Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) sieht sich aktuell mit dem Vorwurf konfrontiert, fondsgebundene Lebensversicherungen langjähriger Kunden zum Nachteil der Versicherungsnehmer umzudecken. Im Februar hat die DVAG Mails an den eigenen Außendienst verschickt, in denen das Unternehmen für eine sogenannte „Wechseloption“ warb. Mit dieser Option sollte es den Versicherungsnehmern schmackhaft gemacht werden, fondsgebundene Lebenspolicen fünf Jahre vor Vertragsablauf in eine klassische Rentenversicherung umzuwandeln.

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Für Umdeckungen erneut volle Provision gezahlt

Die Sache hat mehr als einen bitteren Beigeschmack. So erhalten die Vermittler für diese Umdeckungen die volle Provision, wie das Versicherungsjournal berichtet. Für die Kunden fallen also erneut hohe Abschlusskosten an. Zudem handelt es sich bei den Altverträgen um Fondspolicen der Aachen Münchener, die vor 2004 abgeschlossen wurden. Diese boten eine weit höhere Rendite als die neuen Rentenversicherungs-Verträge und hatten zudem den Vorteil, dass die Erträge daraus steuerfrei waren. Warum werden diese lukrativen Angebote in steuerpflichtige Rentenpolicen umgewandelt, die einen niedrigeren Ertrag und hohe Abschlusskosten bereithalten?

Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier die Kunden über den Tisch gezogen werden. Sogar den eigenen Beratern kommt das Gebaren der DVAG sonderbar vor. „So werden die Kunden gebeutelt zugunsten einer neuen Provision für Vermögensberater“, zitiert das Versicherungsjournal aus der Mail eines misstrauischen DVAG-Vermittlers, der anonym bleiben will. Er selbst betreut 38 potentielle Verträge mit einer Ablaufleistung von 1,6 Millionen Euro. Würde er alle diese Policen umdecken, könnte er bis zu 80.000 Euro Provision einstreichen.

DVAG nennt Sicherung des Vermögens als Motiv

Die DVAG weist Vorwürfe zurück, sie würde Anreize geben, zum Nachteil der Kunden zu handeln. Im Rundschreiben selbst wird die Sicherung des Guthabens als Grund für einen Neuabschluss genannt. Der Wechsel sei eine Option, "die genutzt werden kann aber nicht muss".

Gegenüber dem Versicherungsjournal erklärt eine Sprecherin, durch die Kursrally an den Aktienmärkten hätten sich die Guthaben zuletzt äußerst positiv entwickelt. Ein Absturz der historischen Höchststände würde jedoch für die Fondspolicen erhebliche Verluste bedeuten. Mit der Wechseloption werde nun ein Instrument geboten, „Vertragswerte zu sichern und von einer garantierten Leistung zu profitieren.“ Zudem seien Steuervorteile nicht gefährdet, wenn der Kunde das angesparte Guthaben verrenten lasse.

Betroffen sind aber auch Verträge, die sowieso eine Rentenoption enthalten und eine Umschichtung des Fondsvermögens erlauben – ohne, dass erneut hohe Provisionen fließen müssten. Hier dürfte eine Umdeckung tatsächlich Nachteile für den Kunden bedeuten. Brisant: In den von der DVAG verschickten Mails an die Vermittler war jeder einzelne Vertrag des Kundenbestands aufgeführt, der für einen Neuabschluss infrage käme. Kann dies nicht als Aufforderung verstanden werden, Umdeckungen vorzunehmen?

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Auch wenn es den Vertretern selbst überlassen bleibt, ob sie ihre Klienten zu einer Rentenversicherung überreden - mit den erneuten Abschlussprovisionen schafft die DVAG ein deutlichen Anreiz, gegen das Interesse der Kunden zu handeln.

Versicherungsjournal Online

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