Die Staatsanwaltschaft Würzburg teilte in eine Pressekonferenz am 23.12.2014 mit, 5 Männer in Untersuchungshaft genommen zu haben. Bereits am Donnerstag, dem 18.12., hatten 170 Beamte 26 Geschäftsräume in Hessen und Bayern durchsucht, darunter auch die Räume der Deltoton GmbH in Dettelbach. Gegenstand der Untersuchung sind sogenannte atypische stille Beteiligungen. Vielen Kleinanlegern wurde diese Beteiligungen als eine sichere Geldanlage zur Altersvorsorge verkauft. Oft kündigten diese sichere Rentenversicherungsprodukte gegen die Papiere mit den vermeintlich hohen Zinsen.

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Anlagen mit negativer Rendite

Bereits 2013 mussten die Anleger feststellen, das ihr vermeintliches Guthaben einen Negativsaldo ausweist, an statt der versprochenen Rendite erhielten sie die Aufforderungen zur Nachzahlung. Sicher auch ein Grund, der die Staatsanwaltschaft alarmiert hat. Dabei hätte die Staatsanwaltschaft schon eher gewarnt gewesen sein, denn der Vertrieb dieser Papiere war bereits durch dubiose Vertriebspraktiken begleitet.

Die Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftberatung GmbH & Co. KG hatte im Dezember 2007 Insolvenz am Amtsgericht Hof angemeldet. Über die Futura wurden Göttinger Gruppe- und Securenta-Beteiligungen vertrieben. Die Göttinger Gruppe brachte es letztendlich auf die stolze Zahl von 250.000 geschädigten Anlegern, Kapital in Höhe von einer 1 Milliarde Euro war damals verschwunden, die Göttinger Gruppe meldete 2007 Insolvenz an.

Olympia-Stars bringen Tausende Anleger um ihr Erspartes

"Olympia-Stars bringen Tausende Anleger um ihr Erspartes", das war die Überschrift eines Artikel im Handelsblatt 2011. Gemeint waren damit die beiden Degenfechter Elmar Borrmann und Thomas Gerull. Das Handesblatt rechnete bereits 2011 einen Verlust von 150 Millionen Euro für 50.000 enttäuschte Anleger vor. Die beiden Spitzensportler waren nach ihrer Sportkarriere in die Beraterbranche eingestiegen und hatten in den 90er Jahren für Investmentfonds der Deutschen Frankonia Beteiligungs AG geworben. "Wir stehen mit unserem Namen dafür ein", verkündeten damals Borrmann und Gerull in den Werbeprospekten des Fonds. Unter dem Dach der Frankonia sollten Anfangsverluste zwischen verschiedenen Gesellschaften hin- und hergeschoben werden. Für die Fondsgewinne sollten so für die Anleger weniger Steuern anfallen. Die Gewinne sollten dann später eingestrichen werden. Für den Vertrieb suchten sich die beiden Fechter Strukturvertriebe wie die Futura Finanz und die Südfinanz. Bereits 2001 warnte die Stiftung Warentest vor dem Erwerb von Investments der Frankonia, bis 2011 standen sie dort auf einen Warnliste.

2009 trennte sich Borrmann von seinen Anteilen an der Frankonia, Thomas Gerull blieb hingegen weiter aktiv tätig. Später wurde die Frankonia aus Imagegründen in Deltoton GmbH umbenannt. Der zuletzt im Bundesanzeiger veröffentlichte Geschäftsbericht der Deltoton GmbH trägt seine Unterschrift.

Staatsanwaltschaft schaute viel zu lange zu

Warum die Staatsanwaltschaft erst jetzt ihre Ermittlungen auch auf die Herausgeber des Fonds konzentriert ist rätselhaft. Bereits mit den Veröffentlichungen von Stiftung Warentest im Jahre 2001 hätte die Staatsanwaltschaft wachsam sein müssen. Dabei lag das Problem nicht ursächlich im Vertrieb, die gesamte Konstruktion stand auf wackeligen Füßen. Den geprellten Anleger der Deltoton GmbH werden die aktuellen Untersuchungen nicht helfen und wie es scheint funktioniert der graue Kapitalmarkt auch mit Negativimage, zu schön sind die Versprechungen vom schnellen Geld.

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Atypische stille Beteiligungen

Bei einer atypischen stillen Beteiligung werden die Kunden zu stillen Gesellschaftern. Sie erwerben mit einer Barainlage eine prozentuale Beteiligung am Unternehmen und sind entsprechend ihrer Beteiligung am Bilanzgewinn, aber auch den Verlusten beteiligt. Bei Verluste müssen Anleger aber nur bis zur Höhe Ihrer Einlage leisten. Nach dem Ende der Gesellschaft erhält der stille Gesellschafter ein Auseinandersetzungsguthaben. Ist er die Verlustbeteiligung für stille Gesellschafter nicht ausgeschlossen, dann wird die stille Beteiligung als Eigenkapital mit Verlustbeteiligung ausgewiesen. Die Ansprüche stehen im Falle einer Insolvenz hinter allen den Forderungen der anderen Gläubiger.

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