Zwei Jahre nach seinem Start hat die überwiegende Mehrheit der Versicherer den verschärften Verhaltenskodex des GDV angenommen. Die Teilnahme an den Verhaltensregeln übertraf sogar die Erwartungen, wie der Verband in einer Pressemeldung berichtet. Demnach hatten Ende Juni 227 Versicherungsunternehmen die freiwillige Selbstverpflichtung unterzeichnet. Gemessen an den Beitragseinnahmen der relevanten Unternehmen entspreche dies einer Beteiligung von 87,7 Prozent aller deutschen Versicherer.

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GDV-Präsident Alexander Erdland hatte zum Start Mitte 2013 eine Marktabdeckung von 80 Prozent als Ziel ausgegeben – und zeigt sich nun positiv überrascht. „Die hohe Akzeptanz zeigt, dass die Werte des Kodex für Unternehmen eine wichtige Rolle spielen“, kommentiert Erdland. „Ich bin überzeugt, dass in Zukunft noch weitere Versicherer dem Kodex beitreten werden.“

Weiterbildung und externe Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer

Die GDV-Mitglieder hatten Ende 2012 eine Verschärfung des 2010 eingeführten Verhaltenskodex beschlossen, dessen schwache Verbindlichkeit Kritiker bemängelt hatten. Die neuen Regeln traten im Juli 2013 in Kraft. Unter anderem sollen nun unabhängige Wirtschaftsprüfer überprüfen, ob der Kodex in die betrieblichen Abläufe der Versicherer Eingang findet.

Mit „Gut beraten“ wurde zudem eine Initiative für die beständige Weiterbildung des Vertriebs geschaffen, um die Beratungsqualität zu sichern. So verpflichten sich die beigetretenen Unternehmen, nur mit Vermittlern zusammenzuarbeiten, die eine regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungs-Veranstaltungen nachweisen können. Ein Versicherungsvermittler, der bei „Gut beraten“ ein Weiterbildungskonto einrichtet, setzt sich zum Ziel, im Zeitraum von fünf Jahren 200 sogenannte Weiterbildungspunkte sammeln. Ein Weiterbildungspunkt entspricht einer Lernzeit von 45 Minuten.

Kritische Stimmen aus der Maklerschaft

Bei allen guten Ansätzen gab es auch kritische Stimmen, speziell aus der Maklerschaft. So ließen sich einige Versicherer in ihren Courtage-Zusagen das Recht einräumen, die Einhaltung des Kodex auch bei Maklern zu prüfen und Verstöße zu sanktionieren. Versicherungsmakler sind jedoch den Interessenvertreter ihrer Kunden und nicht der Versicherer: ein Vorgang, der den ungebundenen Status des Maklers bedrohen könnte, ja sogar Haftungsrisiken birgt (Versicherungsbote berichtete).

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Kritik wurde auch an der Initiative „Gut beraten“ laut. Die Weiterbildungen werden vielfach direkt von den Versicherungsunternehmen angeboten. Hier besteht die Gefahr, dass sich Produktschulungen als Weiterbildung "tarnen", obwohl sie vor allem dem Absatz der eigenen Produkte dienen und nicht der Sicherung einer hohen Beratungsqualität.

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