngsten Vergangenheit sind im Gesundheitsmarkt zunehmend Formen der unzulässigen Einflussnahme und auf die Erlangung regelwidriger Vorteile abzielende Kooperationen in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen Absprachen zur Vergütung einer Patientenzuführung erfolgten oder Vereinbarungen zwischen Ärzten und Arzneimittelunternehmen, bei denen Ärzte für die Verschreibung von Medikamenten eines bestimmten Herstellers ein Entgelt erhielten. Wissenschaftler beziffern den Schaden, der dem Gesundheitswesen durch derartige Fälle von Korruption entsteht zwischen neun und 14 Milliarden Euro im Jahr (Ärztezeitung 20.04.2015).

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Keine rechtlichen Konsequenzen bei Korruption: Ärzte handeln nicht im Auftrag von Krankenkassen

Da niedergelassene Ärzte bisher weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkasse galten, konnten weder sie noch die beteiligten Pharmareferenten für derartige Vergehen strafrechtlich belangt werden. Die vom Bundesgerichtshof für diesen Fall festgestellten Strafbarkeitslücken gelten auch für vergleichbare korruptionsartige Verbindungen im Gesundheitsmarkt, wodurch sich freiberuflich Tätige wie etwa niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Apotheker nicht strafbar machen. Damit bleibt korruptives Handeln im Gesundheitswesen bisher noch in großem Umfang straflos.

Allerdings muss auch erwähnt werden, dass Studien – wie etwa die vom GKV-Spitzenverband unter Leistungserbringern – zeigen, dass auch ein hohes Maß an Unkenntnis über bestehende Normen in Bezug auf korruptives Verhalten vorherrscht. So gab laut der Studie von Prof. Dr. Bussmann im Auftrag des GKV-Spitzenverbands etwa jeder fünfte Befragte im Gesundheitswesen an, seine berufsspezifischen Regelungen im Hinblick auf Verbote von Zuweisungen nicht zu kennen oder sich nicht dafür zu interessieren, darunter 19 Prozent der nicht ärztlichen Leistungserbringer und 13 Prozent der Ärzte.

Korruptionsbekämpfung per Gesetz

Dr. Stephan Meseke, Leiter Betrugsbekämpfung beim GKV-Spitzenverband, erläuterte auf dem Symposium, dass davon auszugehen sei, dass von den jährlich mehr als 250 Milliarden Euro, die im öffentlichen Gesundheitssystem verteilt werden, etwa drei bis fünf Prozent korruptiv verschwinden. So sei es eine gesetzliche Aufgabe seines Verbands, gegen die drei korruptiven Erscheinungsformen „Pharmamarketing“, Zuweisung gegen Entgelt sowie die unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen vorzugehen. Diese Vergehen beeinträchtigen den Wettbewerb und verursachen erhebliche Kostensteigerungen medizinischer Leistungen für alle, lautete die einhellige Meinung von Publikum und Referenten.

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Derzeit liegt ein Referentenentwurf des Antikorruptionsgesetzes vor, der nicht nur auf Ärzte, sondern auf einen Großteil aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen abzielt. Geplant ist, dass das entsprechende Gesetz, von dem sich die Betrugsbekämpfer Unterstützung durch die Politik erhoffen, Ende des Jahres in Kraft tritt.

Gesundheitsforen Leipzig

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