Kann ein Auto ohne Einfluss eines Fahrers fahren, steuern und einparken? Was vor wenigen Jahren wie Science Fiction klang, steht kurz vor der Serienreife. Mercedes Benz hat für sein autonom fahrendes Modell S500 Intelligent Drive soeben die Zulassung in Kalifornien erhalten, zuvor legte das Auto hunderte Testkilometer im dichten Straßenverkehr zurück. Auch Google und andere Hersteller machen Fortschritte mit autonomen Autos.

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Kfz-Versicherung für autonome Autos erfordert neue Risikoeinschätzung

Zumindest um den Versicherungsschutz brauchen sich die Hersteller keine Sorgen zu machen. Der weltgrößte Versicherer Allianz will eine Kfz-Versicherung für selbst fahrende Fahrzeuge anbieten, wie Manager Alexander Vollert jetzt dem Nachrichtenmagazin Focus erklärte. „Für uns wird sich dabei allerdings die Risikoeinschätzung ändern. Das Risiko verlagert sich vom menschlichen Fehler seitens des Fahrers oder Verkehrsteilnehmers zum Entwickler“, sagte Vollert.

Mit seinem Statement deutete der Allianz-Vorstand an, dass noch Haftungsfragen geklärt werden müssen. Ist der Fahrer eines PKW bei einem Unfall überhaupt haftbar zu machen, wenn das „Auto“ für ihn fährt? „Produkthaftung wird zukünftig, auch für autonome Fahrzeuge, genauso gelten wie heute für nicht- oder teilautomatisierte Fahrzeuge“, hatte sich bereits Katharina Becker, Pressesprecherin der Daimler AG, gegenüber Versicherungsbote positioniert. „Für unsere Versuchsträger gilt: Der Fahrer ist dafür verantwortlich, das System zu überwachen und bei einer drohenden Fehlfunktion abzuschalten.“

Fahrer bleibt in der Verantwortung für sein Fahrzeug

Auch Versicherungsmanager Vollert glaubt nicht an ein vollkommen selbstständig fahrendes Auto. Es sei fraglich, „ob man sein Auto überhaupt autonom fahren lassen darf“, sagte der Allianz-Vorstand. Dies hänge davon ab, wie sich die rechtlichen Vorgaben änderten. Bisher sei im Wiener Übereinkommen von 1968 geregelt gewesen: „Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen“.

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Das Wiener Weltabkommen sei zuletzt mit Unterstützung des deutschen Parlaments modifiziert worden, berichtet Katharina Becker von der Daimler AG. Nach der neuen Festlegung gelten Systeme bereits als kontrollierbar, wenn sie vom Fahrer abschaltbar oder übersteuerbar sind. In der Konsequenz sind nach dem Weltabkommen nun hohe Automatisierungsgrade, wie etwa auf der Autobahn, bei höheren Geschwindigkeiten und über einen längeren Zeitraum möglich. Aber: „Ein Fahrzeug ohne Fahrer ist weiterhin nicht zulässig. Das Produkthaftungsrecht bleibt prinzipiell unverändert.“

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