Mobbing und Rufmord im Netz - davor fürchten sich viele Menschen und würden sich gern gegen die Folgen versichern. 42 Prozent der Deutschen halten eine solche Versicherung für notwendig. Jeder Vierte (25 Prozent) kann sich grundsätzlich vorstellen, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Das geht aus einer Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna hervor.

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Arag und Roland Rechtsschutz sind Vorreiter auf deutschem Markt

Die Arag sprang als erste Versicherung am deutschen Markt mit einer Police auf den Zug auf und bietet seit Ende 2012 einen Schutz für Onlinemobbing an. Mit der Rechtsschutzversicherung sollen unter anderem Streitigkeiten wie Beleidigung, Rufschädigung, Onlineeinkäufe oder Schadenersatz bei Missbrauch persönlicher Daten abgesichert werden. Seit Juni 2014 bietet Versicherer R+V einen separaten Schutz für das Internet an. Mit der InternetSchutzPolice können sich Kunden von einem Psychologen telefonisch beraten lassen.

Im August 2014 folgte Roland Rechtsschutz mit einem Schutzbrief für das Internet. Dieser soll aktive Hilfe bei Datenmissbrauch und Cyber-Mobbing bieten. Das Paket aus Versicherungs- und Service-Leistungen beinhaltet unter anderem einen Online-Schutz-Radar und ein individuelles Reputations-Management.

Janitos bietet Baustein für Cyber-Mobbing in der Hausratversicherung an

Nun startet Versicherer Janitos die erste Hausratversicherung mit eigenem Baustein für Cyber-Mobbing. Darin eingeschlossen sind unter anderem Leistungen für Online-Recherche, die Erstellung eines Reports, die Ermittlung des Hosters, Löschung/Neuindexierung und ein Abschlussbericht. Geleistet wird mit maximal 5.000 Euro und bei bis zu drei Fällen im Jahr.

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So sollen zum Beispiel Suchen, Identifizieren und Löschen von Posts, Bildern und Videos in den Sozialen Medien in den Leistungen enthalten sein. Des weiteren sind ebenso die Beweismittelsicherung für Strafanzeigen bei Identitäts- oder Zahlungsmitteldiebstahl, eine rechtliche Erstberatung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und Erstattungen bei betrügerischem Online-Handel integriert. Der neue Tarif leistet nun auch bei grober Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen bis 25 Prozent der Versicherungssumme und Diebstahl aus Kfz bis zur Versicherungssumme.

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