Wenn man den Versicherungsvertrieb als Person darstellen wollte, dann wäre diese nicht mehr ganz so jung, sondern eher junggeblieben. Sie müsste bei Ü30-Partys nicht mehr ihren Ausweis vorzeigen, weil sie sowieso älter aussehen würde, hätte vielleicht schon dünnes oder schütteres Haar, diverse Zipperlein und einiges an Lebenserfahrung vorzuweisen. Auch die Vorbereitungen für den 50. Geburtstag würden bereits laufen, während die Enkel im Garten des Eigenheimes spielten.

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Keine Frage: Der Versicherungsvertrieb ist schon ins Alter gekommen. Mindestens 48 Lebensjahre zählt der durchschnittliche Versicherungsvermittler, wie die aktuelle Umfrage „Provisionen und Courtagen – Was die Versicherer ihren Vermittlern zahlen“ von Versicherungsjournal und Towers Watson erneut bestätigt hat. Jeder dritte Vermittler wird in den nächsten 10-15 Jahren in den Ruhestand gehen. Da ist es dringend geboten, Nachwuchskräften Unterstützung und Anerkennung zukommen zu lassen – zum Beispiel mit einem Jungmakler-Casting.

Bewerbungsfrist für Jungmakler-Award 2015 endet am 30. Juni

Auch 2015 wird auf der Versicherungs- und Finanzmesse DKM wieder der „Jungmakler-Award“ vergeben, wie die bbg Betriebsberatungs GmbH aus Bayreuth berichtet. Noch bis zum 30. Juni können sich alle Makler, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, hierfür bewerben. „Der Jungmakler Award hat zum Ziel, Nachwuchskräfte der Versicherungsbranche zu fördern und zu fordern“, heißt es etwas unglücklich in der Pressemeldung hierzu. Schließlich weckt die Formulierung eher Assoziationen an Jobcenter und Hartz IV-Gesetzgebung.

Wer aber kann sich für die Jungmakler-Leistungsschau bewerben? Hierfür gelten folgende Bedingungen: Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer/innen die maximal 39 Jahre alt sind (nach dem 01.01.1976 geboren), mindestens eine Erlaubnis nach § 34d und/oder 34f GewO innehaben und in den letzten fünf Jahren erstmals in der Berufslaufbahn

  • ein Versicherungs-/Finanzmaklerunternehmen gegründet haben oder
  • ein selbstständiges Handelsvertreterunternehmen in ein Versicherungs-/Finanzmaklerunternehmen umgewandelt und dieses nach der Umwandlung neu ausgerichtet haben oder
  • ein bestehendes Versicherungs-/Finanzmaklerunternehmen erworben (mehr als 10% des Kapitals und/oder der Stimmrechte) und dieses nach der Übernahme neu ausgerichtet haben.

Wer sich am Wettbewerb beteiligt, muss sich zunächst auf regionaler Ebene durchsetzen, bis er sich Mitte Juli vor einer 11-köpfigen Jury beweisen und das Unternehmen präsentieren darf. Schließlich findet am 24. September das BundesCasting für die zehn Finalisten statt. Die Preisträger werden am 29. Oktober im Rahmen der Fachmesse DKM in Dortmund bekannt gegeben.

Es winkt Preisgeld von 5.000 Euro – außerdem Kontakte, Know How und Anerkennung

Warum aber sollte man sich dem Urteil der Jury stellen? Eher symbolischen Wert hat das ausgelobte Preisgeld von 5.000 Euro für Platz 1 bzw. 3.000 Euro für den Zweit- und 1.000 Euro für den Drittplatzierten. Aber das ist nicht der einzige Grund für eine Teilnahme. Wohl wertvoller noch sind das Know How und die Kontakte, die man durch den Wettbewerb als Nachwuchskraft erhalten kann.

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So werden alle Teilnehmer des Wettbewerbs in der Wettbewerbsphase durch ein Rahmenprogramm unterstützt und von Institut für Versicherungsvertrieb (IVV) begleitet. Es ist zudem eine Möglichkeit, überregional auf sich und sein Geschäftsmodell aufmerksam zu machen – die Fachzeitschriften berichten über die Preisträger. Und nicht zuletzt wird gemunkelt, dass man auf einer Fachmesse wie der DKM sehr gut Kontakte knüpfen und fachsimpeln kann. Im letzten Jahr ließ es sich übrigens Bundestrainer Joachim Löw nicht nehmen, den Preisträgern persönlich zu gratulieren - ein bisschen geht es bei so einem Wettbewerb ja auch um die Ehre.

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