Die Rechtsnachfolgerin der SEB Bank AG namens Santander-Bank wurde durch die Richter des Hamburger Landgerichts in einer aktuellen Entscheidung rechtskräftig dazu verurteilt, Kunden, welchen aus einer sicherheitsorientierten Vermögensverwaltung Schäden entstanden waren, zu erstatten (Az.: 330 O 450/12). „Anlagestrategie Portfolio Kapitalerhalt“ lautete das Losungswort. Das war der Name eines Angebots der SEB Bank AG. Der Hamburger Rechtsanwalt Matthias Gröpper, der auf Bank-, Börsen-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, vertrat mehrere geschädigte Anleger vor Gericht.

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Schäden sicherheitsorientierter Vermögensverwaltung

Gröpper erläutert das Angebot genauer: „Die SEB Bank hatte in den Anlagerichtlinien vermerkt, dass höchstens fünf Prozent des eingesetzten Kapitals, Stand Ultimo Vorjahr, im Risiko stehen, und in dem Fall ergänzend ausgeführt, dass die Gelder der Kunden mündelsicher veranlagt werden. Mündelsichere Investments sind risikolos.“

Im entschiedenen Fall erfolgte zudem auch noch eine handschriftliche Ergänzung: In den Anlagerichtlinien war vermerkt worden, dass die Verlustgrenze bei null Prozent läge. Doch als Tatsache konnte sich diese Behauptung nicht geltend machen. In Wirklichkeit investierte die Bank nämlich noch im Jahr 2009 Summen in offene Immobilienfonds und Rentenfonds mit einem Spekulationsanteil in Höhe von bis zu 30 Prozent des Sondervermögens.

Der Haken daran ist der, dass zu diesem Zeitpunkt bereits alle offenen Immobilienfonds nach der zwischenzeitlichen Schließung vieler solcher Fonds nicht mehr als mündelsicher galten. Ferner gelten Fonds per se als verlustträchtig, wenn sie bis zu dreißig Prozent des eingesetzten Kapitals in Aktien und Derivate investieren dürfen. Das war dem Berater entweder nicht bekannt oder er hat es bewusst verschwiegen, beides spricht gegen seine Qualifikation als Berater.

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