Mofas und Motorroller erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Vielerorts sind die kleinen Flitzer zu sehen, ob als elegantes Stadtgefährt im Stil der 50er Jahre oder als Sportkrad. Der Boom ist ungebrochen. Im Jahr 2014 erhöhten sich die Neuzulassungen für Leichtkrafträder um 10,7 Prozent, wie der Industrieverband Motorrad Deutschland (IVM) berichtet.

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Doch wie jedes Jahr müssen die Mopedhalter zum Stichtag 1. März ihren Haftpflichtschutz erneuern. Dann verliert das bisherige schwarz-weiße Kennzeichen seine Gültigkeit. Ohne das neue Schild dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht auf die Straße. Auch für Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor besteht die Pflicht zur Kennzeichnung.

Wechselfrist versäumt – Moped ist nicht versichert!

Wer die Wechselfrist versäumt, riskiert viel. Ohne neues Kennzeichen verlieren Kradfahrer ihren Haftpflichtschutz und machen sich außerdem strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden, wenn keine Mopedversicherung abgeschlossen wurde. Wird eine fremde Person schwer verletzt und erleidet einen dauerhaften Gesundheitsschaden, sieht sich der Unfallverursacher schnell mit sechsstelligen Schadensforderungen konfrontiert.

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Wer seinen Roller auch gegen Diebstahl, Kurzschlüsse in der Verkabelung, Brand, Hagel oder Schäden durch Unfälle mit Tieren versichern möchte, sollte zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen. Erstattet wird entweder die Reparatur oder -bei Totalschaden- der Zeitwert des Fahrzeuges.

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