Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 30 Millionen Euro für die Wohnungsbauprämie zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung hervor. Der erhöhte Mittelbedarf ergebe sich aus gegenüber der Veranschlagung und den bisherigen Annahmen gestiegenen Prämienansprüchen, heißt es weiter.

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Wohnungsbauprämie: Subvention für junge Sparer

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Subvention und wurde 1952 in Deutschland eingeführt. Einen Anspruch auf die Prämie haben unbeschränkt steuerpflichtige Personen ab 16 Jahren, sowie Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie prämienbegünstigte Aufwendungen leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Die Einkommensgrenzen für Singles liegen bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 25.600 Euro. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 51.200 Euro. Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr - also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete).

Prämie nur für wohnwirtschaftliche Zwecke

Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse seit 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum - nach Zuteilung - verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen.

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Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Das heißt: Bis 31. Dezember 2014 kann die WoP für das Jahr 2012 gesichert werden.

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