Das Startup-Infoportal „Gründerszene“ berichtet über die neueste Initiative, mit der dem traditionellen Versicherungsvertrieb die Provision streitig gemacht werden soll. Mark Ortmann und sein bislang vertriebsunabhängiges ITA-Institut, in jünger Vergangenheit auch Auftragnehmer und Expertisen-Lieferant der Bundesregierung, steigen in den digitalen Versicherungsvertrieb ein. Neben Fragen zur künftigen Neutralität des Instituts selbst geht ab jetzt um die Erfolgsaussichten eines neuen Online-Versicherungsmaklers, den Ortmann zusammen mit seinem neuen Gesellschafter Finleap ins Leben ruft.

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Ortmanns neuer Partner heißt Finleap. Leap? Dafür braucht man ein Wörterbuch. Oder es genügt ein Blick in die Geschichte. „One small step for a man, one giant leap for mankind“: Ein kleiner Schritt für einen Menschen, aber ein Riesenschritt für die Menschheit. Diese bedeutungsschweren Worten sprach Neil Armstrong im Jahr 1969 in dem Moment, da er als erster Mensch seinen Fuß auf den Mond setzte. Finleap ist eines der neuen digitalen Startups (FinTechs), die Banken und Versicherungen den Kunden streitig machen – indem sie scheinbar einfach neue Geschäftsmodelle über die Geldbranche stülpen. Digital und schlank ist gleich kostengünstig; so in etwa die Erfolgsformel.

Clark kommt: als neuer Online-Makler

Um die Entwicklungen in der Finanzindustrie zu überblicken, sollten Banken, Versicherer und vor allem Vermittler über den Tellerrand des Geldwesens und in die Gründerszene hineinschauen. Das gleichnamige Webportal berichtet über die neue Zusammenarbeit des ITA-Instituts mit Finleap. Im Ergebnis entstand für den Versicherungskunden der Online-Makler clark.de. Ähnlich moneymeets.de, einer Beteiligung von DvH Ventures (Holtzbrinck/Handelsblatt-Gruppe), soll Clark dem Kunden möglichst günstigere Versicherungen bringen.

Provisionsabgabe – oder spenden

In Bälde sollen auch Clark-Kunden bei ihrem Makler von eingesparten Provisionen profitieren. "Wir machen alles, was ein 'Offline-Makler' auch macht", sagt Clark-Gründer Christopher Oster laut einem Bericht der „Welt“. "Bis das Provisionsabgabeverbot gefallen ist, werden wir die Hälfte der Provisionen spenden". Noch sieht man bei Clark das Provisionsverbot nicht endgültig als gefallen an. Den Nutzern von Clark Provisions-Rabatte „trotz des Verbots direkt zukommen zu lassen, davon habe sein Anwalt abgeraten“, beschreibt die „Welt“ Aussagen von Christopher Oster.

Moneymeets gibt ab

Konkurrent Moneymeets hat in Sachen Provisionsabgabe offenbar weniger Bedenken und beteiligt seine Kunden an Provisionserlösen. Und dies wohl aus gutem Rechtsgrund: Max Herbst von der FMH-Finanzberatung sieht das Provisionsabgabeverbot als „quasi gekippt“ an und stützt sich auf eine aus seiner Sicht positiven Entscheidung der Finanzaufsicht BaFin. Bis vor kurzem betrieb Herbst das Bausparportal meinbausparvertrag.de. Zwar ist dieser Dienst inzwischen eingestellt. Aber nicht wegen rechtlicher Bedenken um Provisionen beziehungsweise Teilerstattungen von Bauspar-Abschlussgebühren, sondern weil die Bausparkassen den Dienstleister „boykottiert“ hätten.

Check24 bekommt Ärger

Immerhin bieten die neuen digitalen Anbieter Clark, Moneymeets oder auch Friendsurance ihren Kunden auch eine Beratung an, online via Chat oder vermittels dem guten alten Fernsprecher. Nur auf die Wohnzimmer-Beratung müssen die Kunden verzichten. Anders ist das mit der Beratung offenbar bei dem Vergleichs- und Kaufportal Check24. Nach Ansicht des BVK-Vermittlerverbands erfüllt der Anbieter zum Beispiel „die Pflicht zur individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse“ nur „unzureichend“, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Der BVK habe unter anderem deswegen Check24 nun abgemahnt.

Makler gegen Moneymeets

Auch die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) hält Provisionsabgaben „für eine Mogelpackung“, berichtet aktuell die „Welt“ am Beispiel von Moneymeets. Am 15. Juli treffen sich die IGVM und Moneymeets vor dem Landgericht Köln, um eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage zu verhandeln. Festmachen kann man den Streit gegenständlich etwa an dieser Aussage: „Moneymeets bietet Ihnen sehr attraktive Rückvergütungen für Ihre Versicherungen an. Deshalb können wir keine Beratungsleistungen anbieten, wie sie beispielsweise ein Versicherungsmakler anbietet"; so steht es auf der Internetseite des Unternehmens.

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Kampf in der Jurassic Word

Vor Gericht geht es auch um die Frage der so genannten Explorationspflicht, auf deutsch Beratungspflicht des Vermittlers. Bei „Offline“-Vermittlern in deutschen Wohnzimmern gilt der generelle Beratungsverzicht als Geschäftsmodell, sagen wir als unredlich. Online-Dienstleister, die eine Art Selbstberatung zumindest für möglicherweise einfachere Versicherungsgeschäfte anzielen, arbeiten zu Teilen mit einem generellen Beratungsausschluss. Das letzte Wort spricht demnächst der Richter. Oder besser gesagt mehrere letzte Worte. Der Streit um die Provisionsabgabe oder die - wie ausführlich auch immer oder im Einzelfall zu artende - Beratung des Kunden wird über mehrere Gerichtsinstanzen ausgefochten werden.

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