Versicherungsbote: Herr Hellwig, wie bei anderen Versicherungszweigen haben neue Gesetze oft starke Auswirkungen auf die Sparte Rechtsschutz. Welche Änderungen haben sich in letzter Zeit ergeben?

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Klaus Hellwig: Das ist richtig. Es gibt viele Beispiele, die zeigen, wie Entscheidungen von außen, also Gesetze und Urteile, weitreichende Auswirkungen auf den Bereich der Rechtsschutz-Versicherung haben. Ein aktuelles Beispiel ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. In diesem hat die Bundesregierung vor gut einem Jahr die Gebühren für die Anwälte und Gerichte angehoben. Die durchschnittlichen Kosten sind um 16 % angestiegen. Die letzte Anpassung dieser Gebühren erfolgte im Jahr 2004. Die aktuelle Anpassung der Vergütungen war mit Rücksicht auf die gestiegenen Kosten und zur Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung notwendig.

Was sind die Auswirkungen für die Kunden und die Rechtsschutzversicherung?

Klaus Hellwig: Die entscheidende Botschaft ist natürlich, dass für die Bürger in Deutschland der Gang zum Anwalt und zum Gericht massiv verteuert wurde. Viele Menschen müssen sich aufgrund der hohen Kosten genau überlegen, ob sie alleine noch ihr Recht durchsetzen können.

Versicherungsmakler können diesbezüglich ihren Kunden helfen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten – bei einem spezialisierten Anbieter wie der KS/AUXILIA sogar mit unbegrenzter Versicherungssumme. Aus Kundensicht gibt eine Rechtsschutzversicherung Schutz und Sicherheit. Die Kunden können sich jederzeit für ihr Recht einsetzen und müssen nicht tatenlos zusehen, wenn sie ungerecht behandelt werden. Selbstverständlich wird sich die Gebührenerhöhung auch auf die Beiträge der Rechtsschutzversicherungen auswirken. Zum 01.10. dieses Jahres ist es bereits bei fast allen Anbietern zu Beitragsanpassungen gekommen. Zu erwarten ist, dass im nächsten Jahr eine weitere Beitragsanpassung erfolgen wird.

Bedeutet dies, dass der Rechtsschutz zukünftig nicht mehr bezahlbar ist?

Klaus Hellwig: Nein, ganz sicher nicht. Im Gegenteil– die Argumente für den Abschluss eines Rechtsschutzes sind so gut wie nie zuvor. Während sich ein Kunde ohne Rechtsschutz bei einem Rechtsstreit auf Erhöhungen von mehreren hundert Euro einstellen muss, wird der Beitrag für den Rechtsschutz im Verhältnis weiterhin niedrig sein. Grund hierfür ist die Verteilung des Risikos auf die Versichertengemeinschaft.

Ein weiteres Argument für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist in diesem Zusammenhang, dass ein niedriger Jahres- oder Monatsbeitrag für den Rechtsschutz besser zu kalkulieren ist, als eventuell mehrere tausend Euro für Rechtsschutzfälle ohne eine entsprechende Absicherung.

Wie reagiert die KS/AUXILIA auf das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz?

Klaus Hellwig: Die KS/AUXILIA nimmt keine Beitragsanpassung in den Jahren 2014 und 2015 vor. Die Beiträge unserer Produkte bleiben somit auf dem sehr günstigen Niveau – trotz der in der Breite einmalig guten Leistungen.

Kann es sein, dass Rechtsschutzversicherer am Service oder an den Leistungen sparen werden, um Kosten einzusparen?

Klaus Hellwig: Natürlich kann ich nicht in die Glaskugel schauen und daher nicht für die gesamte Rechtsschutzbranche sprechen. Als Rechtsschutzspezialist und Maklerversicherer werden wir als KS/AUXILIA den Service und die Leistungen weiterhin auf einem maximalen Niveau halten. Wir bieten den angebundenen Maklern und ihren Kunden weiterhin persönliche und qualitativ hochwertige Unterstützung. Unser Premium-Service im Schadenfall wird von professionellen Juristen erbracht und auf Top-Niveau bleiben.

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Makler und Kunden werden die KS/AUXILIA auch in der Zukunft so erleben, wie sie über Jahrzehnte ihr Profil geschärft hat – ein unabhängiger leistungsstarker und gleichzeitig serviceorientierter Rechtsschutzspezialist.

Herr Hellwig, vielen Dank für das Interview!

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