Die Krankenkassen bestimmen ihren Zusatzbeitrag selbst. Mit dem Jahreswechsel steht nun die Höhe aller Zusatzbeiträge fest: Laut Stiftung Warentest haben immerhin 65 Krankenkassen ihren Beitrag zum Jahreswechsel gesenkt, 8 haben ihn angehoben. Die eingeführten Zusatzbeiträge betragen zwischen 0 und 1,3 Prozent, sodass das Niveau der Beiträge zwischen dem Mindestbeitrag von 14,6 Prozent und 15,9 Prozent pendelt. Für Versicherte werde dadurch laut Stiftung Warentest ein Kassenwechsel interessanter.

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Krankenkassenwechsel kann sich finanziell lohnen

Die Experten von Finanztest haben nachgerechnet und hierzu folgendes ermittelt: Verdient jemand 4 125 Euro brutto im Monat (Beitragsbemessungsgrenze 2015), spart er in einer Kasse mit 14,6 Prozent Beitragssatz gegenüber einer mit 15,5 Prozent fast 450 Euro pro Jahr. Bei 2 000 Euro Verdienst bringt ein Wechsel immerhin noch ein Plus von mehr als 200 Euro.

Gesundheitsminister Gröhe warnt vor vorschnellen Entscheidungen

Nach der Beitragsreform für die gesetzliche Krankenversicherung hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe die Versicherten jedoch davor gewarnt, vorschnell ihre Kasse zu wechseln. Eine gute Krankenkasse erkenne man an Leistung und am Preis, sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung (Freitag). Sei eine andere Krankenkasse zum Beispiel für Nachfragen schlechter zu erreichen, nütze auch ein besserer Preis nichts.

Zu den Krankenversicherungen, die ab 2015 keinen Zusatzbeitrag erheben, zählen die Betriebskrankenkassen BKK Euregio und BKK Metzinger und liegen damit bei einem Gesamtbeitrag von jeweils 14,6 Prozent. Den höchsten Gesamtbeitrag erhebt 2015 die Brandenburgische BKK mit 15,9 Prozent. Eine Übersicht über alle Beitragssätze und Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier.

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Hintergrund: Die Prämien der Versicherten werden vom Gesundheitsfond eingesammelt, der sie dann wiederum nach einem bestimmten Schlüssel an die Krankenkassen verteilt. Sollte nun der Fall eintreten, dass das Geld aus dem Gesundheitsfond nicht mehr ausreicht, so kann die Krankenkasse in ihrem eigenen Ermessen einen Zusatzbeitrag erheben, um das Defizit auszugleichen. Die Wettbewerbssituation unter den Krankenkassen hat sich damit erhöht, denn gezwungen sind sie nicht, den Zusatzbeitrag zu erhöhen. Vielmehr kann die Ausgleichung des Defizits auch durch die Kürzung von freiwilligen Leistungen erfolgen. Die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes wird bis zum 1. November eines jeden Jahres vom Bundesgesundheitsministerium für das darauffolgende Jahr festgelegt. Für 2015 liegt er bei 0,90 Prozent.

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