Ein Schreiben mit dem Betreff „Zusätzliche Vergütung für die Vermittlung von Rechtsschutzversicherungsgeschäft der D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG“ erreichte kürzlich einen Versicherungsmakler. Maklern wird über die vereinbarte Abschlusscourtage hinaus für einen bestimmten Zeitraum eine zusätzliche Vermilltungsvergütung „gewährt“ - und zwar in Höhe von 30 Prozent des ausgefertigten Rechtsschutz-Netto-Neugeschäfts.

Anzeige

Kodex? Von wegen Transparenz

Der Versicherungsmakler Jürgen K. (Name geändert) ließ Versicherungsbote das entsprechende Schreiben zukommen und teilte der Redaktion mit, dass er die Vorgehensweise der Ergo verurteilt. „Wir heucheln dem Kunden, wie toll und transparent doch die neue Welt mit den verhandelten Kodizies ist, und machen dennoch nichts anderes“ beschwerte er sich.

Auszug aus dem Schreiben der ERGO Maklerdirektion, das ein Versicherungsmakler an die Redaktion sandte.

Der Makler sieht dieses Vorgehen als versuchte Einflussnahme. Die ursprünglich verhandelte Courtagezusage lag bei 22 Prozent. Die zusätzlichen 30 Prozent machten ihn entsprechend stutzig: „Vergleiche ich die Leistungen der D.A.S. mit den heute typischen Leistungen eines TOP-Produkts, erschwert dies den Anschein, dass man sich „Kunden einkaufen“ will“, erklärte er gegenüber Versicherungsbote.

Courtagezusage ohne Unterschrift zurück

Die eigene Objektivität würde unter einer solchen Einflussnahme leiden, führt der Makler weiter aus. Bei einem ähnlich gelagerten Fall bei einem anderen Versicherer sendete der Vermittler die neue Courtagezusage ohne Unterschrift zurück.

Anzeige

„Unsere Unternehmensphilosophie verbietet es, uns von Versicherern mit gesteigerten Courtagen locken zu lassen“, erklärt der Makler und ist in Sorge: „In meinen Augen will man nun mit solchen Zusatzvergütungen die Aufmerksamkeit der Maklerschaft kaufen. Sollte diese Aktion signifikant steigende Vertriebszahlen als Ergebnis hervorbringen, muss man sich Sorgen um die Maklerschaft machen!"

Anzeige