Beschädigte Menschen sind untragbar, so könnte man meinen, wenn man die Motivation der Datenbank zu Ende denkt. Googelt man „HIS“ trifft man sofort auf Begriffe wie „Schufa“, „Vertrags-Kündigung“ oder „Versicherungsbetrug“. Dass ein Eintrag in der HIS also mit einem gewissen Stigma behaftet ist, lässt sich nicht verkennen. Und wie leicht gerät man hinein, weil ein Angestellter einer Versicherung die vom Versicherten gemachten Angaben als auffällig, fehlerhaft, unvollständig oder gar betrügerisch bewertet. Die Einschätzung „vielleicht bedenklich“ kann genügen, dass eine Versicherung nicht zahlt oder ein Antrag als Neukunde abgelehnt wird. Es gibt keine wasserdichte Verifikation für diese Einschätzung.

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Wer in diesem System verzeichnet ist, bekommt Probleme

So kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schon schnell problematisch werden, wenn man auf der besagten Liste steht. Auch wer eine Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung abschließen möchte, kann Probleme bekommen, wenn er im HIS verzeichnet ist. Es kann dann sogar passieren, dass man von allen Anbietern abgelehnt wird.

Gerade Menschen aus den „gefährlichen Branchen“ wie Mechaniker, Betonbauer oder Mechatroniker tragen ein „erhöhtes Sicherheistrisiko" und könnten darum bei einem Versicherungsantrag von den Versicherungen abgelehnt werden.

Das gleiche gilt für Antragsteller, die in der Vergangenheit wegen Diabetes oder Arthrose in Behandlung waren. Mit solchen Leuten wollen die Versicherungen lieber nichts zu tun haben - sie gelten als genauso „heikel“, wie jene Versicherten, die häufig Schäden melden, oder schon einmal einen sehr teuren Schaden an ihre Versicherung heran getragen haben.

Auch im Falle einer Vorerkrankung, selbst wenn es sich nur um eine Petitesse handelte, kann man sich die Platzierung auf der Liste einhandeln. Bisweilen nehmen Versicherer schon Kleinigkeiten zum Anlass, um gleich mehrere Krankheiten komplett aus dem Schutz heraus zu tilgen. Wer beispielsweise schon mal eine Massage zur Krankengymnastik verschrieben bekommen hat, läuft Gefahr, dass ihm der gesamte Bewegungsapparat auf einmal nicht mehr mit versichert wird. Dabei sind nach den psychischen Beschwerden doch gerade Probleme mit Rücken, Hüfte und Knie häufigste Ursache von Berufsunfähigkeit.

HIS - Die Blacklist der Versicherer: Viele Kritiker und Gegner

Wer einen Kunden auf die Liste setzt, warnt damit seine Kollegen, einen Vertrag mit dieser Person abzuschließen: Das wird zu teuer. Im HIS melden Versicherer Kunden aus allen Sparten, die sie als problematisch einschätzen. Diese schwarze Liste enthält nur für Personen-Versicherungen Einträge von über vier Millionen Menschen. Über einen internen Eintrag gelangt man auf diese Liste, auf die alle Versicherungen zugreifen können.

Das HIS hat sehr viele Kritiker und Gegner. Auch Datenschützer halten die „schwarze Liste“ für bedenklich. Dr. Walter Krämer, Datenschützer aus Baden-Württemberg, bezeichnet die Praxis des HIS unumwunden als rechtswidrig. Betrieben wird diese Liste vom Bertelsmann-Unternehmen.

Uniwagnis - Vorgänger von HIS bis 2009

Der Vorgänger von HIS war bis 2009 Uniwagnis. Thilo Weichert, der Vorsitzende der AG Versicherungswirtschaft (VersW), Schleswig-Holstein, sieht im Vergleich zu 2009 einen kleinen Fortschritt: „HIS hat Uniwagnis abgelöst. Dieses System war aus vielen Gründen datenschutzwidrig. Insofern ist es ein Fortschritt, dass das HIS in der vorliegenden Form besteht, zumal es erstmals für die Betroffenen Transparenz bietet und das Verfahren nicht nur festgelegt ist, sondern auch kritisch hinterfragt werden kann.“

Der „Fortschritt“ ist im Endeffekt dieser: man darf seit 2009 erfahren, dass man in der Liste steht. Seit 1. April 2009 müssen Versicherungsunternehmen offen legen, warum sie bei bestimmten Aspiranten einen Vertrag ablehnen - das heisst, seit knapp sechs Jahren ist die „Schwarze Liste“ der Versicherungswirtschaft der Öffentlichkeit zugänglich. Wenn man sich um Versicherungsschutz bemüht und überall abgelehnt wird, nützt einem die Information, dass man auf der Liste steht, allerdings recht wenig. Wer, trotzdem er auf der Liste steht, doch noch einen Vertrag angeboten bekommt, wird im Resultat seiner Listenplatzierung höchstwahrscheinlich eine höhere Prämie zahlen.

Keine Schutzminderung wegen Kleinigkeiten

Der Datenschutzexperte Thilo Weichert bewertet die Situation, dass die Versicherungen unkontrolliert Daten, auch falsche, im HIS speichern und weitergeben, als äußerst bedenklich: "Ich gehe mal davon aus, dass über 90 Prozent der Betroffenen von dieser Datei nicht Bescheid wissen. Die Aufnahme in diese Warndatei kann für die Betroffenen Existenz bedrohend sein. Es kann dazu führen, dass eben kein Versicherungsschutz mehr gewährt wird, es kann dazu führen, dass, wenn dann ein Versicherungsfall stattfindet, dass man dann ohne jegliche Sicherung dasteht, dass man dann auch bankrott wird durch so einen Schadensfall." Es wäre wünschenswert, wenn der Gesetzgeber alle Versicherer dazu verpflichten würde, Interessenten eine Versicherung nicht zu verweigern oder wegen Kleinigkeiten den Schutz zu vermindern. Denn insbesondere die Versicherungen im Falle einer Berufsunfähigkeit sind eigentlich unumgänglich, da sie allein im Ernstfall die Existenz eines Menschen sichern können.

Keine zwingende Notwendigkeit zur Revision

Weichert (VersW) kann keine zwingende grundsätzliche Notwendigkeit zur Revision beim HIS ausmachen. Als HIS eingeführt wurde, stimmten sich GDV und die AG VersW über die Grundprinzipien ab. „Dabei haben sich die Datenschützer nicht in allen Punkten durchgesetzt. So war uns mehr Transparenz bezüglich der Einmeldekriterien ein Anliegen. Auch einzelne Einmeldekriterien haben wir kritisch hinterfragt. Wir sahen aber derzeit und ich sehe weiterhin keine rechtliche Handhabe, diese Anliegen hinsichtlich des Gesamtsystems auf der aktuellen gesetzlichen Grundlage durchzusetzen“, erläutert Datenschützer Thilo Weichert.

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AG Datenschutz und GDV - Evaluation soll Erfahrungsperiode abrunden

Die Arbeitsgemeinschaft Datenschutz und der GDV haben sich auf die Durchführung einer Erfahrungsperiode, also einer Testphase, verständigt, mit dem Ziel einer gemeinsamen anschließenden Auswertung. In Rahmen der gemeinsamen Auswertung soll dann auch das Problem der Verifikation von Einmeldungen durch den HIS Betreiber thematisiert werden.

marketing-agentur.biz, Bild.de/ratgeber, Stuttgarter Nachrichten, swr.de

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