Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVGM) und die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) ist es seit 2009 üblich, dass Arbeitgeber für jeden ihrer Beschäftigten zusammen mit den Meldungen zur Sozialversicherung Angaben über ihre gesetzliche Unfallversicherung machen. Doch das Verfahren sei aufwendig und berge viele Fehlerquellen.

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Mittels der Arbeitnehmereinzelmeldungen könne keine rechtssichere Beitragsberechnung vorgenommen werden, so die Kritik: „Trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Qualitätssicherung ist nach wie vor ein Viertel der auf dieser Grundlage erzeugten Lohnnachweise (DBUV-Lohnnachweise) falsch. Die Fehler betreffen vor allem Großunternehmen, so dass mehr als zwei Drittel des Umlagevolumens der gesetzlichen Unfallversicherung betroffen sind“, bemängelte der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des vierten Buches des Sozialgesetzbuches (5. SGB IV-ÄndG).

Jahresmeldung ersetzt Unfallversicherungsdaten in Entgeltmeldung

Im 5. SGB IV-Änderungsgesetz werden nun Vorschläge aus dem Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung (OMS)“ umgesetzt. Die Kopplung der Unfallversicherungsdaten an die Entgeltmeldung führt zu einem hohen Mehraufwand bei Arbeitgebern. Sie wird nun durch eine Jahresmeldung abgelöst. Zur Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung reiche aus, wenn das im Kalenderjahr erzielte UV-Entgelt einmal gemeldet wird. Entsprechend könnten unfallversicherungspflichtige Entgelte ermittelt werden.

Ab 01.01.2016 soll es daher nur noch Jahresmeldungen zur Unfallversicherung geben. Sie sind dann zusätzlich zur originären Jahresmeldung bis 16. Februar des Folgejahres einzureichen.

Maschineller Lohnnachweis wird durch elektronischen Direktlohnnachweis ersetzt

Ab dem 01.01.2017 wird zudem ein elektronischer Direktlohnnachweis eingeführt. Der Lohnnachweis erhält dadurch eine direkte Anbindung an die Unfallversicherung. Aus einem Entgeltabrechnungsprogramm meldet der Arbeitgeber dadurch kumulierte Jahresentgelte an die DGUV. Das Verfahren mit einem Papierlohn-Nachweis habe sich nicht bewährt und wird aufgrund seiner hohen Fehlerquellen voraussichtlich abgeschafft. Der elektronische Nachweis wird allerdings erst nach einer Probephase bis zum Jahresanfang 2019 zur Beitragsberechnung herangezogen.

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Ein Stammdatendienst bei der DGUV soll außerdem für korrekte Daten zur Unfallversicherung beim Arbeitgeber liefern.

Haufe, Bundestag Ausschuss Arbeit und Soziales

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