Verbraucher sollten zunächst wissen, dass Vergleichsportale nicht selten einen lebhaften Adresshandel betreiben, der im Fachjargon Leadverkauf genannt wird. Ein so handelndes Vergleichsportal verdient also nicht nur am Abschluss der Versicherung, sondern verkauft auch die vom Verbraucher eingegebenen Daten an Dritte.

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Eine Regelung, dass Verbraucherdaten nicht weitergegeben werden findet sich in den AGB bzw. Datenschutzerklärungen der großen Vergleichsportale kaum, teilweise sind die Datenschutzerklärungen gar irreführend und daher abmahnfähig. Letztlich bedeutet dies, dass Verbraucherdaten an Dritte weitergegeben werden und von dort sodann Werbebelästigungen auf die Verbraucher einströmen, die so vom Verbraucher nicht gewollt waren.

Persönliche Beratung deckt Unbekanntes auf und sichert besseren Versicherungsschutz

Internetportale können persönliche Beratung nicht ersetzen. Persönliche Beratung wiederum ist nicht teurer als Internet und der Verbraucher spart am Ende sogar Geld – auch und gerade im Kfz-Bereich.

Ein Beispiel: Der Kunde gibt an, dass er für sein neu erworbenes Fahrzeug gern eine Haftpflicht + Teilkasko (TK) hätte. Der Makler stellt im Laufe der Beratung fest, dass der Kunde sowohl in Haftpflicht wie in Vollkasko SF 30 hat. Sodann rechnet der Makler nicht nur den Wunsch des Kunden, sondern darüber hinaus auch ein Alternativangebot, nämlich Haftpflicht + Vollkasko (VK) inkl. TK. Das Ganze mit einem überraschenden Ergebnis für den Kunden, denn für lediglich 15(!) Euro Mehrbeitrag pro Jahr kann er anstatt der gewünschten TK einen Vollkaskoschutz erhalten. In Extremfällen kann eine Vollkaskoversicherung sogar preiswerter als eine TK sein. Hätte der Kunde das bei einem Onlinevergleich auch allein herausgefunden?

Kfz-Versicherung ist nicht gleich Kfz-Versicherung

Natürlich lassen sich weitere Beispiele finden. So ist z.B. die TK Deckung bei Zusammenprall mit Tieren unterschiedlich ausgelegt. Mal ist nur der Zusammenstoß mit Haarwild versichert, bei besseren Deckungen ist z.B. auch das liebe Federvieh in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Wer schon einen Zusammenprall mit einem tief über die Straße fliegenden Mäusebussard hatte, der kennt die entstehenden Schäden und die Verärgerung, wenn die TK Versicherung nicht zahlt. Eine andere Frage ist z.B. ob und in welchem Umfang Marderbiss versichert ist. Persönliche Beratung hilft auch hier die Unterschiede zu erkennen.

Kfz-Versicherung ist oft der Einstieg in die Kundenkomplettbetreuung

Das Aufdecken von Fällen wie vorstehend beschrieben stärkt das Verbrauchervertrauen in den Versicherungsmakler. Verbraucher erkennen dadurch leicht nachvollziehbar, dass persönliche Beratung Geld und auch Ärger im Schadenfall spart.

Meist sehr schnell landet dann der komplette Versicherungsordner auf dem Bürotisch des Maklers, wenn er denn nur seine Bereitschaft anspricht auch andere, bestehende Versicherungsverträge und Geldanlagen für den Verbraucher zu prüfen und in seine Betreuung zu übernehmen. Im Bereich Geldanlagen ist natürlich die Registrierung des Maklers nicht nur nach § 34 d GewO sondern auch nach § 34 f GewO erforderlich.

Die Vorteile einer Komplettbetreuung liegen auf beiden Seiten

Der Verbraucher

  • erhält ggf. besseren Versicherungsschutz zu günstigeren Beiträgen
  • erhält Hinweise zu eher unvorteilhaften Versicherungen (z.B. Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr)
  • erkennt fehlende Absicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Risiko-Lebensversicherung, fehlender Elementarschutz in der Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung etc.)
  • erkennt fehlerhafte Absicherungen (z.B. hohe Progression in UV aber geringe Invaliditätsgrundsumme, versicherte Berufsunfähigkeits-Rente liegt unterhalb des Grundsicherungsbetrages etc.)
  • erkennt extrem risikobehaftete Geldanlagen (z.B. Anlagen im Grauen Kapitalmarkt)
  • merkt, dass er die Vorteile der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) nicht nutzt
  • u.v.a.m.

Können Vergleichsportale da wirklich mit einem Makler mithalten?


Der Makler

  • gewinnt einen Komplett-Kunden mehr
  • generiert Abschluss- und Bestandscourtagen
  • gewinnt weitere Kunden durch Empfehlungen des zufriedenen Verbrauchers

Mithin baut sich der Makler einen seine Existenz sichernden Courtagebestand auf, damit er auch später noch für seine Kunden da sein kann. Kleiner Vertrag, große Wirkung.

Und all das ist entstanden aus einer einfachen Beratung zu Kfz, verbunden mit den richtigen Tipps an den Verbraucher und dem einfachen Hinweis, dass der Makler dem Verbraucher gern zur Betreuung in allen Versicherungs- und Geldangelegenheiten zur Verfügung steht...

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meint Ihr

Freddy Morgengrauen

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