Versicherungsbote: Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) hat aktuell das Vergleichsportal Check24 abgemahnt. Der Vorwurf: Gesetzliche Vorschriften zur Statusinformation, Leistungs- und Bedarfsanalyse der Kunden nach VVG und eine individuelle Beratungsdokumentation werden von Online-Vergleichsportalen bisher nur unzureichend erfüllt. Befürchten Sie mit clark.de ebenfalls eine Abmahnung?

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Mark Ortmann: Nein. Wir sind kein Vergleichsportal, sondern ein ganz normaler Versicherungsmakler. Der einzige Unterschied ist, dass wir die Generation Y, also eine junge Zielgruppe ansprechen. Diese Zielgruppe kommuniziert online und spricht eine andere Sprache als die meisten Versicherungsvermittler. Hier grenzen wir uns ab. Wir beachten dabei wir jeder andere normale Versicherungsmakler die gesetzlichen Vorschriften.

Versicherungsbote: Ob es zu einem „Musterprozess“ kommen werde, ist laut BVK-Präsident Michael H. Heinz davon abhängig, wie sich sich die zukünftige Geschäftspraxis bei Check24 entwickelt. Unter anderem sollen Vergleichsportale ihre Statusinformationen ausweisen, bevor der Kunde einen Vergleich abschließt, z.B., ob sie als Makler registriert sind. Denken Sie aufgrund der Abmahnung bereits über Änderungen bei clark.de nach?

Mark Ortmann: Was sollten wir denn verändern? Die Erstinformation ist so wie das Impressum jederzeit abrufbar. Zusätzlich bestätigt der Kunde, dass er die Erstinformation zur Kenntnis genommen hat, bevor er einen Maklerauftrag erteilt. Dann schicken wir dem Kunden die Erstinformation zusammen mit der Vollmacht, den AGB und der Datenschutzerklärung per E-Mail. Außerdem findet er diese Dokumente in seinem persönlichen Bereich. Wir haben nichts zu verstecken. Ganz im Gegenteil: Clark kommuniziert sehr offen und verständlich mit seinen Kunden.

Versicherungsbote: Auf welche Weise wird die Beratung bei clark.de-Kunden dokumentiert? Findet überhaupt eine Beratung statt? Erhält der Kunde in einer Gegenüberstellung mehrere Produktvorschläge?

Mark Ortmann: Clark arbeitet wie jeder andere Versicherungsmakler. Zuerst verschaffen wir uns einen Überblick über die bestehenden Verträge und befragen den Kunden, um einen Absicherungsbedarf festzustellen. Anschließend wählen unsere Consultants die Produkte aus, die den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden am besten entsprechen. Unsere Consultants beraten den Kunden telefonisch oder bald auch per Videotelefonie. Die Beratung dokumentieren wir im Anschluss und stellen den Kunden diese Dokumentation per E-Mail und im persönlichen Bereich zuer Verfügung.

Versicherungsbote: Falls sich herausstellt, dass Vergleichsportale gegen geltendes Recht verstoßen, befürchten Juristen, dass online abgeschlossene Verträge (vor Gericht) angefochten werden. Was wären aus Ihrer Sicht die Konsequenzen?

Mark Ortmann: Diese Folge sehe ich nicht. Ein Verstoß gegen gewerberechtliche Vorschriften - den ich beim Geschäftsmodell von Clark nicht sehe - würde die Wirksamkeit der Verträge nicht berühren. Für uns sehe ich wie gesagt aktuell keinen Handlungsbedarf.

Versicherungsbote: Auch auf europäischer Ebene strebt man mit der IDD (ehemals IMD2) eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege an. So gilt nach Artikel 2 der Richtlinie zukünftig als Versicherungsvermittlung auch die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit über Internetseiten oder andere Medien. Demnach würden auch nach der IDD gleiche (Informations- und Beratungs-)Pflichten wie für den Vertrieb durch Versicherungsvermittler zu erfüllen sein. Wären Sie dazu in der Lage?

Mark Ortmann: Wie schon gesagt: Wir arbeiten als Versicherungsmakler und erfüllen schon heute alle gesetzlichen Pflichten.

Versicherungsbote: Nicht nur Vermittler bedeuten eine Konkurrenz für ihr Vergleichsportal, sondern beispielsweise auch Google Compare. Wie sind Sie auf einen möglichen Markteintritt von Google in das Versicherungsgeschäft vorbereitet? Befürchten Sie, dass Google eigene Anteile bevorteilen könnte?

Mark Ortmann: Wir sehen aktuell nicht, dass Google als Versicherungsmakler online tätig werden wird. Wenn Google Compare überhaupt in den deutschen Markt eintritt, dann eher mit einem Modell, das Leads an Vermittler verkauft. Das hat mit unserem Geschäftsmodell nichts zu tun. Außerdem kennt Google auch alle persönlichen Daten durch Suchanfragen, z.B. nach Krankheiten. Wir glauben daher nicht, dass Kunden Google ihren Versicherungsschutz anvertrauen möchten. Clark setzt sich hier durch hohen Datenschutz mit deutschen Servern auf Bankniveau ab.

Versicherungsbote: Sie sind als Versicherungsmakler registriert und damit Sachverwalter des Kunden. Wie greifen Sie Ihren Mandanten im Schadensfall unter die Arme? Können Kunden auf Unterstützung hoffen, wenn zum Beispiel der Versicherer die Leistung verweigert?

Mark Ortmann: Wir sind Ansprechpartner und Interessenvertreter unserer Kunden: bei der Auswahl der Verträge, bei der Betreuung der Verträge und im Schadenfall.

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Hintergrundinformationen: clark.de ist ein sehr junges Webportal und erst seit dem Juni 2015 auf den deutschen Versicherungsmarkt aktiv. Es bezeichnet sich selbst als "Online-Versicherungsmakler für Digital Natives". Beratungen finden überwiegend per Telefon oder im Internet statt. Der Online-Makler setzt sich für eine Aufhebung des Provisionsabgabe-Verbotes ein. "Unser Ziel ist es, mindestens 50% aller eingenommenen Provisionen an die Kunden zurückzugeben", kommentiert Mitgründer und Geschäftsführer Christopher Oster in einer Pressemeldung. Überschüssige Provisions-Einnahmen sollen bis dahin für einen guten Zweck gespendet werden. Kunden müssen sich auf dem Webportal anmelden, können dann ihr Versicherungsportfolio einsehen und erhalten Vorschläge, ihren Schutz zu optimieren oder neue Policen abzuschließen.

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