Der Bundestag hat am Freitag die erste Stufe der Pflegereform verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen die 2,6 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ab dem kommenden Jahr mehr Geld erhalten. Ein weiteres Ziel ist der Ausbau der ambulanten Betreuung und der Leistungen im Pflegeheim.

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Anhebung der Pflegebeiträge – und der Leistungen

Bevor die Bundesbürger von besseren Leistungen profitieren, werden sie zur Kasse gebeten. Ab 2015 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent vom Bruttolohn angehoben. Kinderlose zahlen dann sogar 2,6 Prozent Pflegebeitrag.

Im Gegenzug erhalten die Pflegebedürftigen mehr Geld – die Leistungen bei einer Pflegestufe steigen um vier Prozent. Patienten, die zu Hause betreut werden, sollen leichter vorübergehend in Pflegeheimen untergebracht werden können. 2015 startet zudem ein Pflegevorsorgefonds, in pro Jahr mit 2,1 Milliarden Euro einfließen. Damit sollen die Beiträge stabilisiert werden, wenn die Alterung der Gesellschaft wie erwartet fortschreitet.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sprach im Bundestag von einem „guten Leistungspaket“. Er betonte, auch für die Angehörigen und Pflegekräfte bringe die Reform deutliche Entlastung. Das Gesetz muss noch im Bundesrat abgesegnet werden.

Kritik von Opposition

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf als ideenlos. Speziell der Pflegevorsorgefonds stieß auf Ablehnung. Linken-Chefin Katja Kipping sagte, jeder Euro, der in den Fonds fließe, fehle den Pflegebedürftigen von heute. Beiträge würden ins „globale Finanzkasino“ gesteckt.

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Im kommenden Jahr soll dann der zweite Schritt der schwarz-roten Pflegereform vorbereitet werden. Für das Jahr 2016 plant die Bundesregierung eine Neudefinition des Pflegebegriffs, die unter anderem Demenzkranke stärker als bisher berücksichtigt.

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