Es sollte nur eine Routinearbeit sein, wie sie Kfz-Lehrlinge jeden Tag ausführen. Doch für einen der Beteiligten endete sie in der Katastrophe. Der Chef einer Autowerkstatt hatte seine vier Azubis zum Reifen auswuchten in das Lager geschickt. Also wurden mehrere Räder auf eine Maschine gespannt und mit sogenannten Wuchtgewichten versehen, mit deren Hilfe die Unwucht der Felgen ausgeglichen wird.

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Ein Lehrling beteiligte sich aber nicht an den Arbeiten und stellte sich etwas abseits. Plötzlich kam ein Metallstück geflogen und traf den Zuschauer unglücklich am linken Auge. Der Jugendliche wurde so schwer verletzt, dass er die Fähigkeit zum räumlichen Sehen verlor und ihm eine künstliche Linse eingesetzt werden musste. Er wird zeitlebens ein Invalide bleiben.

Werfer des Metallstücks muss 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Was war geschehen? Der 18jährige Arbeitskollege des Verletzten hatte das schwere Wuchtgewicht aus Metall von der Autofelge abmontiert und einfach über seine Schultern geworfen. Später verteidigte sich der Werfer damit, es sei bei der Arbeit in einer Kfz-Werkstatt durchaus üblich, dass man Metallteile über die Schultern werfe – er habe nicht die Absicht gehabt, jemanden zu treffen oder gar zu verletzen.

Die Richter des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt kannten mit dem Werfer aber keine Gnade und verurteilten ihn zu einem Schmerzensgeld von 25.000 Euro. Das Herumwerfen von Wuchtgewichten in einem Arbeitsraum, in dem andere Menschen anwesend sind, entspreche in keiner Weise dem Maß an Umsicht und Sorgfalt, das ein gewissenhafter Auszubildender im Kfz-Gewerbe zu beachten habe, heißt es in der Urteilsbegründung. In der Vorinstanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt noch auf ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro bestanden.

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Beschädigt ist das Leben nun von beiden ehemaligen Azubis. Der Werfer wurde nach seiner Tat entlassen, ist heute arbeitslos und weiß nicht, wie er die Summe aufbringen soll. Er wird sie wohl in kleinen Raten abstottern müssen. Der Schwerverletzte erhält nur eine Monatsrente von der Berufsgenossenschaft in Höhe von 204,40 Euro und hat seine Sehkraft eingebüßt. Auch er kann folglich nicht mehr in seinem Beruf arbeiten.

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