Vor zwei Jahren, 2013, war in Großbritannien und den Niederlanden das Provisionsverbot für Investmentfonds und Altersvorsorge-Produkte in Kraft getreten. Im Bereich der Fondskosten erzielte dieser Beschluss weitgehende Wirkungen, wie „Global Fund Investor Experience Study“ von Morningstar zeigen konnte. Die Rating-Agentur, die in ihrer Untersuchung den Fondsvertrieb in 25 Ländern verglichen hatte, konnte den beiden Ländern eine stark gesunkene Kostenquote bescheinigen, wie bei dasinvestment.com zu lesen war.

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Provisionsverbot bedeutet nicht automatisch Kostensenkung

Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass britische und niederländische Anleger viel Geld sparen könnten. Denn die Fonds, welche in diesen Ländern vertrieben werden, sind trotz der Kostensenkungen nicht wirklich günstiger als Konkurrenzprodukte aus anderen europäischen Staaten. Beispielsweise liegt die mittlere Kostenquote für Rentenprodukte in Großbritannien und den Niederlanden mit 1,12 respektive 1,11 Prozent ganz leicht über der Quote in Deutschland (1,06 Prozent). Für Aktien- und Mischfonds gilt in etwa das Gleiche, obschon deutsche Produkte ein klein wenig teurer sind als britische oder niederländische.

Fondsprodukte leider nur mit hoher Mindestanlagesumme

Als weitere Kosten treten britischen und niederländischen Anlegern die Kosten für die Honorarberatung hinzu. Anders als in Deutschland, wo dieses Modell, so das Fazit der Studie, nicht sonderlich weit verbreitet sei. Die Analysten beanstanden neben einem hohen Anteil an provisionsbasierter Beratung auch die Ausgabeaufschläge bei Fonds. Hier müsste auch derjenige zahlen, der gar keine Beratung in Anspruch genommen hat, so das Argument zur Kritik. Nicht einfach sei es, in Deutschland Fondsprodukte ohne jegliche einmalige oder laufende Gebühren zu erhalten, wenn man keine beachtliche Mindestanlagesumme mitbringen möchte.

Kritik verpflichtet - Provisionsverbot auch gut für Deutschland?

Ein weiterer Kritikpunkt von Morningstar ist, dass sich der Vertrieb sehr stark auf konzerneigene Produkte beschränke. Denn es würden nicht einmal die Hälfte aller Fonds durch das sogenannte Offene-Architektur-Modell vermittelt.

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Die Frage, ob dies ein Argument für die Einführung des Provisionsverbots darstelle, und dem Kunden eine interessenskonfliktfreie Beratung ermöglichen würde und den Beratern den Vertriebsdruck - oder aber, ob bei einem Provisionsverbot die Nachteile überwiegen würden, beispielsweise, dass Honorare, zu den Produktkosten hinzukommen würden (wie in Großbritannien und die Niederlande), ein fehlender Zugang zur Beratung für Menschen mit einem geringen Einkommen beziehungsweise Vermögen und ähnlichem ist noch nicht beantwortet.

dasinvestment.com

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