Einhergehend mit dem Gesundheitsreformgesetz aus dem Jahr 1989 wurde die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung beim Zahnersatz auf 50 Prozent begrenzt. Zum Zahnersatz zählen unter anderem Brücken, Kronen, Implantate und Prothesen.

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Zuschuss zum Zahnersatz

Parallel dazu wurde eine Bonusregelung, zur Förderung der regelmäßigen individuelle Prophylaxe, eingeführt. Mit regelmäßigen Kontrollbesuchen beim Zahnarzt kann man den Zuschuss der Krankenversicherung zum Zahnersatz erheblich steigern. Bezahlt wird die einfache Grundversorgung, der sogenannte Festzuschuss der Regelversorgung. Er deckt etwa die Hälfte dieser Kosten ab.

Ein über 5 Jahre korrekt geführtes Bonusheft steigert die Kostenübernahme auf insgesamt 60 Prozent. Bei über 10 Jahren erhöht sich der Beitrag sogar noch mehr. Bis zu insgesamt 65 Prozent zahlt dann die Versicherung im Bedarfsfall für die Regelversorgung. Entscheidet sich der Versicherte für eine höherwertige Versorgung, wird ebenfalls nur dieser feste Betrag übernommen. Die zusätzlichen Kosten trägt der Patient selbst.

Bonusheft: Auf jeden Stempel kommt es an

Die Krankenversicherung unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen ab 18 Jahren. Erwachsene müssen die jährliche zahnärztliche Untersuchung von ihrem Zahnarzt direkt im Bonusheft eintragen lassen. Für Kinder und Jugendliche gibt es andere Voraussetzungen: Sie sollten sich zweimal im Jahr Untersuchungen zur IP (Individualprophylaxe) bescheinigen lassen. Achtung: Nur ein lückenlos ausgefülltes Heft wird anerkannt. Fehlt auch nur ein Stempel, muss erneut gestartet werden.

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Doch viele Bundesbürger vergeben die Chance auf ihre Bonuszahlungen der Krankenversicherungen für Zahnersatz. So wissen 80 Prozent der Versicherten gar nicht, was sie tun müssen, um ihr Bonusheft korrekt zu führen. Das geht aus einer Studie der DEVK hervor.

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