Mit dem Gesetzentwurf legt die Bundesregierung ihre Pläne zur Anpassung des nationalen Bankenrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe vor. Der Entwurf soll damit auch den Start des einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorbereiten. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung soll weitreichende Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse erhalten.

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Insolvenzrecht soll nicht nur große Unternehmen und Kreditinstitute schützen

Die Bundesregierung sieht unter anderem Änderungen der Insolvenzregelungen für Banken vor. Diese sollen es in Zukunft ermöglichen, die Gläubiger einer Bank leichter an den Kosten einer Abwicklung zu beteiligen und so den Einsatz von Steuergeldern möglichst zu vermeiden.

Die Länder wollen verhindern, dass einzelne Vorschriften zur Insolvenz oder Abwicklung von Kreditinstituten das Investmentbanking bevorzugen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren seien daher Alternativregelungen zu den bisherigen Vorschlägen zu prüfen. Den Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen, kleinen und mittleren Banken und von Personen in unteren und mittleren Einkommensgruppen ist Rechnung zu tragen. „Die bisherigen Regelungen privilegierten gerade Finanzprodukte, die die Finanzkrise maßgeblich ausgelöst hätten, während solides Bankgeschäft bisher benachteiligt werde“, heißt es in der Mitteilung des Rates.

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Die Länder fordern, zudem dass der Bundestag während der Aufbauphase des Einheitlichen Abwicklungsfonds über den Einsatz der Altmittel des Restrukturierungsfonds aus den Beitragsjahren 2011-2014 von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung informiert wird. Damit will man sich ein umfassendes Bild über die Mittelverwendung verschaffen.

Deutscher Bundesrat PM

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