Insgesamt hatte das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse 448 Tarife von Berufsunfähigkeitsversicherungen von einundachtzig Anbietern untersucht. Dabei wandte sie den Maßstab von siebzehn Qualitätskriterien zu Hilfe und ermittelte, ob und in welchem Grad der Ausprägung diese Kriterien im Markt erfüllt würden. Infinma führt dieses Verfahren seit bereits vier Jahren durch und hat dieses jahr erstmals eine Modifizierung seiner Kriterien vorgenommen. Dabei haben sie sich von den Wünschen ihrer Kunden leiten lassen.

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„Wir haben die Anregungen unserer Kunden sehr ernst genommen und auf die wachsende Bedeutung bestimmter Bedingungsmerkmale reagiert“, erläutert Stephan Franz, Fachbereichsleiter Biometrie bei Infinma, in einer Pressemitteilung. Beispielsweise nehme für viele Berater insbesondere das Thema der Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Selbstständigen eine prominente Rolle ein.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Infinma nimmt 17 Kriterien unter die Lupe

Deshalb ist fortan auch das Detail berücksichtigt, ob ein Versicherer gegebenenfalls für bestimmte Zielgruppen ganz und gar auf die Umorganisation verzichtet oder die Kosten begrenzt. Statt dessen findet das Kriterium „Beitragsdynamik Hauptversicherung“ nicht länger Berücksichtigung. Die aktuellen siebzehn Kriterien heißen: Prognose, Rückwirkende Leistung, Abstrakte Verweisung, Konkrete Verweisung, Verzicht auf sowie Kostenbegrenzung bei Umorganisation, Berufswechselprüfung, Leistungsbeginn, Meldefristen, Geltungsbereich, Erhöhungsoption ohne Anlass, Beitragsstundung, Befristete Anerkenntnisse, Mitwirkungspflichten, Nachprüfung, Garantierte Leistungsdynamik und Infektionsklausel.

Anders als es bei anderen Produktbewertungen üblich ist, wird im Modell Infinma weder eine Gewichtung der Bewertungskriterien noch eine Aggregierung der Ergebnisse vorgenommen. Dargelegt wird für jedes einzelne Kriterium, „ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist. Der Marktstandard wird für uns durch die Regelung definiert, die in den betrachteten Bedingungswerken am Häufigsten verwendet wird“, erläutert Infinma zur Methodik. Das Marktstandard-Modell ist nicht unumstritten (VersicherungsJournal 2.5.2013).

Prüfungskriterien: Prognosezeitrahmen und Berufswechsel

In der Auswertung zeigt sich, dass beispielsweise der Prognosezeitraum für die Berufsunfähigkeit bei etwa drei von vier Tarifen sechs Monate beträgt. Nach der Definition von Infinma ist dieser Wert nunmehr als Marktstandard anzusehen. Bei rund jedem siebten Tarif sind es „voraussichtlich drei Jahre“, bei immerhin fast jedem 20. Bei circa vier von zehn Tarifen weitet der Versicherer die BU-Prüfung auf einen zweiten Beruf aus, so die versicherte Person innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ihre Profession gewechselt hat.

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Bei etwa jedem dreizehnten Tarif berücksichtigt man ein Berufswechsel innerhalb der letzten sechs bis zwölf Monate und bei rund jedem siebten Tarif sogar innerhalb der letzten 24 Monate. Bei etwa als jedem sechsten Tarif ist eine Abstrakte Verweisung in der Erstprüfung vorgesehen. In der aktuellen Prüfung konnte Infinma insgesamt 142 Tarife von 36 Gesellschaften zertifizieren, das heißt, dass diese in allen oben aufgeführten Kriterien mindestens den Marktstandard erfüllen oder diesen sogar übertreffen.

versicherungsjournal.de

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