Der BVK versteht die Abmahnung von Check24 als konsequenten Schritt, seit langem beobachtet er die Tätigkeiten von Versicherungsvergleichsportalen im Internet. „Die zentrale Forderung des BVK ist schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

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Vergleichsportale: Irreführung, Wettbewerbsverzerrung, Beratungsfehler

Der BVK sieht sich durch ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass Internetvergleichsportale bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler. Dies war auch ein wesentlicher Leitgedanke der letzten BVK-Jahreshauptversammlung in Rostock, dem nun Taten folgen.

Konkrete Gründe für eine Abmahnung von Vergleichsportalen wie Check24 brachte Prof. Dr. Schwintwoski bereits vor einem Jahr gegenüber Versicherungsbote in einem Interview zum Ausdruck: „Alle Portale, die die Vermittlung von Versicherungen anbieten, geben vor Beginn der Beratung nicht die erforderlichen Statusinformationen, also ob sie Makler oder gebundener Vermittler sind. Und sie beschäftigen sich nicht mit den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Kunden, so wie es das Versicherungsvertragsgesetz vorschreibt. Außerdem werden die Anforderungen an eine angemessene Dokumentation nicht oder nicht richtig erfüllt. Stattdessen tun die Portale so, als seien die Leistungen und die Art der Schadensregulierung bei den einzelnen Gesellschaften identisch, was aber nicht zutrifft, sodass beim Preisvergleich Äpfel mit Birnen verglichen werden. Das ist irreführend, wettbewerbsverzerrend und zugleich ein Beratungsfehler, der zu Schadensersatz führen kann“, so der Rechtsexperte.

Verbraucherrechte stärken

Gesetzliche Vorschriften zur Statusinformation, Leistungs- und Bedarfsanalyse der Kunden oder eine individuelle Beratungsdokumentation werden von Vergleichsportalen wie Check24 bisher nur unzureichend erfüllt, so der BVK. Entsprechend setze sich der Verband nun aktiv für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher ein.

Verbraucherschutzmaßnahmen werden nicht nur vom BVK gefordert. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) verlangt, dass Online-Portale Kunden vor dem Abschluss beraten. Verbraucher sollen so davor geschützt werden, fehlerhaften Versicherungsschutz oder unwirksame Verträge abzuschließen.

Vergleichsportale - Die Konkurrenz am Vermittlermarkt

Der Verbraucherschutz bleibt allerdings nicht das einzige Anliegen. Mit der Abmahnung will man auch einer Marktungleichbehandlung von Vermittlern entgegenwirken, so der BVK. Die bisherige Geschäftspraxis von Check24 bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen über das Internetvergleichsportal stelle einen Verstoß gegen bestehendes Lauterkeitsrecht, geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dar.

Fakt ist: Neben Check 24 gibt es weitere Internetgiganten wie Google, Amazon oder Ebay, die sich ebenfalls mehr oder weniger stark für das Versicherungsgeschäft interessieren. Die Anbieterseite zögert zwar noch etwas, hat zumindest bisher aber Potentiale der Vergleichsportale im Internet genutzt: „Gegenüber Check24 als Vergleichsportal fällt den Versicherern derzeit wenig ein, als bei Check24 mitzuspielen. Im Kfz-Bereich läuft da ordentlich Geschäft. Vom Angebotsvergleich zum selber anbieten bzw. selber machen, ist es ja nur ein kurzer Weg“, weiß Branchenkenner Stefan Raake, Geschäftsführer der AMC Finanzmarkt GmbH. Die Digitalen Vertriebsaktivitäten und -wege haben Google, eBay, Amazon & Co, vor allem aber die Vergleichsportale mehr oder weniger erfunden, wenn nicht gar perfektioniert.

Check24 weist Vorwürfe zurück

Welche Auswirkungen die Schritte des BVK künftig auf Vergleichsportale insgesamt können, bleibt aber zunächst offen: „Ob es nun auch zu einem Musterprozess kommen wird, ist maßgeblich von der zukünftigen Geschäftspraxis von Check24 abhängig“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

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Check24 ist als Versicherungsmakler registriert. Der Konzern weist die BVK-Vorwürfe laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zurück. Man erfülle das Gesetz sehr genau, sagte ein Sprecher des Unternehmens. „Über unsere Preisvergleiche und die persönliche Beratung am Telefon erfüllen wir unseren Auftrag als Makler.“

BVK, Süddeutsche Zeitung

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