Die BaFin bearbeitete 2014 insgesamt 548 Beschwerden über Rechtsschutzversicherer, etwas weniger als noch im Jahr zuvor. Da wurden 582 Beschwerden verzeichnet.

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In der Beschwerdestatistik wird die Anzahl der versicherten Risiken bis zum 31. Dezember 2013 der Anzahl der Beschwerden gegenübergestellt, um einen Indikator für die Größe des Versicherungsgeschäfts zu erhalten. Die Beschwerdequote ergibt sich aus der Anzahl der Beschwerden je 100.000 versicherte Risiken.

Marktführende Anbieter ARAG, Deurag und Advocard weisen hohe Beschwerdequoten auf

Unter den Branchenriesen in der Rechtsschutzversicherung ist die Häufigkeit der Beschwerden gemessen an der Zahl der versicherten Risiken verglichen mit anderen Anbietern relativ niedrig. So hat die ADAC Rechtsschutzversicherung bei rund 2,4 Millionen Risiken 9 Beschwerden sogar die niedrigste Beschwerdequote insgesamt zu verzeichnen, die HUK-Coburg kommt bei 1,6 Millionen Risiken und 16 Beschwerden noch auf 0,99. Die meisten Risiken sind bei der D.A.S. versichert, ca. 2,6 Millionen. Mit 43 Beschwerden auf diese Anzahl liegt dessen Beschwerdequote bei 1,65.

*Beschwerden je 100.000 Versicherte / Datenquelle: BaFin Jahresbericht 2014

Die hohen Beschwerdequoten von ARAG, Deurag und Advocard stechen in der Auswertung der 10 größten Rechtsschutzanbieter dabei hervor. Mit einer Quote von 4,98 (rund 1,3 Millionen versicherten Risiken und 67 Beschwerden) ist sie bei ARAG am höchsten.

Alte Leipziger Rechtsschutzunion weist höchste Beschwerdequote auf

In der gesamten Statistik weist allerdings die Alte Leipziger im Verhältnis den größten Beschwerdeanteil auf. Bei 53 Beschwerden auf 422.280 versicherte Risiken kommt das Unternehmen auf eine Quote von 12,55. Der Abstand zum nächsten Anbieter ist enorm: Auf „Platz 2“ dieses Rankings liegt die ARAG SE (4,98). Nur knapp dahinter platziert sich die HUK24 AG - mit 5 Beschwerden auf 102.031 versicherte Risiken.

Die Rechtsschutzversicherer mit der höchsten Beschwerdequote / Datenquelle: BaFin Jahresbericht 2014

Nicht alle Anbieter werden in der BaFin-Statistik erfasst bzw. können vergleichend ausgewertet werden, da keine Angaben über die Anzahl versicherter Risiken vorliegt. So erhielt etwa die Bayerische 12 Beschwerden insgesamt, eine Quote lässt sich jedoch nicht berechnen und somit auch kein Vergleich anstellen. Grundlegend macht die BaFin-Statistik auch keine Angaben darüber, inwieweit die Beschwerde angemessen war oder nicht und kann deswegen nicht überbewertet werden.

BaFin Jahresbericht 2014

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