Warum uns nun ausgerechnet ein in den USA ansässiges Unternehmen mit einer Presseanfrage beglückt, ist uns hier nicht ganz klar. Augenscheinlich geht es aber um die kritische Berichterstattung des Versicherungsbote (VB) zum Wettbewerb des Maklerpools Jung, DMS & Cie.

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GoMoPa selbst beschäftigt sich vornehmlich mit Anbietern des Grauen Kapitalmarktes. Ob ein Zusammenhang zwischen der Presseanfrage an VB, dem kritischen Artikel zu Jung, DMS & Cie und dem an Jung, DMS & Cie mit 9% beteiligtem Graumarktinitiator Jörn Reinecke besteht, darf lediglich vermutet werden. GoMoPa berichtete selbst über die Beteiligung/Zusammenarbeit. Das Portal Diebewertung berichtete darüber ebenfalls, bezog sich dabei auf GoMoPa und verlinkte im Text auf eben jenen bei GoMoPa erschienenen Artikel. Sicher aus Zufall ist genau der im Text angegebene Link bei GoMoPa nicht mehr erreichbar. Im Übrigen ist auch GoMoPa selbst wohl nicht ganz unumstritten und schon Inhalt kritischer Berichte gewesen, so z.B. hier.

Sei es wie es sei, die Presseanfrage von GoMoPa hat uns zumindest geholfen gewisse Dinge nicht nur aus rein rechtlicher Compliance-Sicht, sondern eben auch aus rein moralischer Sicht neu zu betrachten. So wollen wir nun proaktiv nach vorn gehen und veröffentlichen daher die Presseanfrage von GoMoPa ungekürzt und setzen unsere Anmerkungen der besseren Zuordnung wegen stets zwischen die Zeilen der Presseanfrage.

Presseanfrage von GoMoPa

Sehr geehrter Herr Bergfeld,

kritischer Journalismus ist gut und hilfreich. Allerdings verstehen wir in dem von Ihnen verantworteten Versicherungsboten folgende Widersprüche nicht und bitten Sie daher um Aufklärung:

Frage(n) GoMoPa:

I. Warum messen Sie mit zweierlei Maß für DMS & Cie und BlauDirekt?

Der Versicherungsbote greift sowohl recht süffisant ("Sommer, Sonne, Ostseestrand - Maklerpool veranstaltet Weiterbildungs-Lotterie", 27.02.2015) als auch mit scharfen Worten (GDE-Verhaltenskodex vs. Maklerpool - Farce am Ostseestrand, 16.02.2015) den Maklerpool Jung DMS & Cie und dessen für August geplanten JDC Experten-Kongress 2015 für 35 Makler in der Yachtresidenz Hohe Düne an.

Da es nur 35 Teilnehmerplätze gibt, werden diese Plätze unter Maklern ausgelost. Sie als Informationsdienst für Makler sind nicht eingeladen.

Obwohl es Punkte für die Weiterbildungsinitiative "Gut beraten" gibt, vermuten Sie unter anderem wegen des schönen Ambientes zur besten Urlaubszeit, dass es sich dabei um eine Belohnungsreise handeln könnte, die lediglich als Weiterbildung getarnt wird, was gegen den GDV-Verhaltenskodex verstoßen würde.

Insbesondere schreiben Sie zur Veranstaltung des Maklerpools JDC: "Weiterhin kritisch werten wir, dass:

1.) Eine Weiterbildung von Produktgebern gesponsert wird

2.) Die Teilnehmer im Losverfahren ausgelost werden

3.) Die Sponsoren auch zum Teil die Referenten stelle."

Die Kritik des Versicherungsboten verliert allerdings an Biss und Glaubwürdigkeit, da der Versicherungsbote geradewegs von einer ebenfalls viertägigen (25.-28.01.2015) Maklerreise nach Portugal mit dem Pool BlauDirekt zurückkommt. Auch dort wurde die wesentliche Kongresszeit mit Produktschulungen der 15 Versicherungsgesellschaften a 30 Minuten an zwei Tagen gestaltet, die die Weiterbildung gesponsert haben. Die Sponsoren stellten auch dort zum Teil die Referenten.

Ein Losverfahren war nicht nötig, da es gar nicht so viele Teilnahmezusagen (490) gab, wie Plätze zur Verfügung standen (500).

Hinzu kommt, dass die Makler in Lounges unter Palmen des edlen Marriot-Hotels relaxen konnten, außerdem von BlauDirekt zu verschiedenen Ausflügen eingeladen wurden und vor allem mit BlauDirekt einer Geburtstagsgala zum 15-jährigen Firmenjubiläum des Maklerpools feiern durften. Auch hier könnte man Fragen: Was überwiegt? Die Geburtstagsgala-Reise oder die Weiterbildung?

Nach der Rückkehr veröffentlichte der Versicherungsbote in Interview mit dem Inhaber und Geschäftsführer von BlauDirekt, Oliver Pradetto, und stellte auch die einzig kritische Frage "Zum Pflichtprogramm gehören jedoch lediglich die Produktschulungen der Gesellschaften. Ist das ausreichend? Wie informiert sind die Makler aus Ihrer Sicht nach der Veranstaltung?", aber im Interview fiel kein einziges Wort von einem Pflichtverstoß gegen den GDV-Kodex der 15 teilnehmenden Versicherungen. Warum nicht?

Antwort(en) VB: Zunächst ist es richtig, dass VB zur Veranstaltung Network Convention der blau direkt zum Zwecke der Berichterstattung eingeladen war und bisher zur Veranstaltung von Jung, DMS & Cie (JDC) nicht zum Zwecke der Berichterstattung eingeladen ist.

Richtig ist jedoch auch, dass VB nicht der einzige eingeladene Verlag zur Network Convention der blau direkt war. Teilgenommen haben z.B. auch die Presseorgane Finanzwelt, der Verlag Versicherungsjournal und der Verlag Cash.

Klarzustellen ist, dass VB die Flüge der zwei teilnehmenden Journalisten selbst bezahlt hat. Ebenfalls klarzustellen ist, dass die Journalisten des VB (außer an der Abendgala) nur an Vorträgen, nicht aber an sonstigen Programmen teilgenommen haben.

Richtig ist aber, dass die Übernachtungskosten und Kosten der Verpflegung von blau direkt übernommen wurden. Rechtlich wäre dies aus unserer Sicht nicht zu beanstanden, moralisch gesehen geben wir zu, dass es von außen betrachtet ein falsches Bild geben kann, so wie dies wohl bei GoMoPa der Fall ist.

Ich habe daher im Hause Anweisung erteilt, dass zukünftig alle Kosten bei Recherchearbeiten auf Veranstaltungen vom VB selbst zu tragen sind, insofern es sich nicht um solche Einladungen handelt, die auch moralisch gesehen keine Zweifel aufkommen lassen. Jeder Unternehmer kann natürlich auch unter Compliance Gesichtspunkten Geschäftspartner z.B. zu einem Essen einladen.

Im vorliegenden Fall haben wir nun blau direkt um Rechnungsstellung für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten gebeten. Sollte diese Rechnungsstellung nicht möglich sein oder nicht erfolgen, so werden wir diese Kosten bestmöglich recherchieren, ggf. schätzen und den Betrag an eine gemeinnützige Organisation der Region überweisen.

Um allen sonstigen Vermutungen gleich einen Riegel vorzuschieben versichern wir vorsorglich, dass kein einziger Werbevertrag zwischen VB und blau direkt existent ist, keine einzige Zahlung von blau direkt an VB erfolgt ist.

In Sachen Berichterstattung Network Convention der blau direkt befinden wir uns noch in Recherchearbeit bei Gesellschaften und dem GDV, welche wohl auch noch längere Zeit andauern dürfte. Selbstverständlich werden wir nach Abschluss der Recherchen auch zu diesen Ergebnissen berichten. Nebenbei sei erwähnt, dass wir in Bezug auf den GDV Verhaltenskodex nicht nur in Sachen JDC und blau direkt recherchieren, sondern auch mit Hinsicht auf weitere Pools und Vertriebe.

Frage GoMoPa:

II. Warum beklagen Sie, dass der GDV-Verhaltenskodex keine Sanktionen des Dachverbandes gegen Versicherungen beinhaltet ("Es fehlt an Sanktionsmöglichkeiten"), wenn ihr eigener Verhaltenskodex ("Ehrbarer Versicherungsmakler"), den sie "als Antwort auf den GDV-Kodex" initiiert haben, zwar mit Ihnen eine Schiedsstelle, aber ebenfalls gar keine Sanktionsmöglichkeiten enthält?

Antwort VB: Die Frage ist relativ leicht zu beantworten. Zuvorderst ist klar zu stellen, dass der GDV Verhaltenskodex ein Kodex ist, dem sich Versicherer(!) freiwillig unterwerfen können. Entsprechend ist der Text des Kodex auf Versicherer und dessen Außendienst (Vertreter!) ausgelegt. Die Stellung des Versicherungsmaklers wurde u.E. entweder wissentlich oder versehentlich völlig übersehen.

Versicherungsmakler sind nicht Interessenvertreter der Versicherer, jedoch haben sich die dem Kodex beitretenden Versicherer unglücklicher Weise auch dazu verpflichtet, dass sie nur mit Vermittlern (alle!) zusammenarbeiten, welche den Kodex beachten. Nach unserer Auffassung stellt dies einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Versicherungsmakler dar.

Die Krux ist nun, dass sich Versicherer einerseits dem Kodex verpflichtet haben, andererseits aber u.E. schon rein rechtlich gesehen nicht in die Geschäftspraxis eines Versicherungsmaklers eingreifen dürfen. Da die Einhaltung des Kodex von Wirtschaftsprüfern (die von den Gesellschaften zu bestimmen sind – u.E. ein schlechter Witz!) geprüft werden soll, müssten Versicherer all jenen Maklern letztlich kündigen, die den GDV-Kodex nicht anerkannt haben, es sei denn, die Makler weisen einen eigenen bzw. alternativen Kodex nach, welchen die Versicherer anerkennen bzw. als gleichwertig einstufen.

Von daher besteht die Differenz, dass die Makler den Kodex der Versicherer nicht zeichnen können, da sie sonst ggf. in die Organisationsstruktur des Versicherers eingebunden sind und dadurch ggf. ihre rechtliche Eigenstellung verlieren könnten. Siehe dazu u.a. Urteil BGH VIII ZR 310/09.

Da nun einerseits der Makler den Kodex wie vorbeschrieben nicht zeichnen sollte, andererseits der Versicherer als beigetretenes Kodexmitglied zur Kündigung verpflichtet wäre, hat VB einen auf Versicherungsmakler zugeschnittenen Kodex entwickelt, um diese unglückliche Situation bestmöglich zu lösen.

Festzustellen ist also, dass auch der Kodex des VB letztlich eine Maßnahme ist, die unter dem Zwang der Vorschriften des GDV Kodex entstanden ist, insbesondere unter dem Zwang, dass Versicherer dem Makler kündigen müssten, der keinen Kodex entwickelt hat bzw. sich dem GDV-Kodex nicht unterwirft. Uns ist daher nicht ganz klar, warum Makler sich Sanktionen aus einem Kodex unterwerfen sollten, der von diesen weder gewollt noch vom Gesetzgeber gefordert ist. Daher gibt es beim VB-Kodex solche Sanktionen auch nicht. Ganz grundsätzlich ergibt sich der Inhalt aller am Markt existierenden Kodizes weitgehend aus gesetzlichen Vorschriften, welche bei Verstößen ihrerseits entsprechende Sanktionen vorsehen.

Anders jedoch bei den Versicherern. Der GDV hat den Kodex entwickelt um Ruhe in gewisse Vorfälle der Branche zu bringen, siehe z.B. Ergo. Diese Vorfälle betreffen im Übrigen nicht Versicherungsmakler, sondern vielmehr Angestellte, Vertreter und Strukturvertriebe der Versicherer. Aus Sicht des VB erschließt sich daher nicht, warum der GDV einerseits einen Kodex will(!), aber andererseits keine Sanktionen bei Verstößen entwickelt hat. Ebenso wenig erschließt sich dem VB, warum die Einhaltung des Kodex nicht von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen ist, der nicht in gewisser Abhängigkeit vom Versicherer steht, da er von diesem beauftragt wird, sondern vielmehr z.B. durch Losverfahren bestimmt wird.

Frage GoMoPa:

III. Warum hat bis auf den mit Ihnen verbundenen Maklerpool INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH aus Leipzig noch kein einziger weiterer Maklerpool den Kodex "Ehrbarer Versicherungsmakler" anerkannt?

Antwort VB: Der Versicherungsbote ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen. Neben der INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH aus Leipzig unterstützt auch die VFV GmbH - Der Sachpool den VB-Kodex bereits seit 2014.

Frage GoMoPa:

IV. Warum die Kehrtwende in Sachen BlauDirekt?

Am 14. April 2014 durfte im Versicherungsboten Maxpool-Chef Drewes den BlauDirekt-Boss Pradetto verspotten, weil Pradetto seine Teilnahme an der Maklermesse Pools & Finance mit scharfer Kritik an einen Teil der Veranstalter aufgekündigt hatte.

Nach der Rückkehr von der Galareise zum Firmenjubiläum von BlauDirekt gab es ein versöhnliches Interview mit Pradetto und drei sehr kritische Kommentare eines BlauDirekt-Ausgeschiedenen namens E. Stopp "Meine Erfahrungen mit BauDirekt sind negativ" vom 16. April 2014, 28. Dezember 2014 und zuletzt vom 21. Januar 2015 wurden plötzlich gelöscht. Warum?

Antwort VB: Woraus GoMoPa die Behauptung erstellt, dass ein „versöhnliches“ Interview mit Herrn Pradetto stattgefunden hat erschließt sich uns nicht. Richtig ist hingegen, dass das Interview zur Network Convention mit Herrn Pradetto stattgefunden hat.

Die Löschung der Kommentare von einem Herrn Stopp erfolgte aus rechtlichen Erwägungen, da hier ggf. Diffamierung zur Frage stand. Die Löschung der Kommentare von Herrn Pradetto erfolgt, da die Kommentare durch Löschung der Kommentare des Herrn Stopp keinen Zusammenhang mehr erfahren hätten. Im Übrigen sind auch andere Presseorgane in dieser Sache in selber Weise vorgegangen, wie sich bei gründlicher Recherche durch GoMoPa herausgestellt hätte. Auch die Löschung auf anderen Websites hat VB mit in seine Überlegungen zur Löschung der Kommentare einbezogen.

Schlagabtausch in Kommentaren kann eine unterhaltsame, die Denkweise fördernde und den Blick erweiternde Sache sein. Rechtliche Auseinandersetzungen gehören nach Meinung des VB jedoch vor ein ordentliches Gericht, insofern die Beteiligten selbst nicht zu einer Einigung gelangen. Kommentarseiten sind nach unserer Auffassung kein „Kriegsschauplatz“ für eine rechtliche Auseinandersetzung.

Frage GoMoPa:

V. Fast auf jeder Seite des Versicherungsboten wirbt der Versicherungsbote mit einer unabhängigen Weiterbildung für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler. Aber ebenso konsequent veröffentlicht der Versicherungsbote, der in seinem Untertitel "Informationen für Makler" liefert, Links zu dubiosen Produktangeboten:

Als Beispiel seien hier nur die 12 Prozent Jahresrendite aus Kautschuk und Holz der Timberfarm GmbH aus Düsseldorf oder der 9 Prozent Festzins aus Öl und Gasinvestments der RSP Capital Consult GmbH & Co. KG aus Petersberg.

Wie verträgt sich das mit ihrem hohen Eigenanspruch?

Antwort VB: Ja, ich gebe zu, VB ist ein kommerzielles Unternehmen. Genau gesagt ist VB ein Verlag, der - im Gegensatz zu GoMoPa – seinen Informationsdienst auf den Websites des VB völlig kostenfrei zur Verfügung stellt. Als kommerzielles Unternehmen ist es dem VB sicher gestattet von irgendetwas zu leben. Im Falle des VB ist der Überlebenswille offen gestanden groß, insbesondere auch daher, weil wir unseren Lesern auch weiterhin kostenfreie - von Produktgebern möglichst unbeeinflusste - Informationen zur Verfügung stellen wollen. Von daher schalten wir auf unseren Websites Werbung.

Folgende Werbepartner werden von uns z.B. verwendet: Google Adsense, Plista.com, Adscale.com, Criteo.com und Twiago.com. Leider sind die Einstellmöglichkeiten dahingehend, welche Werbung erscheint, äußerst eingeschränkt. Dies hätte GoMoPa auch selbst recherchieren können.

Hinzu kommt, dass es insbesondere auch von den Browsereinstellungen des Endnutzers(!) und dessen(!) Suchverhalten abhängig ist, welche Werbung beim Endnutzer erscheint. Wenn also, wie dies vermutlich bei GoMoPa der Fall sein dürfte, viel Internet- bzw. Suchaktivitäten in Sachen Grauer Kapitalmarkt betrieben werden, so erscheint eben auch besonders viel Werbung aus diesem Bereich. Dies kann Werbung zum Grauen Kapitalmarkt an sich sein, aber auch z.B. Werbung von Anwälten auf Mandantenfang. Letztere deshalb, weil hier oft genug (letztlich unrealisierbare) Versprechungen zumindest im Anschein suggeriert werden, dass Anlegern verloren gegangenes Geld aus Anlagen im Grauen Kapitalmarkt zurückgeholt werden könnte. Wie falsch diese Annahme sein kann und wie sehr differenziert hier zu beurteilen ist, dies lässt sich gut am Beispiel der pleite gegangenen Infinus ersehen. Deutlich wird dies z.B. an einem auf VB veröffentlichten Artikel zu dieser Thematik.

Exkurs apropos Infinus: Die Scoredex GmbH, an welcher laut des „Schweizerisches Handelsamtsblatt“ sowohl Goldman Morgenstern and Partners Consulting LLC (New York/NY/US) mit 60 Stammanteilen wie auch die GoMoPa Inc. (Miami/FL/US) mit 40 Stammanteilen beteiligt sind, bewertete u.a. auch das pleite gegangene INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut. Diese positive(!) Bewertung liegt VB vor. Selbige wurde durch eben jene Scoredex GmbH nach deren eigener Angabe am 24.10.2013(!) aktualisiert und steht zum vorgenannten Datum noch immer auf „positiv“. GoMoPa selbst setzt bei ähnlich eigenartigen Umständen zum Artikel-Ende einer Berichterstattung immer ein „Nun denn …“. Ich erspare mir das.

Zurück zur Sache selbst: VB versucht nachweislich seit langer Zeit dieser Werbe-Sache zumindest im kleinen Umfang Herr zu werden, indem Werbe-Links zu bestimmten Internetseiten von Hand in mühevoller Kleinarbeit gesperrt werden. Ein Verfahren, welches sehr aufwändig und in Großteilen leider auch ziemlich erfolglos ist. Erfolglos daher, weil die Anbieter oft die entsprechenden Links ändern, denn sie wissen sehr wohl, dass seriöse Webseiten-Betreiber - auf deren Seiten z.B. Google Adsense läuft – bestrebt sind derartige Werbung von ihren Websites fern zu halten.

Frage GoMoPa:

VI. Warum ist der alleinige Inhaber der Versicherungsbote Verlag UG (haftungsgeschränkt), Michael Fiedler aus Leipzig, am 28. Juli 2014 zurückgetreten?

Antwort VB: Herr Fiedler hat den VB ausdrücklich auf eigenen Wusch verlassen. Die Hintergründe sind mir nicht bekannt. Ich habe bis dahin sehr gern mit Herrn Fiedler zusammengearbeitet und kenne ihn als einen guten Rechercheur.

Frage GoMoPa:

VII. Warum wurde am 29. Januar 2013 nach nur dreieinhalb Jahren die Versicherungs- und Finanzbote Verlag UG (haftungsbeschränkt) von Inhaber Michael Fiedler aufgelöst, mit der der Versicherungsbote Telefonnummer, E-Mail und Webauftritt teilte?

Antwort VB: Hintergrund war die Angleichung auf den URL-Namen unter dem VB erreichbar ist. Geplant wurde auch eine separate Finanzbote-URL, also auch die spätere Gründung eines separierten Verlages in reinen Finanzsachen, was bisher aber noch nicht umgesetzt werden konnte.


Wir bitten wegen unseres Redaktionsschlusses um Antwort bis Dienstag, 3. März 2015, 18 Uhr.

Bitten senden Sie uns auch ein Interviewfoto.


Vielen Dank im Voraus,

mit freundlichen Grüßen


Siegfried Siewert

Chefredakteur

Tel.: +1-315-6333417

E-Mail: presse@gomopa.net

GoMoPa.net

Goldman Morgenstern & Partners Llc

575 Madison Avenue, 10th floor, New York NY

10022-2511

USA Tel: +1.212.605.0173

Fax:+1.212.605.0222

www.gomopa.net


Nachsatz VB: Interessierte Leser finden die Presseanfrage von GoMoPa im Originaltext als pdf-Dokument hier. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass wir wegen der Veröffentlichung und Beantwortung hier auf VB die Presseanfrage von GoMoPa nicht auch noch direkt beantworten werden.

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