Am 20. April informierte die Behörde, dass sie die Abwicklung des von der Peter Beck Performance Fonds Gesellschaft nach bürgerlichen Recht (GbR) unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts angeordnet hat. Ein entsprechender Bescheid erging am 31. März, die Verfügung aber ist noch nicht bestandskräftig, teilte die BaFin mit. Im Modell der Peter Beck Performance Fonds Gesellschaft hatten Anleger die Möglichkeit, sich als Gesellschafter an dem Unternehmen aus dem baden-württembergischen Kirchheim unter Teck in der Nähe von Stuttgart zu beteiligen. Mit einer solchen kollektiven Vermögensverwaltung aber betrieb die GbR unerlaubt ein Investmentgeschäft. Älteren Internetseiten zufolge gerierte sich das Unternehmen als Spezialist in Wandel- und Optionsanleihen, wie fondsprofessionell berichtet.

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Unerlaubtes Investment-Geschäft wird abgewickelt

Doch besaß nun weder das Unternehmen selbst noch der von ihr eingesetzte Vermögensverwalter Concept Capital Management AG mit Sitz auf der Karibikinsel St. Vincent eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch). Für die Ausführung der von der Bafin angeordneten Abwicklung des unerlaubten Investmentgeschäfts beauftragte die Bafin den Stuttgarter Rechtsanwalt Holger Leichtle von der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH. Leichtle darf darüber hinaus die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen beantragen, sollte er die Voraussetzungen hierfür feststellen.

fondsprofessionell

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