Generalvollmacht nur unter bestimmten Bedingungen

Mit einer Generalvollmacht lässt sich festlegen, wer einen im Bedarfsfall vertreten soll. Dies bedeutet, dass derjenige alle Belange regeln darf. „Ist dies der langjährige Lebenspartner, weiß er meist Bescheid, wie Finanzen und Versicherungen geregelt sind und wer wichtige Ansprechpartner sind. „Generalvollmachten sind also nicht per se schlecht“, sagt Winkler. Häufig werden in ihnen jedoch auch Ersatzbevollmächtigte festgelegt, um zu klären, wer einspringt, wenn der Partner nicht mehr in der Lage ist, die Dinge zu regeln. Dies sind meist die Kinder. Und sie sind im Ernstfall schnell überfordert. „Kinder tun sich immer schwer, die Finanzen der Eltern zu regeln. Denn sie sind meist das erste, was ansteht, wenn der Pflegefall eintritt.“, so die Expertin weiter.

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Eine Generalvollmacht auszustellen, bedeutet immer nur, eine Vertrauensperson festzulegen, die im Ernstfall die Belange regelt. Sie sagt aber noch nicht, was genau zu tun ist, welche Wünsche Vater oder Mutter haben, wenn es etwa um die Finanzen oder medizinische Fragestellungen geht. „Bei der absoluten Vertrauensperson, die sich in allen Belangen auskennt, ist eine Generalvollmacht absolut in Ordnung.“

Individuelle Vollmacht gibt genaue Handlungsanweisungen

Kennen sich die Partner noch nicht so lange, sollen die Kinder im Pflegefall einspringen oder bestehen Patchwork-Familien, ist laut Expertin jedoch immer eine individuelle Vollmacht ratsam, die zusätzlich detaillierte Auskünfte über das Abschmelzen des Vermögens im Ernstfall gibt und medizinische Fragen in einer Patientenverfügung klärt. Geschehe dies nicht, müssen die Ärzte den mutmaßlichen Patientenwillen im Gespräch mit den Angehörigen herausfinden. Dies sei emotional gesehen eine schwere Bürde. „Im Grunde ist es eine Frage der Fairness, das Wichtigste selbst zu regeln“, resümiert Winkler.

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Ihr Fazit: Vollmacht + Finanzen + Patientenverfügung = Sicherheit. So lautet Winkler zufolge die Formel für die richtige Vorsorge im Alter.

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