Wenn ein Blatt Papier die DIN-Norm A4 erfüllt, dann ist es genau 210 mm breit und 297 mm hoch. Es darf nicht 211 mm breit sein, sonst würde das Blatt die Norm schon nicht mehr erfüllen. Eine derart strenge Normierung macht bei Papier auch Sinn. Die meisten Aktenmappen, Schnellhefter und Drucker sind an das A4-Format angepasst, und wäre das Blatt nur etwas größer, würde es vielleicht nicht mehr hineinpassen.

Anzeige

Doch kann man eine entsprechende Normierung auf einen komplexen Vorgang wie die Finanzberatung übertragen? Diese Frage dürfte schon bald für hitzige Debatten sorgen. In den kommenden Monaten wird ein Arbeitsausschuss über allgemeingültige Standards für die Finanzanalyse konferieren. Diesmal geht die Initiative nicht von EU und Politik aus, sondern von der Wirtschaft selbst. In dem 21köpfigen Ausschuss sitzen Vertreter von Versicherungen, Banken und Vertriebsfirmen zusammen, wie Welt Online berichtet.

Erst die Grundbedürfnisse absichern, dann die Vermögensmehrung

Die Idee, eine DIN-Norm für die private Finanzberatung zu entwickeln, folgt durchaus einer guten Absicht. Bevor der Vermittler dem Kunden ein Produkt empfiehlt, soll erst einmal den Grundbedarf und die finanziellen Möglichkeiten des Haushaltes ermitteln.

„Viele Finanzberater halten es für völlig inakzeptabel, sich vor dem Verkauf eines Schiffsfonds oder eines Bausparvertrages nach der Existenz einer Privathaftpflichtversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erkundigen“, erklärt Klaus Möller, Geschäftsführer der Gesellschaft für Finanznorm Defino, im Gespräch mit Welt Online. Das ist verheerend, kann doch der Verzicht auf eine Privathaftpflicht den finanziellen Ruin bedeuten, wenn einer fremden Person geschadet wird.

Hier soll die Norm nun einen Leitfaden schaffen, wie ein Beratungsgespräch abzulaufen hat. Erst die Analyse der Grundbedürfnisse (z.B. Haftpflicht und Rechtsschutz), dann die Vorsorgeplanung (Krankheit, BU, Unfall, Altersvorsorge), dann der Blick darauf, wie man das eigene Vermögen mehren kann. Vorausgesetzt, es ist noch Geld übrig. Für viele Vermittler ist ein derartiges Vorgehen schon gängige Praxis.

Ganz von vorne beginnen muss der Arbeitsausschuss nicht. Bereits jetzt gibt eine sogenannte „Spezifikation DIN SPEC 77222“ Empfehlungen für die Finanzberatung von Privathaushalten. Es handelt sich quasi um eine Vorstufe für das spätere Normungsvorhaben. Bevor daraus tatsächlich eine Norm wird, hat nun jeder Gelegenheit, Einspruch gegen bestimmte Punkte zu erheben – vor allem die Finanzverbände.

Wie standardisiert darf eine Finanzberatung sein?

Der Streit um eine DIN-Norm könnte sich an der Frage entzünden, wie standardisiert die Finanzberatung sein darf. Es ist ein sehr technokratischer Ansatz, den Ablauf einer Finanzplanung mit DIN-Standards zu normen.

„Individuelle Beratung kann in der heutigen Zeit nicht mehr die Lösung sein“, behauptet Finanzexperte Klaus Möller gegenüber Welt Online, denn die Analyse der Vermögensverhältnisse werde oft übersprungen. Vielen Vermittlern dürften sich bei so einem Satz die Fußnägel hoch rollen. Ist nicht gar zu befürchten, dass eine zu starke Normierung der Beratung schadet – etwa, wenn der Berater eine Frageliste abarbeitet und auf Kundenäußerungen nicht individuell eingeht?

Bereits die Frage, welche Themen in der DIN-Liste auftauchen sollen, werden Debatten provozieren. So sollen dem Kunden zwar keine Produkte genannt werden – Produktklassen sind aber durchaus vorgesehen. Lässt sich die Altersvorsorge besser mit einem Riester-Vertrag absichern oder mit einer Fondslösung? Wenn ein Kunde keine BU-Versicherung erhält – welche Police bietet sich dann an? Wer entscheidet, welche Finanzprodukte für den Privathaushalt wichtig sind? Könnte die DIN-Norm sogar missbraucht werden, um verzichtbare Finanzprodukte zu bewerben?

Anzeige

Zumindest bei der Grundidee scheint Einigkeit zu herrschen. “Gegenwärtiges sowie erwartetes Einkommen und Vermögen sind die zentralen Beschränkungen für jeden finanziellen Haushalt“, sagt Klaus Jäger, emeritierter Professor an der FU Berlin. Er hat das Verfahren für DIN SPEC 77222 mitentwickelt. Auch die entstehende Norm könne nur eine Empfehlung sein – Jeder private Haushalt bleibe „Herr des Verfahrens“. Ob da nicht eher der Wunsch Vater des Gedankens ist, muss die Praxis zeigen.

Anzeige