Einen Teil ihrer Steuerlast können sich Rentner vom Finanzamt zurückholen. Das ist weniger schwierig, als man gemeinhin annimmt, aufzustellen ist dafür nur eine Steuererklärung. "Von den rund 14 Millionen Rentnerhaushalten geben bislang rund 75 Prozent gar keine Steuererklärung ab", sagt Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) gegenüber Welt Online. Was den meisten Rentnern nicht bewusst ist: Mit ein klein wenig Know-How können teilweise mehrere hundert Euro vom Fiskus zurückverlangt werden!

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Einkünfte von Rentnern immer intensiver besteuert

Die Einkünfte von Rentnern werden heute immer intensiver besteuert. So sollten die Rentner ihr Vermögen schützen, denn es muss aufgrund der steigenden Lebenserwartung in Deutschland immer länger reichen. Statistisch gesehen, besteht für jeden Bundesbürger die reelle Chance zwanzig Jahre seines Lebens als Ruheständler zu verbringen, für Frauen sind die Chancen besonders hoch. Es wäre schade, diese zwanzig Jahre darauf zu verwenden, jeden Pfennig zweimal umzudrehen.

Rentner dürfen auch Arbeitszimmer geltend machen

Bisher haben die Finanzämter den Pensionären den Posten „Arbeitszimmer“ in der Steuererklärung stets hinausgestrichen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun aber entschieden, dass dieser Punkt in einer Steuererklärung Geltung besitzen muss, wenn die Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Kosten gegeben sind. Wenn dem so ist, dann muss der Steuervorteil auch für Rentner gewährleistet sein. Damit entschieden die Münchner Finanzrichter gegen die bisherige pauschale Benachteiligung, da diese unzulässig sei. (Az.: VIII R 3/12).

Diese Entscheidung hat für viele Rentner wirtschaftliches Gewicht. Denn so wie auch der pensionierte Ingenieur, der die besagte Angelegenheit bis vor das oberste deutsche Steuergericht brachte, wollen oder müssen auch viele weitere Senioren sich eine Kleinigkeit dazuverdienen.

Arbeitszimmer wird neu definiert

Der Mann arbeitete als Gutachter, hatte sich in seinem Keller ein Arbeitszimmer eingerichtet und wollte die Kosten von 2240 Euro von der Steuer absetzen. Das Finanzamt des Rentners gestand dem Herrn aber nur 1250 Euro zu. Die Richter gaben dem Rentner Recht. Sowohl das Finanzgericht in der ersten Instanz als auch der Bundesfinanzhof betrachteten das Arbeitszimmer der Rentners als voll abzugsfähig. Während sich die Finanzbeamten also geradezu knauserig gezeigt hatten, stießen sich die Juristen nicht einmal daran, dass sich das Arbeitszimmer des betreffenden Pensionärs im Keller befindet.

Die Definition von "Arbeitszimmer" ändert sich in Deutschlands Finanzverwaltungen. Es ist vorstellbar, dass man in Zukunft auch die kleine Arbeitsecke im Wohnzimmer steuerlich geltend machen kann, wenn in der Wohnung kein alternativer Platz zur Verfügung steht. Damit geht die Frage des Bundesfinanzhofes einher, ob der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers zwingend daran gebunden ist, dass dieser ausschließlich beruflich genutzt wird.

Bestimmungen für alle Arbeitszimmer gleich

Grundsätzlich aber kann der Arbeitsplatz Zuhause immer nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit kein anderer Platz zur Verfügung steht (Az.: GrS 1/14). Für den Fall des Rentners bedeutet das, dass dieser das Arbeitszimmer steuerlich dann absetzen kann, wenn er neben der Rente oder Pension zusätzliche Einkünfte aus seiner Arbeit bezieht. Zudem muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen. Das bedeutet im Endeffekt, dass hier die selben Regeln gelten wie für die "normalen" Arbeitszimmer von nicht pensionierten Berufstätigen.

Uwe Rauhöft, der Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfeverbände, bewertet die Entscheidung des Bundesfinanzhofs als konsequent: "Denn das Arbeitszimmer ist ohne Zweifel Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des pensionierten Ingenieurs."

Achtung bei Minijobs

Für alle Rentner, die weiterhin im Erwerbsleben aktiv sind, hat Steuerberater Wawro einen Tipp: "Wenn andere Einkünfte zur Rente hinzukommen, muss mit einer Steuerbelastung gerechnet werden." Für die werktätigen Rentner bedeutet das: Steuererklärung machen.

"Das gilt auch, wenn bei einem Ehepaar der eine schon Rente bezieht, der andere aber noch Lohneinkünfte erhält", sagt Wawro. Experten wie Rauhöft und Wawro verweisen auch hierauf: Wenn eine Tätigkeit als pauschal versteuerter Minijob ausgeübt wird, dann sind Werbungskosten nicht abziehbar – zugleich führt ein Minijob aber auch nicht zu einer höheren Steuerbelastung.

Wer mehr verdient, muss nicht mehr verlieren

"Mindestens können Rentner Kranken- und Pflegeversicherung absetzen, die von der Rente abgezogen wird", sagt Wawro gegenüber Welt Online. Hinzu kommen gegebenenfalls Haftpflichtversicherungen (Privathaftpflicht, Hausrat oder auch Hundeversicherung). Auch die Beiträge für die Sterbekasse sind als Sonderausgaben abziehbar. Ebenfalls mindert der behindertengerechte Umbau die Steuer.

Auch in anderer Hinsicht bietet das Steuerrecht Rentnern Möglichkeiten, Geld zurückzufordern: So können auch die Kosten für den behindertengerechten Ausbau einer Wohnung als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärungen angegeben werden. Fraglich ist, ob diese Bedingungen auch für andere Lebensbereiche gelten. Das Münchner Steuerrichter geht dieser Frage gegenwärtig nach. Im konkreten Fall geht es um einen querschnittsgelähmten Mann, der die Kosten für den behindertengerechten Umbau seiner Motoryacht steuerlich geltend machen will. (Az.: VI R 30/14).

Steuerexperte Wawro verweist in diesem Zusammenhang auf die Freibeträge für Körperbehinderung oder Krankheitsaufwendungen: "Und wohl jeder hat Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen, die die Steuer mindern können." Letztere gelten immer ohne Materialkosten und nur dann wenn sie unbar und gegen Rechnung bezahlt wurden.

Steuermindernd kann außerdem eine private Zusatzpflegeversicherung wirken, genauso wie eine abzugsfähige Spende, welche die Steuer in einigen Fällen ganz ausschließt.

Kapitalerträge zurückholen

Manche Rentner haben sich ein ansehnliches Vermögen zusammengespart, das sie auf dem Tagesgeldkonto oder dem Wertpapierdepot in Form von Anleihen und Aktien lagern. Für inländische Kapitalerträge die aus Zinsen und Dividenden erzielt werden, kann sich eine Steuererklärung unter bestimmten Bedingungen lohnen.

"Rentner sollten mit Blick auf die Kapitalertragsteuer prüfen, ob sie sich Steuern wieder holen können", empfiehlt der Bundesverband Initiative 50Plus ausdrücklich. "Wenn der persönliche Steuersatz des Rentners unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt, bekommt er die Kapitalertragsteuern ganz oder teilweise erstattet", betont Wawro.

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Steuererklärung sparen

Überflüssig wird dieser Aufwand, wenn man sich vom Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung besorgt, die man dann der Bank vorlegt. Dann nimmt das Institut erst gar keinen Steuerabzug vor. "Eine oder mehrere solcher Bescheinigungen für unterschiedliche Bankinstitute bekommt man im Allgemeinen für drei Jahre und man erspart sich für drei Jahre die Steuererklärung", sagt Wawro.

welt.de

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