Das Risiko, im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig zu werden, ist hoch. Jeder vierte Arbeitnehmer muss seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben, wie aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht. Doch vielen Bundesbürgern bleibt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt – weil die Versicherer immer strengere Annahmekriterien definieren und für Risikoberufe saftige Aufschläge berechnen.

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Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wollen dies nun ändern. Die beiden Verbände fordern zwar keinen Kontrahierungszwang, aber einen erleichterten Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung, damit zukünftig wirklich jeder eine Chance auf Schutz hat. Speziell Personen, die schwere körperliche Arbeiten verrichten, haben es schwer eine Police zu finden, gibt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, zu bedenken. „Meist scheitert ein Abschluss an dem viel zu teuren Beitrag oder an schon bestehenden Vorerkrankungen. Und wenn eine solche Versicherung besteht, dann meist mit zu geringen Renten oder angreifbaren Angaben zu Gesundheitsfragen.“

Berufsunfähigkeitsversicherung: Positionspapier fordert leichteren Zugang

Abhilfe soll nun eine einheitliche Lösung schaffen, die möglichst allen Menschen einen Zugang zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz verschafft. Hierfür haben die beiden Verbände ein gemeinsames Positionspapier ausgearbeitet (pdf-Dokument), in denen sie Kriterien für einen erleichterten Zugang definieren. „So könnten größere Kollektive entstehen, die einen besseren Risikoausgleich ermöglichen“, erklärt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Vorgeschlagen wird in dem Positionspapier u.a. eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung nach dem Vorbild der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch sollen die Versicherer künftig nicht mehr bestimmte Vorerkrankungen wie Diabetes oder psychische Erkrankungen komplett aus dem Berufsunfähigkeitsschutz ausschließen, sondern stattdessen – falls eine Vorerkrankung nicht nur zu einer Berufsunfähigkeit, sondern auch zu einer Erwerbsunfähigkeit führt – hierfür einen Mindestschutzschutz anbieten. Die Berufsgruppen seien größer zu fassen und die Kalkulation der BU-Prämien anhand einer öffentlich zugänglichen Datengrundlage offenzulegen, so lauten weitere Forderungen.

Auch die Notwendigkeit einer umfassenden Beratung wird in dem Positionspapier betont. Diese soll bei der Antragstellung und bei der Beantragung der BU-Rente erfolgen. Doch damit nicht genug. Juristischer Beistand soll den Versicherungsnehmern auch bei Streitigkeiten mit dem Versicherer gewehrt werden, etwa eine Prozesskostenhilfe, wenn die Berufsunfähigkeit nicht anerkannt wird. „Denn im Erfolgsfall wird eine Berufsunfähigkeitsrente anstelle staatlicher Sozialleistungen gezahlt“, heißt es in dem Dokument.

Gemeinsames Vorgehen soll Druck auf Politik erhöhen

Wie groß aber sind die Chancen, dass sich die Verbraucherorganisationen mit ihren Forderungen durchsetzen? Beide gelten als einflussreich, wenn es um Gesetzgebungsvorhaben zum besseren Schutz der Verbraucher geht. Durch die Zusammenarbeit wolle man die Dringlichkeit des Anliegens zum Ausdruck bringen, heißt es in der gemeinsamen Pressemeldung. Schuldzinski erklärt: „Die Politik ist gefordert, die existenzielle Absicherung der Bürgerinnen und Bürger im Falle der Berufsunfähigkeit als drängendes Problem aufzugreifen und zum Vorteil der Betroffenen zu lösen“.

Das bisherige System halten die Verbände hingegen für gescheitert. „Zu wenig Verträge, begrenzte Vertragslaufzeiten und Rentenhöhen sowie „Rosinenpickerei“ hinsichtlich der Berufsgruppen und Vorerkrankungen höhlen die private Absicherung aus“, argumentiert Schuldzinski. Der Verbraucherzentrale-Vorstand hatte bereits in einem Interview mit dem Handelsblatt ein „Marktversagen“ bei BU-Versicherungen beklagt (Versicherungsbote berichtete).

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Genaue Daten, wie oft und aus welchen Gründen ein BU-Antrag abgelehnt wird, gibt es derzeit nicht. Aber eine Stichprobe von Öko-Test förderte 2013 wenig Erfreuliches zu Tage. Keineswegs seien es nur ernste Vorerkrankungen, die zur Ablehnung eines Antrages führen würden. Schon bei geringsten Anzeichen für psychische Probleme verweigern viele Versicherer einen BU-Vertrag, berichten die Verbrauchertester, darunter so „alltägliche“ Sachen wie Flugangst. Auch wer ein Hobby wie Reiten hat oder unter Heuschnupfen leidet, muss mit Risikoaufschlägen oder einer Ablehnung rechnen. Und Risiko-Berufe wie Gerüstbauer finden mitunter gar keinen Schutz.

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