Nach der Einführung der Warnwestenpflicht und Neuerungen im Bußgeldkatalog 2014 gelten künftig neue Regelungen für Fahrzeuge auf deutschen Straßen.

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Kfz-Versicherung & Co: Neuerungen im Überblick

  • Beiträge zur Kfz-Versicherung - Neue Typ- und Regionalklassen: Die Risikoeinstufung der Fahrzeuge und der Zulassungsbezirke wird jedes Jahr neu vorgenommen. Im Ergebnis bedeutet das eine Anpassung der Beiträge für die Kfz-Versicherung. Informationen zu den neuen Typ- und Regionalklassen
  • Reifendrucksensoren: Bereits seit 1. November 2014 gilt, dass Neuwagen mit Luftdrucksensoren für Reifen ausgestattet sein müssen. Rund 200 Euro mehr könnte dann die Neuanschaffung von Reifen kosten. Die Sensoren sollen jedoch für kürzere Bremswege, längere Laufleistung der Reifen und weniger Kraftstoffverbrauch sorgen.
  • Neue DIN-Vorschrift für Verbandskästen: Wer einen Verbandskasten ersetzt, muss darauf achten, dass dieser mit der neuen DIN versehen ist. Bisherige Verbandskästen müssen jedoch nicht ausgetauscht werden, sofern das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist.
  • 10 Jahre Steuerfreiheit für Elektroautos, die bis Dezember 2015 zugelassen werden. Diese Regelung gilt zwar bereits, jedoch läuft sie am 31.12.2015 aus. Danach gibt es nur noch 5 Jahre Steuerfreiheit.
  • Abmeldung des Fahrzeugs über das Internet: Künftig soll man sein Fahrzeug per Mausklick abmelden können. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) will dafür ein spezielles Internetportal bieten. Autofahrern wird so ermöglicht, zunächst die Abmeldung, langfristig möglicherweise auch die Zulassung, ihres Fahrzeugs online abwickeln können. Angekündigt ist das neue Portal zum 1. Januar 2015 u.a. auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums (BMVI). Ob es allerdings tatsächlich pünktlich startet, bleibt noch abzuwarten. Der Start des Portals zum 1. Januar sei noch unsicher, berichtet der Dienst 1AVerbraucherportal. Möglicherweise komme die Freischaltung auch erst „Anfang 2015“. Auch die genaue Internetadresse ist bisher nicht bekannt. Ob das Portal bundesweit nutzbar sein wird, ist unklar - laut KBA handelt es sich lediglich um ein Serviceangebot an die regionalen Zulassungsbehörden. Geklärt werden muss noch, wie bzw. wo Autofahrer ab Start des Portals erfahren, ob ihr Zulassungsbezirk an das KBA-Portal angeschlossen und somit die internetbasierte Fahrzeugabmeldung in ihrer Region möglich ist.

Kfz-Erstzulassung - das gibt es ab 2015 zu beachten

  • QR-Codes werden auf dem Nummernschild und im Fahrzeugschein bei Zulassungen ab 1. Januar 2015 abgedruckt, wie das Bundesverkehrsministerium im Zusammenhang mit der Online-Abmeldung angekündigt hat.
  • Abgasnorm Euro 6: Ab 1. Januar gilt eine die neue Abgasnorm Euro 6. Diese ist dann bei Erstzulassungen von Diesel-Fahrzeugen verbindlich und soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren.
  • Notfall-Sensor: In jedem ab 2015 in Europa verkauften Neuwagen wird ein Sensor verbaut sein, der automatische Notrufe absetzt.

Neue Regelungen für Lkw- und Pkw-Maut

In Bulgarien, Lettland, Rumänien, Schweiz oder Ungarn gibt es sie bereits: Die Pkw-Maut. Voraussichtlich zum 1. Januar 2016 wird sie auch für deutsche Autofahrer Realität. Deutsche Autofahrer müssen dann eine Jahresvignette kaufen, ausländische kommen mit 10-Tages- oder 20-Tages-Vignetten aus.

Pläne zur Ausweitung und Vereinheitlichung der Maut für Lkw gibt es bereits für das kommende Jahr. Landstraßen und Autobahnen kosten künftig gleich viel Lkw-Maut. Die Maut-Sätze sind nach Schadstoffausstoß gestaffelt und werden überwiegend gesenkt. Ab Juli 2015 wird die Lkw-Maut für weitere 1000 Kilometer Bundesstraße fällig und ab Oktober 2015 müssen auch Lkw ab 7,5 Tonnen die Gebühr entrichten.

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