Seit dem 01. Juli 2014 können Arbeitnehmer mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Und tatsächlich ist die Nachfrage groß. Bisher haben rund 137.000 Beschäftigte einen Antrag auf abschlagsfreie Rente gestellt, wie die BILD mit Berufung auf die Deutsche Rentenversicherung berichtet.

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Rente mit 63 vollumfänglich nur für Jahrgänge 1951 und 52

Die Bundesregierung geht davon aus, dass bis zum Ende des Jahres insgesamt 240.000 Personen die Rente mit 63 beantragen werden. Bei dem jetzigen Tempo wird diese Erwartung aber weit übertroffen. Ob jedoch alle Antragssteller die Voraussetzungen für den früheren Renteneintritt erfüllen, könne aktuell noch nicht gesagt werden.

Seit 1. Juli dürfen Beschäftigte mit 63 Jahren abschlagsfrei in die Rente gehen, wenn sie 45 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen. Voll umfänglich gilt die Rente mit 63 jedoch nur für Versicherte, die zwischen Juni 1951 und Dezember 1952 geboren wurden.
Stufenweise angehoben wird die Altersgrenze für die Jahrgänge 1953 bis 1963. Die Altersgrenze von 65 Jahren gilt wieder ab dem Jahrgang 1964.

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prognostiziert für die Rente mit 63 Anfangskosten von 1 Milliarde Euro pro Jahr. Diese könnten rasch auf 2 Mrd. Euro pro Jahr ansteigen. Langfristig (2030) wird sogar mit jährlichen Kosten von rund 3 Mrd. Euro gerechnet.

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