Betriebshaftpflicht: für den Handel das Back-up Nummer eins

Zu den wichtigsten Versicherungen für Unternehmen im Online- und Versandhandel gehört eine Betriebshaftpflichtversicherung. Denn Fehler oder Missgeschicke sind schnell passiert, die Folgen können teuer werden. Doch nicht jede Betriebshaftpflicht passt für diese Branche. Es gilt, individuelle Risiken bedarfsgerecht abzusichern.

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Jan Schlüter von der Finanzchef24 GmbH Der wohl wichtigste Baustein einer Betriebshaftpflicht für den logistikintensiven Online- und Versandhandel ist die Produkthaftung. Zwar ist für Schäden durch die gehandelten Produkte zunächst der Hersteller in der Pflicht, aber auch Händler können haftbar gemacht werden. Beispielsweise, wenn der Hersteller nicht festgestellt werden kann, weil ein Händler seine Produkte im Ausland einkauft. Noch kritischer sind Fälle, bei denen der Händler plötzlich als Hersteller im rechtlichen Sinne gilt und entsprechend haftet. Dieses Risiko besteht für einen Händler, der unfertige Teile vom Hersteller bezieht und diese dann aufgrund seiner Fachkenntnis zu einem verkaufsfertigen Produkt zusammenfügt. Tipp: Die Produkthaftung sollte möglichst weltweit gelten, wobei USA- und Kanada-Exporte in der Regel einer gesonderten Vereinbarung bedürfen.

Die Betriebshaftpflicht übernimmt außerdem die Kosten für Schäden an Personen oder Gegenständen. Ein Beispiel: Ein Onlinehändler verschickt seine Rechnung per E-Mail. Da sein Virenprogramm veraltet ist, gelangen Viren in den Anhang und verseuchen die Computer der Kunden. Der Onlinehändler haftet dann für die Schäden an den Geräten seiner Kunden!

Gewerbeversicherung: Be- und Entladeschäden absichern

Von Bedeutung ist außerdem die Absicherung von Be- und Entladeschäden. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter des Online- und Versandhandels hilft beim Entladen eines fremden LKW und beschädigt diesen. Zwar sind diese Schäden in den meisten Versicherungskonzepten eingeschlossen, teilweise gibt es jedoch spezifische Selbstbehaltregelungen. Oder Sublimits, bei denen eine Versicherungssumme nur für eine bestimmte Art von Schäden gilt und niedriger ist als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

Inhaltsversicherung: mit Büro und Lager auf der sicheren Seite

Bei Schäden an der Geschäftsausstattung eines Unternehmens aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl springt die Inhaltsversicherung ein. Oftmals noch wichtiger für Firmen im Online- und Versandshandel ist die Absicherung ihrer Waren und Vorräte. Werden beispielsweise durch ein geplatztes Wasserrohr Waren beschädigt oder verbrennen diese gar vollständig durch einen Feuerschaden, so besteht Versicherungsschutz über die Inhaltsversicherung.

Die Inhaltsversicherung sollte auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung beinhalten, die zahlt, falls man durch den Schadenvorfall den Betrieb für einige Zeit einstellen muss. Auch eine Deckung von Elementargefahren (Rückstau von Wasser, Hochwasser, Schneedruck usw.) bietet sich an.

Übrigens: Betreibt ein Versandhandel lediglich ein Zwischenlager, in dem die Waren nicht dauerhaft eingelagert sind, können die Waren anstatt über eine Inhaltsversicherung auch über eine sogenannte Lagerversicherung mitversichert werden. Diese kann in die Transportversicherung integriert werden.

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Transportversicherung: Add-on für Händler, die selbst liefern

Falls man als Versandhändler seine Waren selbst ausliefert, ist eine Transportversicherung anzuraten. Allerdings sind in der Transportversicherung normalerweise verschiedene Höchsthaftungssummen für die unterschiedlichen Transportmittel und –wege (Beispiel: Transport mit dem Lkw oder Transport per Paket) üblich. Und welcher Geltungsbereich macht Sinn? Eine weltweite Deckung bietet in der Regel jeder Versicherer an, was sich jedoch im Preis des Tarifs widerspiegelt. Hier muss der Versandhändler seine individuellen Anforderungen unter die Lupe zu nehmen und die Versicherung seinem tatsächlichen Bedarf anpassen.

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