„Bittere Nachricht für Poolmakler. Condor Lebensversicherung reduziert die Courtagen für bundesweit alle Maklerbetriebe offenbar auf einheitlich gefasste und in Summe deutlich geringere Sätze.“, heißt es in einer Pressemitteilung des Maklerpools Maxpool. Resultierend daraus werde der Maklerpool in Zukunft nur noch geringere Courtagen für Lebensversicherungs- und Biometrieprodukte an angebundene Makler auszahlen.

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Condor Lebensversicherung kürzt Courtagen auch für Biometrietarife

Die Kürzungen, die mit dem Vorwand der gesetzlich geforderten Veränderungen durch das LVRG, erklärt werden, sollen für sämtliche Produkte der Versicherung drastisch reduziert werden. Dies betreffe somit auch Biometrietarife wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei sind diese von den Neuregelungen durch das LVRG gar nicht betroffen.

Zudem sollen Maklerpools und Einzelmakler, die nicht an einen Pool angeschlossen sind, künftig die gleichen Sätze erhalten. Oliver Drewes, Geschäftsführer der maxpool Gruppe, findet diesen Punkt fragwürdig. So würden Makler, die ihr Geschäft über eine Poolgesellschaft abwickeln, dadurch einseitig schlechter gestellt. „Daraus folgt logischerweise, dass der Pool die Courtage des kooperierenden Maklers proportional stärker beschneiden muss, um weiterhin eine Marge für seine Leistungen zu erhalten.“, erklärt der Geschäftsführer der maxpool Gruppe Oliver Drewes.

Maxpool-Chef Drewes: "Schildbürgerstreich" der Condor

„Die Geschäftspolitik der Condor Lebensversicherung strapaziert uns derzeit extrem.“, sagte Drewes. Der Versicherer hatte zuletzt viel Geld investiert und verstärkt um Poolmakler gebuhlt. „Möglicherweise dienten diese gesamten Bemühungen nur dem Zweck, über den Pool eine Marktdurchdringung zu erreichen und die kooperierenden Makler der Poolgesellschaften mit ihren Potentialen kennenzulernen, um nun über diesen Schildbürgerstreich auf direktem Wege eine deutlich höhere Courtage zu bieten als über den Pool.“, kritisiere der Maxpool-Chef. Auch die Anpassungen im Bereich der Biometrietarife findet Drewes fragwürdig.

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„Die Krönung fragwürdigen Verhaltens ist, dass uns die Courtagezusage erst am Tag ihres Inkrafttretens, am 01.03., kommentarlos erreicht hat. Wir dürfen diese Veränderungen jetzt ohne Vorlaufzeit in unsere Systeme hineinzaubern und Geschäft aus der Übergangszeit nacharbeiten. Da fragt man sich doch wirklich, ist das noch bewusstes Handeln oder schon kopflose operative Hektik auf Kosten der Makler und Poolgesellschaften?“, kritisierte Drewes. So sei es Maxpool in der Kürze der Zeit noch nicht möglich gewesen die neue, 62 Seiten umfassende Courtagevereinbarung auszuwerten.

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