Dabei sind die Neuerungen durchaus "ein guter Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. "Wir werden jetzt Erfahrungen mit dem Gesetz sammeln, genau hinschauen und im Zweifelsfall Nachbesserungen fordern.", wie bei bnp.de zu lesen ist.

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Kleinanlegerschutzgesetz

Das vom Bundestag im Frühjahr, April, beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz soll die Verbraucher etwas besser vor risikoreichen Geldanlagen schützen, dabei hatte man noch die Sache mit Prokon im Kopf. Teil des Schutzes ist, dass Anbieter nun unter anderem Warnhinweise veröffentlichen müssen, zudem erhalten die Anleger ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch nach einiger Kritik aus der Gründerszene und den Ländern ließ die Koalition dann noch Ausnahmen für Geldanlagen über Internet-Plattformen (Crowdfunding) zu.

Zudem weichte sie die etwa ursprünglich vorgesehenen strengen Informationspflichten auf und hob die Obergrenze von 10 000 Euro für Investoren (Kapitalgesellschaften) bei der Schwarmfinanzierung, so beispielsweise von Start-ups, auf. "Ausnahmen von der Prospektpflicht haben wir unterstützt, aber für das Crowdinvesting sind diese schlicht zu großzügig ausgefallen", kritisierte Müller. Als Wertpapierprospekt wird das Zusammenstellen von Informationen über das Wertpapier und deren Risiken bezeichnet. "Ich erwarte, dass wir im Crowdinvesting kaum Prospekte sehen werden", sagte Müller.

Zweiter Fall Prokon: "Schwieriger möglich"

Das Gesetzespaket von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht ferner vor, dass es Behörden gestattet sein kann, Werbung für besonders riskante Angebote zu beschränken oder komplett zu verbieten. An dieser Stelle beispielsweise hatte der vzbv aber auf ein generelles Verbot gehofft. Nun bekommt wenigstens die Finanzaufsicht Bafin mehr Befugnisse, um schwarzen Schafen in der Branche rascher auf die Spur zu kommen. Das heißt, all jenen, die mit beachtlichen Renditen locken, und zugleich kaum Sicherheiten bieten.

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Ein zweiter Fall Prokon sei mit den neuen Regeln aber "sicherlich schwieriger möglich", bilanziert Müller. Im fall Prokon hatten vor der Insolvenz 75 000 Anleger dort insgesamt circa 1,4 Milliarden Euro in hochriskante Genussrechte investiert. Die Betroffenen dürften einen Großteil ihres Kapitals verlieren. Nun muss das Gesetz im Juni noch den Bundesrat passieren. Bis zum Ende des Jahres 2016 soll dann die Wirkung der Vorschriften überprüft werden.

bnp.de

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