Beschäftigte, die mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, erhalten deutlich mehr Geld als Durchschnittsrentner. Das berichtet die BILD-Zeitung (Donnerstag) und beruft sich dabei auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Auch werde die Rente mit 63 weit häufiger von Männern in Anspruch genommen als von Frauen.

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Rente mit 63 bringt Männern im Schnitt 1.352 Euro im Monat

Laut der Boulevardzeitung nahmen von Juli bis Ende Dezember 2014 genau 59.741 Männer die Rente mit 63 in Anspruch. Sie erhielten im Schnitt 1.352 Euro pro Monat (West) beziehungsweise 1.027 Euro (Ost). Zum Vergleich: Rentner, die regulär mit 65 Jahren in den Ruhestand eintraten, erhielten im Schnitt deutlich weniger Monatsrente, nämlich 975 Euro.

Weibliche Erwerbstätige profitierten weit seltener von einem vorzeitigen Renteneintritt. Bundesweit gingen 25.288 Frauen mit 63 abschlagsfrei in Rente. Sie erhielten im Schnitt 998 Euro (West) und 931 Euro (Ost). Die reguläre Altersrente bringt Frauen dagegen nur durchschnittlich 533 Euro pro Monat.

Profitieren überwiegend Besserverdiener von Rente mit 63?

Die aktuellen Zahlen könnten die Debatte über die soziale Ausgewogenheit der „Rente mit 63“ neu anheizen. Bereits im November 2014 hatte der Freiburger Sozialwissenschaftler Lars Feld, einer der Wirtschaftsweisen, gemahnt, die Rentenreform der schwarz-roten Koalition bedeute eine Umverteilung von unten nach oben.

Vor allem gutbezahlte männliche Facharbeiter würden die Rente mit 63 nutzen, während die Bezieher kleiner Renten dafür zahlen müssten, argumentierte der Ökonom. Zudem würden wegen den Kosten der Frühverrentung künftige Rentensteigerungen niedriger ausfallen.

Der Grund für eine mögliche soziale Schieflage: Anspruch auf den abschlagsfreien Vorruhestand haben nur Erwerbstätige, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Das ist von der Bundesregierung explizit so gewollt. Aber gerade Frauen und prekär Beschäftigte, die weit häufiger mit Brüchen in der Erwerbsbiographie konfrontiert werden, kommen oft nicht auf die Beitragszeiten.

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Hintergrundinformationen: Laut dem seit 01. Juli 2014 geltenden „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“ haben Beschäftigte mit 63 Jahren Anspruch auf die volle Rente, wenn sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Zu den Beitragszeiten zählen auch Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht, der nicht erwerbstätigen Pflege von Angehörigen, der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie der geringfügigen Beschäftigung (anteilig).

BILD

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