Für ein Smart Cabrio, das als Erstwagen angemeldet wird, beträgt das Sparpotential beispielsweise bis zu 230 Euro im Jahr, als Zweitwagen werden es sogar knapp 900 Euro. Bei der richtigen Wahl der Versicherung für einen Mercedes SLK Roadster wird eine Ersparnis von bis zu 1.150 Euro im Jahr möglich. Wird der Roadster als Zweitwagen versichert, können Verbraucher bis zu 2.300 Euro sparen. Das ergibt eine Analyse von Check24.de auf Basis aller 2014 beim Vergleichsportal abgeschlossenen Versicherungen.

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Hochburgen der Cabriolets

Besonders häufig sind Autofahrer in Mülheim an der Ruhr (4,6 Prozent ) und Freiburg im Breisgau (4,5 Prozent) mit offenem Verdeck unterwegs: In diesen Orten ist der Anteil der versicherten Cabriolets deutschlandweit am höchsten. Auf den dritten bis fünften Platz der Caprio-Hochburgen fahren Münchner, Braunschweiger und Hamburger (4,0 Prozent). Besonders gefragte Cabrio-Modelle sind 2014 der BWM 3er und der VW Golf gewesen.

Vollkasko teilweise günstiger als Teillkasko

Je nach Modell und Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann eine Vollkaskoversicherung günstiger als ein Teilkaskoschutz sein, teilweise um bis zu 30 Prozent. Das Sparpotential durch einen Versicherungsvergleich liegt, abhängig vom Cabrio-Modell, bei über 850 Euro pro Jahr.

Voraussetzung für den Preisvorteil ist wie üblich die jahrelange Unfallfreiheit des Fahrers und damit eine höhere Schadenfreiheitsklasse in der Vollkaskoversicherung. Je höher seine Einstufung, desto geringer ist der Jahresbeitrag. In der Teilkaskoversicherung gibt es in der Regel keinen Schadenfreiheitsrabatt. Weitere Voraussetzung ist ein Fahrzeugmodell, das in eine hohe Teilkasko-Typklasse eingestuft wird.

Schutz bei grober Fahrlässigkeit

Cabrio-Fahrer, die ihr Fahrzeug nur im Sommer fahren, sparen mit einem Saisonkennzeichen mehrere Hundert Euro pro Jahr. Die Ersparnis liegt bei bis zu 50 Prozent im Vergleich zu einer Ganzjahres-Absicherung.

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Sowohl Teil- als auch Vollkaskoversicherung für Cabrios sollten immer den Schutz bei grober Fahrlässigkeit mit einschließen. Denn wird das Fahrzeug gestohlen, nachdem es unbeaufsichtigt und mit offenem Dach auf der Straße geparkt wurde, können Versicherer das als grob fahrlässig werten. Der Versicherungsnehmer riskiert durch solche Fahrlässigkeiten einen Abzug bei der Entschädigungsleistung. Trotzdem sollten alle Cabriofahrer beim Abstellen des Fahrzeugs natürlich wenn möglich stets das Verdeck schließen.

check24.de

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